Mitteilungsvorlage - 2024/0019-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachspenden aus den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz für die Partnerregion Lwiw (Lemberg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Beteiligt:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Verfassend:
- Nina Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Kenntnisnahme
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14.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Kenntnisnahme
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27.11.2024
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Sachlage
Mit Beschluss vom 14.03.2024 hat der Städteregionstag der Verwaltung die Freigabe erteilt, in 2024 und 2025 Sachspenden bis zu einem Wert von 50.000 € pro Jahr an die ukrainische Partnerregion Lwiw zu vergeben.
Grundsätzlich werden auszusondernde Gerätschaften, insbesondere Fahrzeuge, im Amt 38 regelmäßig nach Abschreibung oder bei eingeschränkter bzw. weggefallender Nutzbarkeit (z.B. nach Unfällen) in einem dreistufigen Verfahren auf Ihre Verwertbarkeit geprüft.
Stufe 1 Zunächst wird festgestellt, ob eine weitere Nutzbarkeit innerhalb des Fachamtes infrage kommt.
Stufe 2 Scheidet eine weitere Nutzung innerhalb des A 38 vollständig aus, wird das Material den städteregionalen Hilfsorganisationen zur weiteren Nutzung angeboten. Wenn sich aus diesem Kreis ein oder mehrere Interessenten finden, wird das Gerät oder Fahrzeug mittels Überlassungsvereinbarung in einem transparenten Verfahren einer der Organisationen zur Verfügung gestellt.
Stufe 3 Falls weder das Fachamt noch eine der Hilfsorganisationen Verwendung für das auszusondernde Material hat, wird unter Ausbau noch nutzbarer Komponenten und Entfernung der städteregionalen behördlichen Beschriftungen der Restwert des Materials ermittelt und dieses über die Plattform „Zoll-Auktion“ zur Ersteigerung angeboten.
Die geplanten Sachspenden an die Partnerregion Lwiw setzen zwischen den Stufen 2 und 3 an, sodass eine mögliche weitere Nutzung innerhalb der Städteregion abschließend ausgeschlossen werden konnte. Auch im Falle einer Spende wird der Restwert des Materials umfassend ermittelt, um der Obergrenze von 50.000 € Rechnung zu tragen.
Nach Prüfung der in 2024 abgeschriebenen Fahrzeuge und Durchführung der oben beschriebenen Verfahrensschritte 1 und 2 kommen aktuell sechs Fahrzeuge für eine Spende infrage.
Ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), ein KTW, ein VW Passat Kombi und ein Kommandowagen (KdoW) des Brandschutzes können der Partnerregion in jedem Fall zur Verfügung gestellt werden.
Bei einem RTW (Turboschaden) und einem Ford Transit Transporter (starke Karosserieschäden) wird derzeit noch geprüft, ob die Fahrzeuge aufgrund ihres Zustandes für die Partnerregion trotzdem interessant sein könnten oder ob diese die technischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
Der jeweilige Wert der Fahrzeuge kann nicht genau beziffert werden. Insbesondere da es sich beim letzten Schritt des oben beschriebenen Verfahrens um eine Veräußerung im Wege einer Auktion handelt, ist die Spanne möglicher Einnahmen relativ groß und kann von wenigen Euro bis hin zu mehreren Tausend Euro liegen. Unter Berücksichtigung des Baujahres, der Laufleistung und des Ausbaus als Einsatzfahrzeug werden die Restwerte der Fahrzeuge jedoch wie folgt eingeschätzt:
Fahrzeug |
Erstzulassung |
Gelaufene Kilometer |
Geschätzter Restwert |
NEF |
2016 |
300.000 |
8.500 € |
KTW |
2014 |
275.000 |
6.500 € |
Passat Kombi |
2009 |
543.000 |
2.500 € |
KdoW |
2009 |
312.000 |
3.500 € |
RTW |
2016 |
267.000 |
8.000 € |
Ford Transit |
2002 |
617.000 |
1.500 € |
Geschätzter Gesamtwert |
30.500 € |
Die Prüfung möglicher Sachspenden wird in 2025 fortgeführt.