Beschlussvorlage - 2024/0365-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Förderung im Gesundheitsbereich; Antrag des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. vom 27.08.2024 zur Förderung der Maßnahme "Querbeet" in der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Verfassend:
- Monika Gube
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1. Er stimmt der Neuauflage des Projektes „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke“ auf dem Gebiet der Stadt Aachen in Trägerschaft des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und der Durchführung des Projektes als neuen Baustein im Bereich der Suchthilfe auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu.
2. Er beschließt, hierfür einen Zuschuss in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zahlen, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachen, im Rahmen der „differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) zu übernehmen.
3. Er stimmt zu, die Mehraufwendungen im Umfang von 15 % (= 28.950 €/Anteil allgemeine Regionsumlage) aus den im Budget des Gesundheitsamtes für das Vorhaben „Gesundheitsregion Aachen“ eingeplanten Mitteln zu bestreiten; zur Erreichung des Anteils aus der allgemeinen Umlage sind insgesamt 52.427 € aus dem Sachkonto umzuwidmen. Im Übrigen erfolgt die Deckung aus der Erhöhung der „differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen“. Effektiv ergibt sich dadurch eine Kostenverteilung zwischen Stadt Aachen und StädteRegion von rd. 73 : 27.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufwendungen nach erfolgter Zustimmung durch die Stadt Aachen im Haushaltsentwurf 2026 einzuplanen. Sofern sich die Maßnahme bewährt, wird die Verwaltung beauftragt, die Übernahme des Projekts in die bestehende Leistungsvereinbarung ab 2027 zu prüfen.
Sachlage
Zum Antrag des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. (CV) vom 27.08.2024 für das Projekt „Querbeet für erwerbsunfähige suchtkranke Menschen in der StädteRegion Aachen“ hatte die Verwaltung einen ablehnenden Beschlussvorschlag unterbreitet, da in 2025 keine Haushaltsmittel dafür vorgesehen sind. Die Angelegenheit wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt in seiner Sitzung am 19.09.2024 auf die Haushaltsberatungen verwiesen. Da das Projekt in der bisherigen Form bereits seine Sinnhaftigkeit bewiesen habe, sei eine alternativlose Ablehnung nicht vertretbar (vgl. Vorlage 2024/0365).
Der jetzt seitens der Verwaltung unterbreitete Vorschlag ist daher das Ergebnis intensiver Gespräche innerhalb der Verwaltung im Nachgang der geführten Debatten im Fachausschuss.
Nach kritischer Durchsicht des Konzepts und insbesondere des vorgelegten Finanzierungsplanes des CV hält die Verwaltung eine Kürzung um den finanziellen Aufwand für eine Servicekraft (21% VZÄ) sowie eine Verwaltungskraft (26% VZÄ) für vertretbar und angemessen. Bei der Durchführung des Projektes sollte darauf hingewirkt werden, dass Leistungen, die üblicherweise eine Servicekraft übernimmt (beispielsweise bei der Essensausausgabe), durch die Projektteilnehmer selbst erbracht werden. Des Weiteren wird erwartet, dass der Anteil einer Verwaltungskraft im Overhead aufgeht. Die dadurch erzielte Einsparung in Höhe von 26.831 € sowie eine anteilige Reduktion des Overhead bedeuten, dass ein Kostenanteil für die StädteRegion in Höhe von 192.741,40 € verbleibt (siehe Anlage 1; alternativer Finanzierungsplan).
Aufgrund der Leistungserbringung im Rahmen dieses Projektes auf dem Gebiet der Stadt Aachen durch den dort zuständigen Träger CV, ist eine Beteiligung der Stadt Aachen im Rahmen der differenzierten Umlage erforderlich. Da aber auch Bürger_innen der übrigen regionsangehörigen Kommunen das in der Suchthilfe angesiedelte Projekt vereinzelt in Anspruch nehmen können/werden, ist der Kostenanteil der Stadt Aachen auf 85 % des Zuschusses der StädteRegion zu beziffern während die StädteRegion die übrigen 15 % aus der allgemeinen Umlage finanziert. Diese Aufteilung erfolgt analog zur Aufteilung weiterer Leistungen der Suchthilfe in der Stadt Aachen, die aufgrund von Pendelbewegungen in die Stadt nicht streng auf die möglichen Nutzer aus der Stadt Aachen begrenzt werden können.
Um den Anteil von 15% (= 28.950 €) aus der allgemeinen Umlage finanzieren zu können, ist eine Einsparung im Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von 52.427 € erforderlich, da hier allgemeine und differenzierte Umlageanteile berücksichtigt werden müssen.
Hierdurch kommt es zu einer geringeren Umlagebelastung auf Seiten der Stadt Aachen in Höhe von 23.477 €; für die StädteRegion bedeutet dies, dass Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen im vorgesehenen Umfang in 2025 nicht durchgeführt werden können.
Um die neue Leistung bei erfolgreicher Evaluation zukünftig in den Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Suchthilfe berücksichtigen zu können, ist die Laufzeit des Projektes auf die Jahre 2025 und 2026 zu beschränken. Die derzeitige Leistungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis 31.12.2026 und wäre für die Zeit ab 2027 ohnehin neu zu verhandeln.
Rechtslage
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des CV als Träger der Suchthilfe im Rahmen eines Projektes.
Personelle Auswirkungen
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Im Budgetentwurf des Gesundheitsamtes wurden keinerlei Haushaltsmittel für dieses neu beantragte Projekt eingeplant. Daher müssten bei entsprechender Beschlussfassung rd. 193.000 € im Haushalt 2025 im Produkt 07.01.01 bei Sachkonto 531707 zusätzlich veranschlagt werden. Die Deckung erfolgt zu 85 % (= 164.050 €) über die “differenzierte Regionsumlage Stadt Aachen”. Der über die Allgemeine Umlage zu finanzierende Anteil der StädteRegion von 15 % (=28.950 €) kann durch eine Reduzierung im Umfang von 52.427 € über das Sachkonto 531706 “Sonstige Zuschüsse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge” gedeckt werden (Budget Gesundheitsregion Aachen), wodurch neben der Entlastung der Allgemeinen Umlage um 28.950 € auch die diff. Umlage der Stadt Aachen um 23.477 € entlastet wird. Von dem ursprünglich in diesem Sachkonto geplanten Ansatz von 75.000 € verbleiben damit noch 22.573 €. Aus diesem Sachkonto bisher geplante Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen müssen in 2025 entsprechend reduziert werden.
Soziale Auswirkungen
Tagesstrukturierende Maßnahmen sind für Betroffene in der Suchthilfe oftmals der erste Schritt zurück in den gesellschaftlichen Kontext.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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260,9 kB
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