Mitteilungsvorlage - 2024/0414

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Beratungsfolge

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Sachlage

Das Land NRW hat angekündigt, die Fördermittel für die Kommunalen Inte­gra­tions­zentren (KI) ab dem Haushaltsjahr 2025 in verschiedenen Bereichen zu kür­zen.

 

Die entsprechende Beschlussfassung des Landes wird mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes erfolgen.

 

Vorab stellt die Verwaltung die einzelnen Kürzungsbereiche vor:

 

Förderprogramm

Förderung 2024

Kürzungsbetrag

Förderung 2025

 

Erläuterung zu den Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2025

KI-Grundförderung

(Förderung Sprachmittlung)

50.000 €

-20.000 €

30.000 €

Es können nicht mehr alle Anfragen für Sprachmittlungen bedient werden. Be­stehende Kooperationsvereinba­run­gen (Türöffner, SKF, AWO, Stadt Esch­­weiler) können nicht verlängert wer­­den.

KOMM-AN NRW

Teil I

15.000 €

-15.000 €

0 €

Workshops und Fortbildungen im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten oder die Unterstützung von Vereinen können nicht mehr durch­geführt werden.

KOMM-AN NRW

Teil II

121.100 €

-121.100 €

0 €

Über den Teil II des Lan­des­pro­gramms KOMM-AN werden be­darfs­ori­entierte Maßnahmen vor Ort ge­fördert. Dies kann ab 2025 nicht mehr erfolgen.

KIM-Koordination

(Modul I)

40.000 €

-25.000 €

15.000 €

Workshops und Veranstaltungen können nicht mehr im bisherigen Umfang durchgeführt werden. 

 

 

Nachfolgend geht die Verwaltung im Einzelnen auf die Auswirkungen in den verschiedenen Förderprogrammen ein:

 

  1. Förderung Sprachmittlung

Die Kürzung im Bereich der Sprachmittlung führt dazu, dass nicht mehr alle Anfragen bedient werden können. Ziel der Sprachmittlung ist es, die Kommunikation zwischen öffentlichen Einrichtungen, Beratungsstellen sowie Behörden und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dafür stehen der StädteRegion Aachen bisher Landesmittel in Höhe von jährlich 50.000 € zur Verfügung. Diese 50.000 € waren gerade so auskömmlich, damit alle Anfragen bedient werden konnten.

 

Damit es durch die Kürzung zukünftig nicht im Laufe des Jahres zu einer Ablehnung sämtlicher Anfragen kommt, wird die Verwaltung die Voraussetzung für die Vermittlung von Sprachmittler_innen stark reduzieren müssen (z. B. keine Sprachmittlung mehr bei den Flucht-/Mi­gra­tions­be­ra­tungs­gesprächen, bei Wohnungsangelegenheiten, Bankterminen etc.) und sich auf den Bildungsbereich und damit eine der Kernaufgaben des KI (z. B. Bildungserstberatung, Schulein­gangs­un­ter­suchungen etc.) konzentrieren.

 

Die bisher geschlossenen Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen Institutionen der freien Wohlfahrtspflege können ab dem Jahr 2025 nicht fortgeführt werden.

 

Hintergrund der verschiedenen Kooperationsvereinbarungen war, dass zum einen mehr Menschen auf dem städteregionalen Gebiet von dem Angebot der Förderung durch das Land profitieren und zum anderen keine Konkurrenzsituationen zwischen den verschiedenen Anbietern von Laiensprachmittler_innenpools entstand. Darüber hinaus konnten so auch diverse Sprachmittler_innen, welche bislang rein ehrenamtlich ohne jegliche Aufwandsentschädigung übersetzt hatten, für ihren Aufwand und Einsatz wertgeschätzt werden, indem sie durch Aufnahme in den städteregionalen Pool oder über die Kooperationen mit den Trägern an das Fördersystem angeschlossen wurden.

 

2023 erfolgten insgesamt 1.952 Einsätze im Bereich der Sprachmittlung mit einer Gesamtzahl von 5.309 „profitierenden Personen“. Im 1. Halbjahr 2024 waren es 958 Einsätze mit 2.761 „profitierenden Personen“. Nach Auswertung dieser Zahlen stellt die Verwaltung fest, dass im Jahr 2025 maximal 1.200 Einsätze erfolgen können, damit ausfallende Landesmittel nicht durch kom­mu­nale Mittel aufgefangen werden müssen.

 

In Ergänzung der Landesmittel stellt die StädteRegion Aachen seit dem Haushalt 2021 eigene Finanzmittel bereit für Einsätze, die nicht durch die Landesmittel abgedeckt sind (vgl. SV-Nr.: 2021/0351).

 

Da es sich hierbei in der Regel nicht um niederschwellige Über­set­zungs­leis­tun­gen handelt, kommen meist nicht die Laiensprachmittler_innen aus dem eigenen Pool in Frage, sondern es werden nach vorheriger Anfrage pro­fes­sio­nel­le Dolmetscher zur Verfügung gestellt oder Übersetzungsbüros Aufträge zur Übersetzung von Schriftstücken erteilt, die über die städteregionalen Mit­tel abgerechnet werden.

