Beschlussvorlage - 2024/0423-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ladesäulen für Entsorgungs-Lkw an der Müllverbrennungsanlage Weisweiler (MVA) errichten; Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 02.10.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Vorberatung
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20.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
A) Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktionen:
1. Der Bedarf an Lademöglichkeiten für Kommunalfahrzeuge, insbesondere kommunale Müllfahrzeuge wird in den nächsten Jahren stetig steigen, denn die Kommunen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2019/1161 und dem darauf beruhenden Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz verpflichtet, die Lkw-Flotte nach und nach auf CO-2 neutrale Antriebe umzustellen.
2. Bei der Umstellung auf klimaneutrale Antriebe ist die Anschaffung von Elektro-Lkw eine wichtige Option, weil diese Fahrzeuge dank erheblicher technischer Fortschritte inzwischen serienmäßig hergestellt werden und allen Anforderungen der Entsorgungswirtschaft Rechnung tragen.
3. Es bietet sich an, den Bedarf an Lademöglichkeiten durch die Errichtung von Ladesäulen mit entsprechenden Stromspeichern an der Müllverbrennungsanlage in Weisweiler zu decken, weil die Müllverbrennungsanlage in großen Mengen Strom produziert, diesen Strom - günstiger als durch Vermarktung über die Strombörse - direkt abgeben kann, zugleich für alle Seiten der Entfall von Netzentgelten ein erheblicher Vorteil ist und die Lkw arbeitstäglich an der Müllverbrennungsanlage sind und dort unter Ausnutzung der Wartezeiten integriert in den Betriebsablauf geladen werden können.
4. Der Städteregionstag bittet den Städteregionsrat, möglichst gemeinsam mit den drei anderen am ZEW beteiligten Kommunen, den Beschluss „Ladesäulen für Entsorgungs-Lkw an der Müllverbrennungsanlage Weisweiler (MVA) zu errichten“ der Geschäftsleitung der MVA zu übermitteln, den Bedarf anzumelden und die Errichtung von Lkw-Schnellladesäulen dort zu initiieren.
B) Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Der Städteregionstag nimmt die folgenden Ausführungen zur Kenntnis:
- Der Bedarf an Lademöglichkeiten für Kommunalfahrzeuge, insbesondere kommunale Müllfahrzeuge wird in den nächsten Jahren stetig steigen, denn die Kommunen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2019/1161 und dem darauf beruhenden Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz verpflichtet, die Lkw-Flotte nach und nach auf CO-2 neutrale Antriebe umzustellen.
- Bei der Umstellung auf klimaneutrale Antriebe ist die Anschaffung von Elektro-Lkw eine wichtige Option, weil diese Fahrzeuge dank erheblicher technischer Fortschritte inzwischen serienmäßig hergestellt werden und den Anforderungen der Entsorgungswirtschaft Rechnung tragen.
- Es bietet sich an, Bedarfe an Lademöglichkeiten durch die Errichtung von Ladesäulen mit entsprechenden Stromspeichern an der Müllverbrennungsanlage in Weisweiler zu decken, da die Müllverbrennungsanlage in großen Mengen Strom produziert und die dort arbeitstäglich anfahrenden LKW unter Ausnutzung von Wartezeiten integriert in den Betriebsablauf geladen werden könnten.
Gegebenenfalls können für die Abgabe dieses Stromes die Netzentgelte entfallen.
2. Der Städteregionstag bittet den Städteregionsrat, möglichst gemeinsam mit den drei anderen am ZEW beteiligten Kommunen, den ZEW mit einer Bedarfsabfrage bei den für die Einsammlung verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu beauftragen als Grundlage für eine Ladesäulenstrategie an der MVA. Nach Vorliegen der Ergebnisse möge der ZEW über die AWA Entsorgung GmbH (als Mitgesellschafterin der MVA) auf die Geschäftsleitung der MVA GmbH & Co.KG hinwirken, eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung von Lkw-Schnellladesäulen auf dem Gelände der MVA zu erstellen.
Sachlage
Mit Schreiben vom 02.10.2024 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion den oben genannten Beschlussvorschlag.
Die Städteregionsverwaltung hat den ZEW – Zweckverband Entsorgungsregion West und die AWA Entsorgung GmbH zu dem Thema um Stellungnahme gebeten. Diese haben sich bereits mit der MVA GmbH & Co.KG in der Vergangenheit zu dieser Thematik auseinandergesetzt und die infrastrukturellen Gegebenheiten bzw. Notwendigkeiten für die Errichtung einer LKW-Schnellladestation am Standort Weisweiler eruiert.
Vor einer tiefergehenden technischen und wirtschaftlichen Prüfung seien zunächst die Bedarfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu ermitteln, da es bei einer möglichen „Betankung“ der Sammelfahrzeuge zu zusätzlichen und nicht unerheblichen Standzeiten der Fahrzeuge kommen werde, die in der jeweiligen Tourenplanung der Einsammelnden Berücksichtigung finden müssen.
Sobald eine fundierte Bedarfsermittlung vorliegt, könne eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die weitere fundierte Planung erfolgen. Zudem wurde seitens des ZEW darauf hingewiesen, dass die MVA Weisweiler GmbH & Co KG nicht nur auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur verpflichtet ist den Strom zu marktüblichen Preisen abzugeben.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag unter Bezug auf die vorliegenden Hinweise zu modifizieren.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.