Mitteilungsvorlage - 2024/0469

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Beratungsfolge

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Sachlage

Sicheres Schwimmen-Können gilt als eine motorische Basiskompetenz und ist eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilhabe an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Die Schwimmfähigkeit ist für Kinder und Jugendliche zudem in gesundheitlicher, in psychosozialer und in ihrer mitunter auch lebensrettenden Funktion von hoher Bedeutung. Gerade im Sinne der Bildungsgerechtigkeit spielt der Schwimmunterricht, der allen Kindern zusteht, eine zentrale Rolle. Daher hat sich die Landesregierung NRW das Ziel gesetzt, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit, in Anlehnung an den KMK-Beschluss zum Schwimmen aus dem Jahre 2017, spätestens aber am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können soll. Dies bedeutet, dass sich die Kinder möglichst angstfrei und ohne Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet fortbewegen können.

 

Vor diesem Hintergrund haben das Ministerium für Schule und Bildung und die Staatskanzlei NRW für die Jahre 2018-2022 einen umfangreichen Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet, der gemeinsam mit Kommunen, Schwimmsport treibenden Verbänden und Vereinen, sowie weiteren Partnern der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt wird. Zu den Maßnahmen[1] gehören u.a. die Anpassung der Lehrpläne, die Erweiterung des Landesprogramms „NRW kann schwimmen!“, der Austausch mit den Badbetreibern und die Auszeichnung von Beispielen guter Praxis aus Kommunen, Verbänden und Vereinen.

 

Die Datenbasis in der StädteRegion Aachen untermauert die Notwendigkeit einer besonderen Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern. In der städteregionalen Gesundheitsberichterstattung von 10/2021 wird die Schwimmfähigkeit von Kindern im Einschulungsalter unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass neben den kommunalen und geschlechterspezifischen Unterschieden insbesondere auch die soziale Lage der Familien einen großen Einfluss auf die Schwimmfähigkeit der Kinder hat. Zugleich zeigt sich sehr deutlich, dass die Schwimmfähigkeit der Schulneulinge durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schwimmbadschließungen, Ausfälle von Schwimmkursen und Schwimmunterricht usw. die Quote der Nichtschwimmer in der StädteRegion Aachen dramatisch zugenommen hat. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die „aufgestaute“ Anzahl an Nichtschwimmern zu senken, haben sich Partner aus der städteregionalen und den kommunalen Verwaltungen, aus der oberen und unteren Schulaufsicht, den Sportbünden und den Fachausschüssen für Schulsport zu einer starken Gemeinschaft zusammengeschlossen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen die Nichtschwimmerquote bei Grundschulkindern in der StädteRegion Aachen gesenkt werden soll. Wichtige Erfahrungen aus bereits bewährten Projekten in einzelnen städteregionsangehörigen Kommunen (z.B. Eschweiler und Stolberg) werden aufgegriffen und in die gemeinsame Initiative passgenau eingebettet.

 

Die gemeinsame kommunenübergreifende Schwimminitiative hat folgende Bausteine:

 

  • Ausbau der Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften: Unter der Federführung der Bezirksregierung Köln (obere und untere Schulaufsicht) wurden in zwei Durchgängen knapp 40 Lehrkräfte zusätzlich für den Schwimmunterricht fortgebildet. Für 2025 werden weitere Fortbildungen geplant.

 

  • Einrichtung eines städteregionalen Schwimmassistenzpools: Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Schwimmunterricht sollen möglichst flächendeckend zusätzlich Schwimmassistenzen eingesetzt werden. Diese sind oft Studierende, die durch Stadtsportbund und RegioSportBund für die pädagogische Trainerarbeit mit Grundschulkindern gesondert ausgebildet werden. Ziel ist, einen regionalen Pool von Schwimmassistenzen zu bilden, die Lehrkräfte im Schwimmunterricht zu unterstützen und koordinierte Einsätze an möglichst vielen Schulen ermöglichen. Hierbei dient das System, das in Zusammenarbeit zwischen Stadtsportbund und Stadt Aachen aufgebaut wurde, als gelungenes Beispiel.

