Beschlussvorlage - 2024/0417

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Der Fortführung der Zusammenarbeit mit Altbau plus e.V. im Bereich der allgemeinen Energieberatung und der Antragssachbearbeitung der Förderprogramme Erneuerbare Energien wird zugestimmt.

 

2. Der als Anlage zu SV-Nr. 2024/0417 beigefügte Vertragsentwurf zur Fortführung der Zusammenarbeit mit Altbau plus e.V. einschließlich der Erhöhung des jährlichen Zuschusses auf 63.916 € ab 01.01.2025 wird beschlossen.

Reduzieren

Sachlage

Mit Sitzungsvorlage 2021/0291 hat der Städteregionstag am 24.06.2021 beschlossen, den Zuschuss an Altbau plus e.V. von seinerzeit 10.000 € p.a. auf derzeit 50.000 € p.a. zu erhöhen, verbunden mit der Kooperation zwischen der Verwaltung und Altbau plus e.V. bei der Prüfung und Beratung von Förderanträgen im Bereich Erneuerbare Energien (Förderprogramme regenerative Gebäudetechnik, Photovoltaik und Batteriespeichersystemen und Dach- und Fassadenbegrünung).

 

Mit Datum vom 20.06.2024 hat die Geschäftsführung von Altbau plus e.V. eine Kostenaufstellung vorgelegt, die begründet, dass der Aufwand für die Bearbeitung der städteregionalen Anträge und insbesondere der Beratungsaufwand dazu gestiegen ist und mittlerweile 63,75 % einer Vollzeitstelle beträgt. Hinsichtlich der Entwicklung der Förderprogramme Erneuerbare Energien im Jahr 2024 wird auf SV-Nr. 2024/0354 verwiesen. Altbau plus e.V. hat unter Berücksichtigung von Overheadkosten -hierin enthalten sind neben Raumkosten, Büromaterial etc. auch Personaläquivalente für die Teilnahme der Geschäftsführung an städteregionalen Ausschusssitzungen- einen künftigen Zuschussbedarf von 63.916 € errechnet.

Aufgrund der im Zuschussvertrag festgelegten Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres hat Altbau plus e.V. mit Schreiben vom 28.06.2024 fristgerecht den bestehenden Vertrag zum 31.12.2024 gekündigt mit der Begründung, dass nur unter Anpassung des Zuschusses eine Fortführung der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung möglich ist. Unter dieser Voraussetzung erklärt der Verein seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit weiter fortzusetzen.

 

Die Zusammenarbeit mit Altbau plus e.V. ist erfolgreich und kooperativ und sollte aus Sicht der Verwaltung weiter erfolgreich fortgeführt und -entwickelt werden. In diesem Jahr wurde das digitale Antragsverfahren mit Formcycle eingeführt, in welches die Bearbeitungsschritte durch Altbau plus e.V. integriert sind. Die Antragsprüfung und Beratung zu den städteregionalen Förderprogrammen kann nur in Kooperation mit Altbau plus e.V. bewältigt werden. Grundlage der im Jahr 2021 getroffenen Entscheidung zur Aufstockung des Zuschusses war, dass dadurch die Anmeldung eines sonst erforderlichen Personalmehrbedarfes von 0,5 Vollzeitstelle vermieden werden konnte. Das Arbeitsaufkommen im Bereich der Förderprogramme Erneuerbare Energien hat sich seither wesentlich erhöht. Bezogen auf die Antragszahlen aus 2021 hat Altbau plus e.V. eine Steigerung um 240 % ermittelt. Das liegt zum einen an den stark gestiegenen Antragszahlen insbesondere im Programm Photovoltaik und Batteriespeicher, zum anderen an dem insgesamt gestiegenen Beratungsbedarf der Bürgerschaft zu Fragen der Energiewende und des Klimaschutzes. Vor dem Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung und der nächsten Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie er-wartet Altbau plus e.V. künftig noch weiter steigenden Beratungsbedarf.

 

Zur Bearbeitung der Förderprogramme Erneuerbare Energien ist die Weiterführung der Zusammenarbeit mit Altbau plus e.V. notwendig. Für den Haushaltsentwurf 2025 wurden analog zu den Vorjahren erneut 675.000 € an Fördermitteln für diese Programme vorgesehen, so dass mit einem gleichbleibenden bzw. aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs steigenden Arbeitsaufkommen gerechnet wird. Auf SV-Nr. 2025/0418 wird hinsichtlich der Förderrichtlinien Erneuerbare Energien 2025 verwiesen.

 

Rechtslage

Der jährliche Zuschuss an Altbau plus e.V. stellt eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen dar.

 

Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen in der aktuellen Fassung vom 30.09.2021 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 € zuständig.

 

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

Durch die Fortführung der Kooperation mit Altbau plus e.V. bei der Antragssachbearbeitung der Förderprogramme Erneuerbare Energien kann ein ansonsten notwendig werdender Personalmehrbedarf bei S 60 -Zentrales Fördermittelmanagement vermieden werden.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Der Zuschuss an Altbau plus e.V. ist im Haushaltsplan 2024 im Produkt 14.01.02, Sachkonto 531835 „Zuschuss Altbau plus“ bei S 64 mit 50.000 € etatisiert. Aufgrund der direkten Zusammenarbeit zwischen der für die Förderprogramme Erneuerbare Energien zuständigen S 60 mit dem Verein wird dieses Sachkonto ab 2025 dem Produkt 01.04.04 Zentrales Fördermittelmanagement der S 60 zugeordnet. Im Haushaltsentwurf 2025 ist ein entsprechender Ansatz von 63.691 € berücksichtigt.

 

Unabhängig von dem Zuschussvertrag mit Altbau plus e.V. ist weiterhin der jährliche Mitgliedsbetrag der StädteRegion Aachen an den Verein in Höhe von 500 € (Produkt 14.01.02, Sachkonto 549300) zu zahlen.

 

Ökologische Auswirkungen

Altbau plus e.V. forciert im Rahmen seines Satzungszwecks die energetische Verbesserung von Gebäuden in der StädteRegion Aachen und sorgt damit für Energieeffizienz und CO2-Reduktion. Die Förderprogramme Erneuerbare Energien leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Zielsetzungen der städteregionalen Klimastrategie.

 

 

Reduzieren

Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

Reduzieren

Anlagen

Loading...