Mitteilungsvorlage - 2024/0405

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Beratungsfolge

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Sachlage

Es wird Bezug genommen auf Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0228. Nach der schulseitigen und schulträgerseitigen Bestätigung der Auswahl und Teilnahme des Berufskollegs Eschweiler der StädteRegion Aachen wurde dieses in das Programm aufgenommen. Die Laufzeit des Startchancen-Programms hat sodann zum 01.08.2024 begonnen.

 

Infolge mehrerer Schulträgerkonferenzen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen (als Organisatoren), dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) sowie zahlreicher Schulträger während der Sommermonate liegen nunmehr weitere Informationen vor. Außerdem ist mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen) vom 09.09.2024 nun der förderrechtliche Rahmen für die Säule „Investitionsbudget“ bekannt und in Kraft getreten. Flankierend dazu hat das MSB NRW für das Investitionsbudget sowie für ein frei verwendbares Drittel des Chancenbudgets (Säule II) zwischenzeitlich die jeweiligen Schulträgerbudgets veröffentlicht.

 

Im Investitionsbudget stehen für

 

  •          Neubau-, Umbau- Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtungen, Ausstattungen und Gestaltungselementen,
  •          eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung sowie
  •          Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen, die unmittelbar mit einer Maßnahme nach den beiden vorgenannten Punkten verbunden sind,

 

für die StädteRegion Aachen bzw. für das teilnehmende Berufskolleg Eschweiler 487.130,12 € zur Verfügung. Diese Fördersumme steht für eine Förderung mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zur Verfügung. Auf den jeweiligen Schulträger entfällt ein Eigenanteil von mindestens 30 %. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum begann zum 01.08.2024 und endet generell spätestens am 31.07.2029.

Im Rahmen des Chancenbudgets (s.o.) entfallen zwei Drittel der hier gesamt vorgesehenen Mittel auf fachliche Maßnahmen, die (direkt) zwischen dem MSB NRW und der Schulaufsicht abgestimmt werden. Die Maßnahmen erstrecken sich auf praxisnahe Unterstützungsangebote und Schulungsmaßnahmen für die teilnehmenden Schulen sowohl auf der unterrichtsfachlichen als auch auf der überfachlichen Ebene. Das verbleibende Drittel der Mittel steht den Schulträgern als freies Budget und in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung für weitere Maßnahmen im Sinne der Ziele des Startchancen-Programms zur Verfügung. Hierfür entfallen auf die StädteRegion Aachen für das Berufskolleg Eschweiler 12.344,70 €.

 

In der Säule III (Personalbudget) werden die Schule in die Lage versetzt, bis zunächst längstens 31.12.2029 befristet zusätzliches Personal bedarfsgerecht zur Verstärkung etwa der Schulsozialarbeit oder als pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen zur Ergänzung multiprofessioneller Teams einzustellen. Das Berufskolleg Eschweiler befindet sich derzeit in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln in Ausschreibungsprozessen bzw. in der Personalfindung.

 

Generell sind seitens der Schule in Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem Schulträger sog. „Standortbestimmungen“ und daraus folgend Zielvereinbarungen zu entwickeln und abzuschließen. Nach Vorstellung der Schulaufsicht soll dies bis zum 01.03.2025 abgeschlossen sein. Aus diesen sollen sich die jeweils umzusetzenden Maßnahmen (auch in zeitlicher Abfolge) herleiten. Innerhalb der Verwaltung sind dementsprechend dann weitere Absprachen zu treffen, etwa mit A 61-Immobilienmanagement, sobald und soweit bauliche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

 

Rechtslage

Das Berufskolleg Eschweiler der StädteRegion Aachen und somit mittelbar die StädteRegion Aachen als Schulträger wurden durch das Land zur Teilnahme an dem Programm ausgewählt und sind gehalten, an dem Programm teilzunehmen.

 

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Personelle Auswirkungen

Keine. Das Programm wird durch vorhandenes Personal betreut.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Bereich des Investitionsbudgets werden entsprechende Maßnahmen zu maximal 70 % gefördert. Demnach ist ein mindestens 30-%iger Eigenanteil durch den Schulträger zu leisten. Die entsprechenden Investitionen sind grundsätzlich bis zum 31.07.2029 zu tätigen (s.o.). Somit ergibt sich rechnerisch ein Eigenanteil von vsl. 208.770,05 € bis 2029. Die Fälligkeit von Teilbeträgen dieser Summe und auch der Gesamtsumme hängt ab von Art, Umfang und v.a. der zeitlichen Schiene bei der Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen. Die jeweiligen (Teil-)Eigenanteile sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Für 2025 sind die finanziellen Auswirkungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht bekannt; sie werden baldmöglichst nachgemeldet.

 

Im Übrigen werden alle weiteren Aufwendungen im Investitionsbudget sowie im Schulträgeranteil des Chancenbudgets durch Erträge in jeweils gleicher Höhe gegenfinanziert.

 

Soziale Auswirkungen

Das Startchancen-Programm stärkt Schulen mit einem hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schüler_innen. Es soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystem nachhaltig verbessern, Bildungs- und Chancengerechtigkeit erhöhen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufbrechen.

 

Im konkreten Feld der Berufskollegs sind die Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele für Schüler_innen der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung vorgesehen.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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