 

 

Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einsätze bei Verfahren zur Fest­stel­lung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF-Verfahren). Begleitung zu medizinischen Terminen in Arztpraxen oder Kliniken wird nicht vermittelt. Auch hier wird die Verwaltung ab 2025 Voraussetzungen für die Beauftragung von Dolmetschern den finanziellen Gegebenheiten anpassen müssen.

 

Für die Monate Januar bis September 2024 wurden von den zur Verfügung stehenden Landesmitteln in Höhe von 50.000 € bereits rd. 41.000 € verausgabt. Städteregionale Mittel stehen im Umfang von 15.000 € zur Verfügung. Hiervon wurden bisher schon 15.500 € benötigt. In dem Maße, in dem die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden, müssen andere Maßnahmen/Leistungen gekürzt werden, da die Sprachmittlung eine vorrangige Aufgabe ist.

 

  1. KOMM-AN NRW Teil I

In den letzten Jahren wurden diese Mittel für Workshops, Fortbildungen und Veranstaltungen im Bereich der ehrenamtlichen Integrationsarbeit eingesetzt.

 

Darüber hinaus wurde(n)

  •         eine Übungsleiter_in-C-Ausbildung interkulturell des RegioSportbundes Aachen in Kooperation mit dem KI angeboten. Die Teilnehmenden können nun selbst Sportangebote in Vereinen oder Institutionen umsetzen. So wird einerseits die migrationsgesellschaftliche Öffnung der regionalen Sport­ver­ei­ne unterstützt und andererseits die Teilnehmenden in ihrer ge­sell­schaftlichen Teilhabe gefördert.
  •         verschiedene Sportartikel zum Verleih an Vereine finanziert, um die ehrenamtliche Arbeit vor Ort zu stärken.
  •         verschiedene eigene Veranstaltungen zur Integration finanziert, wie z. B.
  • ein Schulprojekt zur Gewinnung von jungen Menschen für das Ehrenamt,
  • „Open Sunday“, hierbei wurden Kinder motiviert am Wochenende Sport zu treiben.
  • ein Kurzfilm zur gelungenen Integration, der im Kino über mehrere Wochen ausgestrahlt wurde.

 

Diese Leistungen sind ab 2025 nicht mehr möglich.

 

  1. KOMM-AN NRW Teil II

Über den Teil II des Landesprogramms KOMM-AN werden bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort gefördert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den Akteur_innen vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen.

 

Folgende Bausteine können gefördert werden:

Baustein A

Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung der Ausübung eines Ehrenamtes,

Baustein B

Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung,

Baustein C

Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit,

Baustein D

Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen und der Begleitung ihrer Arbeit.

In den letzten Jahren profitierten jährlich bis zu 30 Vereine von dieser Förderung. Da sie ab dem Jahr 2025 nicht mehr möglich ist, werden die Vereine ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten stark reduzieren, evtl. sogar ganz einstellen müssen, wenn sich keine anderen Fördermöglichkeiten ergeben.

 

  1. KIM-Koordination

Hauptsächlich wurden über diese Fördermittel Workshops, Fachtage, Veranstaltungen sowie die Integreat-App finanziert. Durch die Kürzung können verschiedene Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden. Die Finanzierung der Integreat-App ist gesichert, soweit es in den nächsten Jahren nicht zu weiteren Kürzungen kommt.

 

Darüber hinaus hat das Land angekündigt, durch den Wegfall des Förderprogramms KOMM-AN NRW Teil II, eine 0,5 Stelle im KI nicht weiter zu fördern. Allerdings wurde ein Bestandschutz angekündigt, so dass diese Kürzung erst beim Ausscheiden einer_s Mitarbeiters_in umgesetzt wird.

 

Neben den Kürzungen stellt das Land ein neues Förderprogramm für die Bereiche „Ehrenamtsarbeit“, die „Koordination Sprachbildung“, die „Rassismuskritische Arbeit“ sowie die „Kommunale Konfliktberatung“ in Aussicht. Hierzu können insgesamt 35.000 € beantragt werden. Inwieweit die o. a. sozialen Auswirkungen damit teilweise kompensiert werden können, ist derzeit nicht abschätzbar, da zu den Förderrichtlinien bisher keine Angaben gemacht wurden. 

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Personelle Auswirkungen

Zunächst keine. Beim Ausscheiden eines Mitarbeitenden in den Bereichen der KI-Grundförderung/KOMM-AN NRW (insgesamt 8,0 Stellen) reduzieren sich die förderfähigen Stellen auf insgesamt 7,5 Stellen).

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsentwurf 2025 wurden die Auswirkungen bereits berücksichtigt. Im Teilprodukt 946100 „Kommunales Integrationszentrum – Umsetzung nach Maßgaben des Landes NRW“ erfolgte sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandseite eine Kürzung im Umfang von 146.100 €.

 

Soziale Auswirkungen

Siehe Sachlage.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. 

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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