Mitteilungsvorlage - 2024/0463-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Mit Antrag vom 16.10.2024 bitten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion die Verwaltung die Überlegungen und den Sachstand zur Projektstruktur sowie den geplanten weiteren Ablauf zur Umsetzung vorzustellen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Vorplanung (anstehende Planungsphase)

Während der Vorplanung soll gemäß der politischen Beschlusslage und dem Willen aller Beteiligten die Projektkoordination weiterhin bei der AVV GmbH liegen.

 

Die Ausschreibung der Planungsleistungen wurde durch den AVV vorbereitet. Es ist vorgesehen, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dieses wird vergaberechtlich durch die Vergabestelle der Stadt Aachen betreut. Eine Veröffentlichung ist für November 2024 geplant, die Vergabe der Leistungen ist zu Beginn des Jahres 2025 vorgesehen.

 

Schaffung einer Projekt- und Finanzierungstruktur für die nachfolgenden Planungsphasen

Für die weitere Umsetzung des Projektes (spätestens in Leistungsphase 3 und 4) ist es notwendig, stringentere Organisationsstrukturen und Personalkapazitäten zu schaffen, deren Aufgabenzweck allein die Umsetzung der Regiotram zum Inhalt hat.

 

Die Einbindung der beteiligten Kommunen Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Würselen und der StädteRegion sowie möglicher weiterer Projektbeteiligter muss hierbei  in zahlreichen Facetten strategisch durchdacht werden. Die Einrichtung einer rechtlich selbstständigen Gesellschaft oder eines Verbandes erscheinen daher derzeit am sinnvollsten. Um die Optionen zu prüfen, finden Abstimmungsgespräche unter Einbindung eines Beraters statt.

 

In Abstimmung mit den Projektpartnern und unter Einbindung des Beraters ist geplant eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, die den politischen Gremien im Laufe des Jahres 2025 zur Beratung und finalen Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Weiteres

Ab der Beauftragung der Planer wird die Kommunikation intensiviert. Hierzu ist eine Auftaktveranstaltung im März 2025 vorgesehen. Bis dahin wird vor allem über die sozialen Medien und die Projektwebseite informiert und die Möglichkeit zum Austausch geboten.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Für die anteiligen Planungskosten des Projekts Regiotram sind unter dem Sachkonto 543911, Produkt 15.01.04, 1.088.850 € im Haushalt 2024 veranschlagt.

 

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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