Beschlussvorlage - 2024/0300
Grunddaten
- Betreff:
-
Inhaltliche Schwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre 2025 und 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 46 - Kommunales Integrationszentrum
- Verfassend:
- David Kasberger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Sachlage
Bisher erfolgte die Festlegung der Themenschwerpunkte für das Kommunale Integrationszentrum aufgrund der entsprechenden Richtlinien des Landes NRW alle zwei Jahre zu den jeweiligen Handlungsfeldern „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“. Seit dem Jahr 2023 ist nach Vorgabe des Landes NRW die Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 Grundlage und Orientierung (vgl. SV-Nr.: 2022/0470 – Schwerpunkte 2023/2024). Ziel der Landesregierung ist es, dass die dort formulierten Ziele schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. Die Integrationsstrategie unterscheidet die folgenden drei Zieldimensionen.
Zieldimension I: Erstintegration von Neuzugewanderten
Hierbei handelt es sich um integrationspolitische Maßnahmen und Ziele, die sich auf die Zielgruppe der Neuzugewanderten beziehen und einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab Einreise nach Deutschland umfassen. Hier geht es um die systematische Erst- und Grundversorgung, insbesondere um die grundlegenden Fragen der Beratung, Förderung, Betreuung und Versorgung rund um die Themenfelder Spracherwerb, Bildung, Gesundheit, Rechtsfragen, Wohnen, Verbraucherschutz und andere allgemeine Orientierungsleistungen.
Zieldimension II: Nachhaltige Integration in die Regelsysteme
Die zweite Zieldimension fokussiert die diversen institutionellen Regelsysteme wie beispielsweise das Bildungssystem. Um Zugangs- und Teilhabebarrieren für Menschen mit Einwanderungsgeschichte abzubauen, werden hier notwendige Veränderungs- bzw. Anpassungsbedarfe der Regelsysteme selbst identifiziert.
Hierbei geht es um die Optimierung der Strukturen mit dem Ziel, Menschen mit Einwanderungsgeschichte u. a. eine Vertiefung der Deutschkenntnisse und der Qualifikationen, einen erfolgreichen Bildungsweg, einen umfassenden Zugang zum Ausbildungssystem und zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung usw. zu ermöglichen. Dabei stehen insbesondere die migrationsgesellschaftliche Öffnung der Institutionen und die Anerkennung und Förderung von Mehrsprachigkeit im Mittelpunkt.
Zieldimension III: Migrationsgesellschaft gestalten
Die dritte Zieldimension bezieht sich nicht mehr primär auf Menschen mit Einwanderungsgeschichte und die Institutionen, sondern auf Nordrhein-Westfalen und die Gesellschaft als Ganzes. Hierbei geht es um das Zugehörigkeitsgefühl zu und die Identifikation mit Nordrhein-Westfalen (und Deutschland), Fragen der Identität in der Einwanderungsgesellschaft, die Gestaltung und Pflege von Heimat für alle, eine gemeinsame Erinnerungskultur, die auch die Migrationsgeschichten einschließt, das Zusammenleben im Alltag in Städten und auf dem Lande. Das beinhaltet insbesondere die Bekämpfung sowohl von Rassismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus, Antisemitismus, Homo- und Transphobie sowie Diskriminierung in jeder anderen Hinsicht, als auch von religiösem Fundamentalismus, Nationalismus und Rechtsextremismus – unabhängig davon, von wem Hass und Ausgrenzung ausgehen, und unabhängig davon, gegen wen sie sich richten.
Die gesetzten Themenschwerpunkte sollen mindestens 50 Prozent der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrum abbilden. Somit stehen noch ausreichend Ressourcen für die flexible Bewältigung aktueller Herausforderungen zur Verfügung. Mit Blick auf die Situation in der Ukraine und den Nahen Osten sowie die daraus resultierende Fluchtbewegung wird der Zieldimension I „Erstintegration von Neuzugewanderten“ besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein.
In dieser Zieldimension sind insbesondere die Bildungserstberatung, das Case Management im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements und die Unterstützung ehrenamtlich Tätiger im Rahmen des Programms „KOMM-AN NRW“ gefordert.
Vor dem oben skizzierten Hintergrund wurden folgende Themenschwerpunkte festgelegt:
Themenschwerpunkt „Integration durch Bildung“ (Kita und Schule)
Zieldimension Integrationsstrategie 2030: |
Erstintegration von Neuzugewanderten |
Zielbezug: |
Teilhabechancen verbessern |
Ziel/Schwerpunkt: |
Verbesserung der Teilhabechancen von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Bildungssystem |
Meilenstein 2025 |
Schaffung neuer und Verbesserung bestehender Angebote, die Kinder und Jugendliche beim Erlernen der deutschen Sprache und beim Ankommen im deutschen Bildungssystem unterstützen.
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Meilenstein 2026 |
Evaluation und Weiterentwicklung bestehender Angebote und Füllen identifizierter Lücken
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In den Handlungsfeldern „Integration als Querschnittsaufgabe“ und „Kommunales Integrationsmanagement“ liegt der Fokus auf dem Thema Arbeitsmarktintegration.
