Beschlussvorlage - 2024/0491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stimmt dem der Sitzungsvorlage 2024/0491 als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Vereinbarung zwischen der StädteRegion Aachen und der Klima-Region Aachen eG zu.

 

2. Basierend auf der Vereinbarung stimmt er der finanziellen Beteiligung in Höhe von 25.000 € jeweils für die Jahre 2024, 2025 und 2026 zu. Er nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Mittel für die Jahre 2025 und 2026 im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigt sind.

 

3. Er stimmt der Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates bei der Klima-Region Aachen eG im Rahmen eines Rotationsverfahren mit einem jeweiligen Wechsel nach 2 Jahren beginnend mit der Stadt Aachen zu. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Aachen.

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Sachlage

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 dem Beitritt der StädteRegion Aachen als Genossenschaftsmitglied der KlimaRegion Aachen e.G. und dem damit verbundenen Erwerb von 10 Geschäftsanteilen im Wert von je 50,00 € zugestimmt unter dem Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln sowie einer etwaigen Satzungsänderung der Genossenschaft (s. Sitzungsvorlage 2023/0354). Mit Verfügung vom 27.06.2024 hat die Bezirksregierung Köln zum Beitritt zur Klima Region-Aachen eG keine gemeindewirtschaftlichen Bedenken erhoben soweit eine Änderung der Satzung  erfolgt. Die geforderte Satzungsänderung bezieht sich auf die Regelungen in § 2 Nr. 2 lit. a) und d)  zum Zweck und Gegenstand, die in der ursprünglichen Fassung nicht konform mit § 107a (1) GO NRW zur wirtschaftlichen Betätigung waren (s. Anlage 1 zu Sitzungsvorlage 2024/0354). Die Satzung wurde in der Generalversammlung der Klima-Region Aachen eG am 04.11.2024 entsprechend geändert. 

 

Die StädteRegion Aachen hat zwischenzeitlich formal ihren Beitritt der Klima-Region Aachen eG erklärt.

 

Mit Beschluss des Städteregionsausschusses vom 17.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen entsprechende Vereinbarungen zwischen StädteRegion und Stadt Aachen zur Einrichtung einer Energiegenossenschaft zu entwerfen und das Ergebnis zur Beratung erneut vorzulegen (s. Sitzungsvorlage 2021/0290).

 

Mit Vorliegen der Genehmigung der Bezirksregierung zum Beitritt zur Klima-Region Aachen eG  kann nunmehr die Beschlussfassung zum Abschluss der Vereinbarung erfolgen.

 

Mit Sitzungsvorlage 2022/0035 wurde der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität über die zu regelnden Inhalte der Vereinbarung informiert. Es war vorgesehen, eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Stadt, StädteRegion und Klima-Region Aachen abzuschließen. Da die Stadt Aachen aber bereits Ende 2021 eine Vereinbarung mit der Klima-Region eG abgeschlossen hat, wird die StädteRegion somit die Vereinbarung nur mit der Klima-Region Aachen eG abschließen. Die mit der Klima-Region Aachen eG abgestimmte Vereinbarung umfasst in Anlehnung an die Vereinbarung mit der Stadt Aachen die seinerzeit abgestimmten Inhalte aktualisiert auf Basis der am 04.11.2024 beschlossenen Satzung der Klima-Region Aachen eG.  Der Entwurf der Vereinbarung ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Vereinbarung regelt insbesondere:

 

 Mittelbereitstellung in Höhe von 25.000 Euro der StädteRegion jeweils für die Jahr 2024, 2025 und 2026 unter der Zweckbindung der fachlichen Be-gleitung zum Aufbau/Betrieb der Klima-Region Die Zweckbindung zur Verwendung dieser Mittel ist in der Vereinbarung detailliert aufgeführt. Sie enthält im Wesentlichen die Aufgaben bzw. Leistungen, die in einem Vertrag zwischen der Klima-Region Aachen eG und der Wertsicht GmbH festzuschreiben sind.

 

 Unterstützung bei der Kommunikation/Bekanntmachung des Angebotes der Klima-Region, z.B. über Klimaschutzmanagement und Wirtschaftsförderung sowie Netzwerke der Verwaltung, zwecks Findung von Umsetzungsprojekten, Genossen sowie an einer Kompensation interessierten Bürger/innen und Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über die Entsendung von Vertretungen der StädteRegion Aachen in die Organe der Genossenschaft sollte nach positivem Abschluss des Anzeigeverfahrens durch die Aufsichtsbehörde erfolgen. Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

 

Vorstand:

Gem. § 16 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Mindestens ein Vorstandsmitglied soll auf Vorschlag der Stadt oder der StädteRegion Aachen, sofern diese Mitglieder der Genossenschaft sind, vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Amtszeit des Vorstandes endet am 16.12.2025, so dass hier zurzeit kein Vorschlagsrecht auszuüben ist. 

 

 

Aufsichtsrat:

Gem. § 19 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern. Gem. § 36 Abs. 5 Genossenschaftsgesetz werden 1/3 der Aufsichtsratsmitglieder von Gebietskörperschaften entsandt. Alle an der Genossenschaft beteiligten Ge-bietskörperschaften einigen sich gemeinsam auf zu entsendende Vertreter*innen. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Somit steht der  Stadt und StädteRegion Aachen gemeinsam ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates im Rahmen eines Rotationsverfahren zu regeln, und zwar mit einem jeweiligem Wechsel nach 2 Jahren, beginnend mit der Stadt Aachen. Die von der Stadt Aachen erbetene Zustimmung zu dieser Vorgehensweise steht noch aus.

 

Soweit dem Rotationsverfahren zugestimmt wird, ist derzeit kein Beschluss zur Entsendung einer Vertretung in den Aufsichtsrat zu fassen. 

 

Generalversammlung:

Gem. § 22 Ziffer 3. der Satzung üben juristische Personen ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter in der Generalversammlung aus.

 

Rechtslage

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen

Die Begleitung des Prozesses wird mit vorhandenem Personal aus dem Bereich Klimaschutz der Stabsstelle 64 geleistet.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2024 sind im Produkt 14.01.02 „Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit“ im Sachkonto 543230 "Maßnahmen Klima" 25.000 € für die Klima-Region Aachen eG vorgesehen. Im Haushaltsentwurf 2025 und in der Mittel-fristplanung 2026 sind entsprechende Mittel in Höhe von jeweils  25.000 € eingeplant.

 

Ökologische Auswirkungen

Die angestrebte CO2-Reduktion durch die Aktivitäten der Genossenschaft beträgt, laut Ermittlung der Wertsicht GmbH, nach drei Jahren rund 3.300 Tonnen CO2.

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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