Beschlussvorlage - 2024/0365-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stimmt der Neuauflage des Projektes „Querbeet für erwerbsunfähige Sucht­kran­ke“ auf dem Gebiet der Stadt Aachen in Trägerschaft des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und der Durchführung des Pro­jektes als neuen Baustein im Bereich der Suchthilfe auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu.

 

2. Er beschließt, hierfür einen Zuschuss in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zah­len, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vor­be­halt­lich der Zustimmung der Stadt Aachen, im Rahmen der „differenzierten Re­gi­ons­umlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) zu über­nehmen.

 

3. Er stimmt zu, die Mehraufwendungen im Umfang von 15 % (= 28.950 €/Anteil all­gemeine Regionsumlage) aus den im Budget des Gesundheitsamtes für das Vorhaben „Ge­sund­heitsregion Aachen“ eingeplanten Mitteln zu bestreiten; zur Erreichung des An­teils aus der allgemeinen Umlage sind insgesamt 52.427 € aus dem Sachkonto um­zuwidmen. Im Übrigen erfolgt die Deckung aus der Er­­hung der „dif­fe­ren­zier­ten Regionsumlage Stadt Aachen“. Effektiv ergibt sich da­durch eine Kos­ten­ver­teilung zwischen Stadt Aachen und StädteRegion von rd. 73 : 27.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufwendungen nach erfolgter Zustimmung durch die Stadt Aachen im Haushaltsentwurf 2026 einzuplanen. Sofern sich die Maß­nahme bewährt, wird die Verwaltung beauftragt, die Übernahme des Projekts in die bestehende Leistungsvereinbarung ab 2027 zu prüfen.

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Sachlage

Zum Antrag des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. (CV) vom 27.08.2024 für das Projekt „Querbeet für erwerbsunfähige sucht­kran­ke Menschen in der StädteRegion Aachen“ hatte die Verwaltung einen ab­leh­nen­den Beschlussvorschlag unterbreitet, da in 2025 keine Haushaltsmittel dafür vor­ge­se­hen sind. Die Angelegenheit wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Se­ni­o­ren und demographische Vielfalt in seiner Sitzung am 19.09.2024 auf die Haus­halts­beratungen verwiesen. Da das Projekt in der bisherigen Form bereits seine Sinn­haftigkeit bewiesen habe, sei eine alternativlose Ablehnung nicht vertretbar (vgl. Vor­lage 2024/0365).

 

Der jetzt seitens der Verwaltung unterbreitete Vorschlag ist daher das Ergebnis in­ten­siver Gespräche innerhalb der Verwaltung im Nachgang der geführten Debatten im Fachausschuss.

 

Nach kritischer Durchsicht des Konzepts und insbesondere des vorgelegten Fi­nan­zie­rungsplanes des CV hält die Verwaltung eine Kürzung um den finanziellen Auf­wand für eine Servicekraft (21% VZÄ) sowie eine Verwaltungskraft (26% VZÄ) für ver­tret­bar und angemessen. Bei der Durchführung des Projektes sollte darauf hin­ge­wirkt werden, dass Leistungen, die üblicherweise eine Servicekraft übernimmt (bei­spiels­weise bei der Essensausausgabe), durch die Projektteilnehmer selbst erbracht wer­den. Des Weiteren wird erwartet, dass der Anteil einer Verwaltungskraft im Over­head aufgeht. Die dadurch erzielte Einsparung in Höhe von 26.831 € sowie eine an­tei­lige Reduktion des Overhead bedeuten, dass ein Kostenanteil für die StädteRegion in Höhe von 192.741,40 € verbleibt (siehe Anlage 1; alternativer Finanzierungsplan).

 

Aufgrund der Leistungserbringung im Rahmen dieses Projektes auf dem Gebiet der Stadt Aachen durch den dort zuständigen Träger CV, ist eine Beteiligung der Stadt Aachen im Rahmen der differenzierten Umlage erforderlich. Da aber auch Bür­ger_innen der übrigen regionsangehörigen Kommunen das in der Suchthilfe an­ge­sie­delte Projekt vereinzelt in Anspruch nehmen können/werden, ist der Kostenanteil der Stadt Aachen auf 85 % des Zuschusses der StädteRegion zu beziffern während die StädteRegion die übrigen 15 % aus der allgemeinen Umlage finanziert. Diese Auf­teilung erfolgt analog zur Aufteilung weiterer Leistungen der Suchthilfe in der Stadt Aachen, die aufgrund von Pendelbewegungen in die Stadt nicht streng auf die mög­lichen Nutzer aus der Stadt Aachen begrenzt werden können.

 

Um den Anteil von 15% (= 28.950 €) aus der allgemeinen Umlage finanzieren zu kön­nen, ist eine Einsparung im Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von 52.427 € erforderlich, da hier allgemeine und differenzierte Umlageanteile be­rück­sich­tigt werden müssen.

 

Hierdurch kommt es zu einer geringeren Umlagebelastung auf Seiten der Stadt Aachen in Höhe von 23.477 €; für die StädteRegion bedeutet dies, dass Maßnahmen zur Ver­bes­se­rung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen im vor­ge­se­henen Umfang in 2025 nicht durchgeführt werden können.

 

 

 

Um die neue Leistung bei erfolgreicher Evaluation zukünftig in den Leistungs­ver­ein­ba­­rungen mit den Trägern der Suchthilfe berücksichtigen zu können, ist die Laufzeit des Projektes auf die Jahre 2025 und 2026 zu beschränken. Die derzeitige Leis­tungs­­vereinbarung hat eine Laufzeit bis 31.12.2026 und wäre für die Zeit ab 2027 ohne­hin neu zu verhandeln.

 

Rechtslage

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des CV als Träger der Suchthilfe im Rah­men eines Projektes. 

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Budgetentwurf des Gesundheitsamtes wurden keinerlei Haushaltsmittel für die­ses neu beantragte Projekt eingeplant. Daher müssten bei entsprechender Be­schluss­fassung rd. 193.000 € im Haushalt 2025 im Produkt 07.01.01 bei Sachkonto 531707 zusätzlich veranschlagt werden. Die Deckung erfolgt zu 85 % (= 164.050 €) über die “differenzierte Regionsumlage Stadt Aachen”. Der über die Allgemeine Umlage zu finanzierende Anteil der StädteRegion von 15 % (=28.950 €) kann durch eine Reduzierung im Umfang von 52.427 € über das Sachkonto 531706 “Sonstige Zuschüsse im Rah­men der Gesundheitsfürsorge” gedeckt werden (Budget Gesundheitsregion Aachen), wodurch neben der Entlastung der Allgemeinen Umlage um 28.950 € auch die diff. Umlage der Stadt Aachen um 23.477 € entlastet wird. Von dem ursprünglich in diesem Sachkonto geplanten Ansatz von 75.000 € verbleiben damit noch 22.573 €. Aus diesem Sachkonto bisher geplante Maßnahmen für Menschen mit Be­hin­derungen müssen in 2025 entsprechend reduziert werden.

 

Soziale Auswirkungen

Tagesstrukturierende Maßnahmen sind für Betroffene in der Suchthilfe oftmals der erste Schritt zurück in den gesellschaftlichen Kontext.

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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Anlagen

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