 

  • Durchführung von „Wochen des Schulschwimmens“ im Rahmen des Landesprogramms „NRW kann schwimmen“: Die guten Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren bereits in einzelnen städteregionsangehörigen Kommunen gemacht wurden (z.B. Eschweiler und Stolberg), konnten 2024 in einer koordinierten Gemeinschaftsaktion allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die „Schulschwimmwochen“ sind das Herzstück der Schwimminitiative 2024. Insgesamt können von August bis November etwa 2.100 Kinder aus über 60 Schulen in sieben Kommunen der StädteRegion Aachen davon profitieren. Viertklässlerinnen und Viertklässler erhalten zusätzlich zum regulären Schwimmunterricht je eine Woche lang täglich eine Doppelstunde Schwimmen zusätzlich (60 Min. Wasserzeit). Der zusätzliche, gebündelte Schwimmunterricht findet in 10 Schwimmbädern in den jeweiligen Kommunen vor Ort statt. Unterstützt werden die Lehrkräfte von insg. 15 Schwimmassistenzen. Das erklärte Ziel der Schulschwimmwochen ist, dass möglichst viele Viertklässler_innen die Grundschule schwimmfähig verlassen. Die Einstufung der erworbenen Kompetenzen orientiert sich an dem Niveaukonzept „Sicheres Schwimmen“[2]. Auch wenn zum Versandtermin noch nicht alle Schulschwimmwochen abgeschlossen und ausgewertet sind, zeigen die vorläufigen Ergebnisse die klaren Mehrwerte auf: Fast 425 Kinder haben die Niveaustufe 1 erreicht (Wassergewöhnung); 595 Kinder erreichen die Niveaustufe 2 (Grundfertigkeiten); etwa 230 Kinder erreichen die Niveaustufe 3 (Basisstufe Schwimmen) und über 140 Kinder schafften die Niveaustufe 4 (sicheres Schwimmen); 272 Kinder haben das Seepferdchen und 99 Kinder Bronze erreicht.

 

Die beteiligten Schulen geben sehr detaillierte Rückmeldungen über die wichtigen Mehrwerte der Schulschwimmwochen, bringen Ideen und Vorschläge für eine reibungslose Umsetzung ein und wünschen sich einen nächsten Durchgang bzw. eine Verstetigung. Hier ein paar ausgewählte Zitate von Lehrkräften über die positiven Aspekte:

 

„Es war eine tolle Woche für uns Lehrer und natürlich für die Kinder. Sehr freundliche und engagierte Schwimmtrainer_innen.“

 

„Die Kinder hatten Spaß, Vertrauen und konnten sich in der Woche weiterentwickeln. Jedes Kind wurde an seinem individuellen Punkt abgeholt und begleitet, in der Gruppe oder 1 zu 1.“

 

„Vielen Dank für die gute Organisation. Die Schulschwimmwoche ist für uns ein sehr gutes und hilfreiches Projekt. Die Kinder hatten sehr viel Spaß, wurden gut motiviert. Sie werden sehr davon profitieren bzw. haben es schon. Bitte weitermachen!!! Wir sind nächstes Jahr sehr gerne wieder dabei.“

 

„Viele Kinder haben große Fortschritte gemacht, in vielen Fällen wurde aus ängstlichen Nichtschwimmern Schwimmer mit Seepferdchen.“

 

  • Kontinuierliches Monitoring der Schwimmfähigkeit und Evaluation der Maßnahmen: Im Rahmen des städteregionalen Bildungsmonitorings wird in enger Zusammenarbeit zwischen der unteren Schulaufsicht und dem A 43 Bildungsbüro wird eine verlässliche Zahlenbasis aufgebaut. Durch regelmäßige Befragungen an den Schulen können die genauen Bedarfe an den Schulen ermittelt und einzelne Fördermaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Durch Befragungen der Schulleitungen an Grund- und Förderschulen zum Schwimmunterricht in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 wurde der IST-Stand des aktuell erteilten Schwimmunterrichtes in der StädteRegion Aachen erhoben, mit dem Ziel, ein möglichst reales Bild des aktuellen Schwimmunterrichtes zeichnen zu können, kommunale Bedingungen zu erfassen, bewährte Angebote aufzunehmen und evtl. auszuweiten sowie Lücken zu erkennen und wenn möglich mit entsprechenden Maßnahmen zu schließen.

