Beschlussvorlage - 2024/0416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er lehnt den der Sitzungsvorlage 2024/0416 als Anlage 1 beigefügten Antrag der “Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e. V., Selbsthilfe Demenz”, vom 09.09.2024 auf Erhöhung der finanziellen Förderung von bisher 6.560 € auf 10.000 € ab dem Jahr 2025 ab.

 

  1. Er stellt fest, dass der Antragstellerin ab dem Jahr 2025 eine freiwillige Förderung in Höhe von 6.872,26 € gezahlt wird und damit die Regelungen der bestehenden Leistungsvereinbarung umgesetzt werden.
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Sachlage

Die Alzheimer Gesellschaft Städte Region Aachen e. V. erhält aufgrund einer mit ihr geschlossenen Leistungsvereinbarung vom 16.01.2019 und Ergänzungs­ver­einbarung vom 22.09.2023 (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0385) von der StädteRegion Aachen eine jährliche finanzielle Förderung in Höhe von derzeit 6.560,00 €.

 

Mit Datum vom 09.09.2024 beantragte die Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e. V. mit Bezug auf § 6 Abs. 1 der Leistungsvereinbarung eine Erhöhung des bisherigen Förderbetrages auf 10.000,00 €. Als Begründung wird angeführt, die laufenden Personal- und Sachkosten könnten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aufgrund der hohen Inflationsraten zukünftig nicht mehr ausreichend finanziert werden.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Leistungsvereinbarung vom 16.01.2019 i. V. m. der Er­gän­zungs­vereinbarung vom 22.09.2023 kann aufgrund von Kosten­stei­ge­run­gen im Per­sonal- und Sachkostenbereich auf Antrag eine Anpassung des Fest­be­tra­ges für das Folgejahr bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des TV-L, Tarif­ver­trag für den öffentlichen Dienst der Länder, für das laufende Jahr anerkannt werden.

 

In den vergangenen Jahren seit Bestehen der Vereinbarung wurde kein Antrag auf Erhöhung des Förderbetrages gestellt; in 2023 erfolgte ein schriftlicher Hinweis der Verwaltung an die Alzheimer-Gesellschaft auf die mögliche Erhöhung gem. TV-L, der ohne Reaktion blieb.

 

Das Schreiben der Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e. V. vom 09.09.2024 wird seitens der Verwaltung als entsprechender Antrag nach § 6 Abs. 1 der o. a. Leistungsvereinbarung gewertet. Der Förderbetrag erhöht sich dann für 2025 um 312,26 € bzw. 4,76 %. Der Förderbetrag beläuft sich in 2025 somit auf 6.872,26 €.

 

Das Fördersystem mit dem Abschluss von Leistungsvereinbarungen wurde seinerzeit eingeführt, um den Trägern und der StädteRegion Planungssicherheit zu geben. Dabei werden Kostensteigerungen über die Regelung des § 6 der Vereinbarung regelmäßig auf Antrag berücksichtigt.

 

Eine abweichende (höhere) Förderung - hier 10.000,00 € - ist bei der gültigen Leistungsvereinbarung nicht möglich. Eine Kündigung der Vereinbarung wäre bis zum 30.09.2024 möglich gewesen, ist aber seitens der Alzheimer Gesellschaft nicht erfolgt. Im kommenden Jahr beabsichtigt die Verwaltung, in Gespräche mit der Alzheimer-Gesellschaft zu den aktuellen Angeboten und Bedarfen einzutreten. 

 

Rechtslage

Bei der Förderung der Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e. V. handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €. 

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsentwurf 2025 sind im Produkt 05.01.01. "Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW", Teilprodukt 950170 "Freiwillige Förderungen" im Sachkonto 531875 "Zuschuss Alzheimergesellschaft StädteRegion Aachen", Haushaltsmittel in Höhe von 7.065 € eingeplant.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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Anlagen

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