Mitteilungsvorlage - 2024/0422

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Beratungsfolge

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Sachlage

Im laufenden Schuljahr 2024/2025 sind im Projekt 41 Personen auf 40 Stellen an 32 Schulen als systemische Schulassistenzen tätig.

Wie geplant und in der Mitteilungsvorlage 2024/0237 beschrieben, wurden zusätzlich zu den 29 Projektstammschulen an drei Schulen Pilotprojekte zur Erprobung einer verstärkten systemischen Unterstützung implementiert. 

Erstmalig kommen an einer Förderschule, der Roda-Schule, Förderschule für Geistige Entwicklung in Herzogenrath, in zwei Klassen je zwei Klassenassistenzen zum Einsatz. Darüber hinaus starteten die GGS Roetgen mit drei und die GGS Steckenborn mit zwei Schulassistenzen in das neue Schuljahr, um Kinder mit besonderen Förderbedarfen im Gemeinsamen Lernen besser zu unterstützen.

Die Leitungen der neuen Projektschulen berichten mündlich zum Umsetzungsstand an ihren Schulen.

In Kooperation mit dem A 50 - Amt für Soziales und Senioren und dem A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie, den Schulleitungen und der schulfachlichen Aufsicht werden die neuen infrastrukturellen Unterstützungsmaßnahmen begleitet, evaliert und bewertet, um Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung und Fortsetzung ab dem 01.04.2025 zu gewinnen.

 

Rechtslage

Im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes stellt das Land NRW den Kommunen eine schuljahresgebundene, jährliche Pauschale zur Verfügung. In der StädteRegion Aachen werden die Mittel zweckgemäß für die systemische Teilhabeunterstützung an ausgewählten Schulen eingesetzt. Die Höhe der Pauschale legt eine Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion fest. Der geltende Erlass ist zum 31.07.2024 außer Kraft getreten. Zur Fortsetzung des Projektes wird die Rechtsverordnung des Landes für das laufende Schuljahr 2024/2025 erwartet.

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Personelle Auswirkungen

Für die Fortschreibung der Verträge der Projektmitarbeitenden über den 31.03.2025 hinaus bedarf es der Finanzierungssicherheit durch die o.g. Rechtsverordnung.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten der laufenden Projektphase sind aus den Mitteln der Inklusionspauschale des Landes und der additiven kommunaler Mittel sichergestellt, die bis zum 31.03.2025 verausgabt werden dürfen.  

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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