Themenschwerpunkte „Integration als Querschnittsaufgabe“
Zieldimension Integrationsstrategie 2030: |
Nachhaltige Integration in die Regelsysteme |
Zielbezug: |
Einbezug der Zivilgesellschaft im Aufbau von Integrationsstrukturen |
Ziel/Schwerpunkt: |
Ehrenamt und Vereinsstrukturen werden durch den Auf-/Ausbau von Kooperationen und Netzwerken für die Arbeitsmarktintegration genutzt. |
Meilenstein 2025 |
Es sind mindestens drei Veranstaltungen für Vereine, Migrantenorganisationen und Organisationen im Ehrenamt durch das Kommunale Integrationszentrum umgesetzt worden, die zum Ziel haben, Informationen zu Projekten zu Arbeitsmarktförderung zu teilen und den Mehrwert und Weg von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Arbeit aufzuzeigen. Durch die Vernetzung der Vereine in den Kommunen, werden sie vermehrt in Ausbildung und Arbeit integriert.
Hierbei liegt der Fokus auf der Unterstützung der bzw. Zusammenarbeit mit den starken lokalen Ehrenamtsstrukturen, welche erfahrungsgemäß den vertrauensvollsten Kontakt zu den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben. Die Veranstaltungen finden in Kooperation mit dem Laiensprachmittlerpool statt, damit weitere Möglichkeiten zur Hilfestellung (mündliche und schriftliche Übersetzungen) vorgestellt werden können. Darüber hinaus soll an einem Standort (Unterkünften) gemeinsam mit einer regionalen Arbeitsmarktförderungsgesellschaft (low-tec) ein Kurs organisiert werden, der die Menschen zu Helfern für die Solarbranche ausbildet.
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Meilenstein 2026 |
Das KI vernetzt in Runden Tischen zum Thema Arbeitsmarktintegration regionale Akteure wie Jobcenter, Wohlfahrt und Vereine/Organisationen etc. Klein- und Mittelständige lokale Unternehmen sollen in den Runden Tisch eingeladen und eingebunden werden. Dadurch sollen die Akteure zusammengebracht werden, um gemeinsam Stolpersteine zu besprechen und Prozesse zu optimieren. Es sollen hieraus zwei nachhaltige Kooperationen zwischen ehrenamtlichen Vereinen und Unternehmen entstehen. Ziel ist die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits an einen Verein/Helferkreis angebunden sind, von diesem empfohlen werden und während der Ausbildung weiter durch diesen begleitet werden (Talentscouting/Mentoring). Die Kurse für die Helfer der Solarbranche der Low-tec sollen im Jahr 2026 ausgeweitet und auf andere Branchen übertragen werden. |
Zieldimension Integrationsstrategie 2030: |
Erstintegration von Neuzugewanderten |
Zielbezug: |
Unterstützung Migrantenselbstorganisationen |
Ziel/Schwerpunkt: |
Der Einstieg von (zugewanderten) Frauen mit internationaler Familiengeschichte in den Arbeitsmarkt wird gefördert. |
Meilenstein 2025 |
Bedarfe der Zielgruppe sind ermittelt. Es wurden den Bedarfen entsprechend mindestens zwei Informationsveranstaltungen für Frauen mit internationaler Familiengeschichte in Kooperation mit den Migrantenorganisationen und/oder weiteren Netzwerkpartnern wie z. B. low-tec, Gleichstellungsbeauftragten, Integrationsagenturen, Integrationsräte (ggf. unter Beteiligung am Tag der Berufe für geflüchtete und zugewanderte Frauen) durchgeführt.
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Meilenstein 2026 |
Auf den Erfahrungen basierend wurden weitergehende Qualifizierungsangebote wie z. B. zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen („Wie bewerbe ich mich in Deutschland“), Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, entwickelt und die Kooperationen mit Migrantenorganisationen und Netzwerkpartnern verstetigt. |
Themenschwerpunkt „Kommunales Integrationsmanagement“
Im Bereich des Kommunalen Integrationsmanagements soll die Entwicklung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums "Integration und Arbeit" (KIA) den Schwerpunkt bilden. Dazu wird auf Sitzungsvorlagen-Nr. 2024/0301 verwiesen.
Rechtslage
Zuwendungsvoraussetzung gemäß Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren ist die Selbstverpflichtung der Kommunen über eine regelmäßig im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte in den Bereichen Integration durch Bildung und Integration als Querschnittsaufgabe.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Entsprechende Personal- und Sachaufwendungen sind in den Teilprodukten 946100 – Kommunales Integrationszentrum/Umsetzung nach Maßgabe des Landes NRW – sowie 946200 – Zusätzliche Integrationsarbeit/ Antirassismusarbeit – im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigt.
Soziale Auswirkungen
Das Kommunale Integrationszentrum greift mit der Wahl der o. g. Schwerpunkte wichtige bildungs- und gesellschaftspolitische Problemlagen auf und entwickelt dazu mögliche Handlungsoptionen.