Die Ergebnisse sind handlungsleitend für die Gestaltung der städteregionalen Schwimminitiative. Insbesondere die Sicherung des Schwimmunterrichts durch zusätzliches Personal (Schwimmlehrassistenz oder Doppelbesetzung durch Lehrkräfte), die regelmäßigen Fortbildungen zur Rettungsfähigkeit und (in den Kommunen, in denen sie bereits stattgefunden haben) Schulschwimmwochen werden als Bedarfe und zugleich als wichtigste Gelingensbedingungen für die Förderung der Schwimmfähigkeit der Kinder genannt. Die Erhebung wird fortgeführt und auch am Ende des Schuljahres 2024/25 erneut umgesetzt. Ziel ist dann, die Wirksamkeit der gemeinsamen Maßnahmen sowie aktuelle Unterstützungsbedarfe zu ermitteln.

 

  • Verknüpfung mit weiteren Aktionen: Um dem Thema Schwimmen lernen eine möglichst große Präsenz zu verleihen, sollen - in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Partnern aus Fachverwaltung und Sportverbänden - weitere kommunale Vorhaben wie etwa Wassergewöhnung in der Kita, Ferienschwimmkurse, Sponsorenschwimmen oder Schwimmwettbewerbe passgenau in die gemeinsame städteregionale Schwimminitiative einbezogen werden.

 

  • Imagekampagne zum Schwimmen lernen: Um dem Thema Schwimmen mehr Aufmerksamkeit zu verleihen wird die Umsetzung der Schulschwimmwochen durch eine v.a. Social Media-gestützte Kampagne begleitet. Perspektivisch soll das Thema Schwimmen lernen eine deutlich größere öffentliche Präsenz erhalten. Hierbei stehen die positiven Aspekte wie Freude am Wasser und Bewegungsförderung in Vordergrund. Möglichst viele Familien sollen für das Schwimmen als Grundkompetenz der Kinder sensibilisiert und motiviert werden, die familiengerechten Angebote der örtlichen Schwimmbäder kontinuierlich zu nutzen.

 

Perspektivisch kann das gemeinsame Ziel aller Beteiligten, den Schwimmunterricht so zu gestalten, dass möglichst alle Kinder in der StädteRegion die Möglichkeit erhalten, am Ende der Grundschulzeit schwimmfähig zu sein, nur dann erreicht werden, wenn ein verlässliches städteregionales Unterstützungssystem verstetigt und etabliert wird. Dazu bedarf es einer Stärkung und einer nachhaltigen Verankerung der Zusammenarbeit der Bildungspartner in der StädteRegion Aachen zur Umsetzung der kommunenübergreifenden Schwimminitiative.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.


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Personelle Auswirkungen

Die Umsetzung erfolgte mit bestehendem Personal.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Schulschwimmwochen als zentralem Bestandteil der Schwimminitiative 2024 erfolgte aus Restmitteln aus dem Haushaltsjahr 2023 im Bereich der außerschulischen Bildung/Bildungszugabe sowie aus Landesfördermitteln aus dem Programm „NRW kann schwimmen“. Es wurden ca. 60.000 € aufgewendet.

 

Eine Fortführung in den kommenden Jahren ist finanziell noch nicht gesichert. Für 2025 stehen derzeit keine Finanzierungsmöglichkeiten aus dem städteregionalen Haushalt zur Verfügung. Aufgrund der bisher enorm positiven Resonanz der beteiligten Schulen ist die Fortführung aus Sicht der Verwaltung  wünschenswert.

 

Soziale Auswirkungen

Erwerb motorischer Basiskompetenz. Schwimmen können ist eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilhabe an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur und somit am gesellschaftlichen Leben. Die Schwimmfähigkeit ist für Kinder und Jugendliche zudem in gesundheitlicher, in psychosozialer und in ihrer mitunter auch lebensrettenden Funktion von hoher Bedeutung.

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Kinder, die sonst ihr Material nicht dabei haben, sind jeden Tag verlässlich ausgestattet. Kinder, die wegen mangelnder Sprachkenntnisse still sind und kaum sprechen, öffnen sich. Kinder, die es mit dem Lernen schwer haben, feiern Erfolge. Dies hat nachhaltig positive Auswirkungen auf das Lernen dieser Kinder.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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