Mitteilungsvorlage - 2024/0388
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetbericht zum 15.08.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmerei/Kasse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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10.10.2024
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Sachlage
Ab dem Jahr 2024 werden die Budgetberichte von der bisherigen quartalsweisen Erstellung auf die Termine April und August umgestellt. Die Reduzierung und Bündelung der bisherigen drei auf nunmehr zwei Termine erfolgt aus Gründen der Reduzierung des damit verbundenen relativ hohen Aufwands, der Aktualität und Verlässlichkeit der Prognosen (der bisherige Budgetbericht aus März war in der Regel noch wenig aussagekräftig) und der ggfls. daraus resultierenden Notwendigkeit, noch rechtzeitig steuernd in die Haushaltsausführung einzugreifen (zu diesem Zweck war der bisherige Budgetbericht aus September mit nachfolgender Auswertung zu spät).
Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 15.08.2024 termingerecht zum 31.08.2024 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20. Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten
Fehlbedarf im Haushalt 2024 von -14.722.581 €
voraussichtlich ein Fehlbetrag von -14.969.056 €
und somit eine Haushaltsverschlechterung von - 246.475 €
Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2024 ist im Wesentlichen auf
- Verschlechterungen bei den Sozialleistungen (s. Anlage),
- Verbesserungen im Bereich der Energieversorgung,
- Verschlechterungen im Bereich Rettungsdienst,
- Verbesserungen im Bereich des Gebäudemanagements,
- Verschlechterungen im Bereich des Jugendamtes und Wirtschaftsförderung,
- Verbesserungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln
und darüber hinaus auf eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)
zurückzuführen.
Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2024
Allgemeines
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2024 folgende Festsetzung vor:
10 |
Ordentliche Erträge |
892.586.152 € |
17 |
- Ordentliche Aufwendungen |
- 929.726.763 € |
18 |
= Ordentliches Ergebnis |
- 37.140.611 € |
19 |
+ Finanzerträge |
+ 24.648.002 € |
20 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
- 2.229.972 € |
22 |
= Ordentliches Jahresergebnis |
-14.722.581 € |
23 |
- Außerordentliche Erträge |
0 € |
26 |
= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung |
- 14.722.581 € |
Mit Bericht vom 22.12.2023 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.02.2024.
Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2024 (vgl. Anlage) sind mit
-148.731.552 €
angesetzt worden.
Außen vor bleiben – gemäß Beschluss des Städteregionstages bei der Betrachtung die Bereiche
Tageseinrichtung für Kinder 22.178.360 €
Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) 25.000.000 €
Versorgungsamt 2.141.172 €
= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2024) -99.412.020 €
Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 15.08.2024 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und Versorgungsamt) von
- 99.336.972 €
prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.
Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2024 voraussichtlich
Verbesserungen in Höhe von insgesamt 75.048 €.
Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen und Neueinstellungen um. Die derzeit leichte Verbesserung ist darin begründet, dass unterjährige Vakanzen, die im Haushaltsansatz aufgrund von Erfahrungswerten einbezogen wurden, in entsprechedem Maße eingetreten sind und dass die Besoldungssteigerung mit einem höheren Wert eingeplant wurde, als sie in 2024 tatsächlich zum tragen kam. Die im I. Budgetbericht enstandene Lücke zwischen Ansatz und Prognose konnte nun im Laufe des Jahres geschlossen werden.
Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage
Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2024 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf der Basis der Modellrechnung zum Finanzausgleich vom 27.10.2023 und somit in zutreffender Höhe eingeplant.
Regionsumlage-Mehrbelastung “Jugendhilfe” und “Stadt Aachen”
Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie - ergibt sich nach der Prognose zum 15.08.2024 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 2 Mio. €. Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2024 der StädteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2024 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM). Für die Stadt Aachen ergibt sich insbesondere aus den Verschlechterungen im Sozialbereich eine entsprechend höhere Umlage, die ebenfalls durch die Spitzabrechnung gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung zu einem Mehrertrag im Budget ADM von knapp 4,4 Mio. € führt.
Wirtschaftliche Beteiligungen und zentrales Controlling
Es ergeben sich im Produkt 15.02.01 „Wirtschaftliche Beteiligungen“ Verschlechterungen von rund 200 T€ (u.a. Ausleihungen) und im Produkt 11.01.01 „Energieversorgung“ Verbesserungen von rund 3,963 T€ (höhere Gewinnausschüttungen der Energieversorger).
Straßenverkehrsamt
Die Verbesserungen ergeben sich zum größten Teil (rund 530 T€) aus einer Fallzahlensteigerung nach Corona bei der Zulassungsstelle (936200).
Ordnungsamt
Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt, wie etwa einer Verbesserung von rund 133 T€ im Produkt 02.03.04 “Bekämpfung der Schwarzarbeit.”
Ausländeramt
Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund der Gesetzesänderungen in diesem Jahr und dem deutlichen Anstieg der Antragsstellungen im Bereich der Einbürgerungen, der Namensänderungen und des Personenstandwesens.
Rettungsdienst
Die Verschlechterungen im Produkt 020501 ergeben sich hauptsächlich aus voraussichtlichen Defiziten bei den Gebühreneinnahmen, da von den Krankenkassen bislang noch kein Einvernehmen zu den kalkulierten Gebühren 2024 erteilt wurde.
Zentrale Dienste
Die Verschlechterungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verschlechterungen innerhalb der Produkte im Amt.
Digitalisierung und Informationstechnik
Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt.
Gesundheitsamt
Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt.
Sozialleistungen
Der Haushaltsplan sieht einen Anstieg der Regelsätze von 1 % vor. Tatsächlich stieg der Regelsatz um 12,15 %. Weitere Verschlechterungen ergeben sich unter anderem aus der schleppenden Rechnungslegung der AOK, einer massiven Kostensteigerung bei den LVR-Vergütungsvereinbarungen im Bereich “Hilfe zur Pflege – SGB XII”, sowie steigenden Kosten durch neue IVK-Bescheide im Bereich des Pflegewohngeldes.
Aufgaben des Schwerbehindertenrechts
Die Verbesserungen resultieren aus den prognostizierten Erstattungen aus der Beweiserhebungspauschale.
Immobilienmanagement
Aufgrund von Reduzierungen der Energiekosten ergibt sich eine Verbesserung.
Weiter erfolgen Verschiebungen von Maßnahmen (BK Alsdorf, Astrid-Lindgren-
Schule) in Folgejahre. Durch die Jahresendabrechnung 2023 der Bewirtschaftungskosten der mandatierten Schulen durch die Stadt Aachen ergibt sich für einige Schulen eine Gutschrift.
Umweltamt
Aufgrund des Ausbaues der regenerativen Energien sind mehr Anträge für Windkraftanlagen eingegangen.
Jugendamt
Die Verschlechterungen resultieren aus Fallzahlen- und Kostensteigerungen.
Schulverwaltung
Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt.
Bildungsbüro
Die Verschlechterungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen
Verschlechterungen innerhalb der Produkte im Amt.
Wirtschaftsförderung
Die Verschlechterungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen
Verschlechterungen innerhalb der Produkte im Amt.
Allgemeine wirtschaftliche Lage
Angesichts einer weiterhin schwachen Konjunkturdynamik stagniert die Wirtschaft derzeit, auch im Zeichen des weiter andauernden russischen Angriffkrieges in der Ukraine. Die von der EZB eingeleitete Zinswende dürfte sich im weiteren Jahresverlauf bemerkbar machen.
Fazit
Das Gesamtergebnis des II. Budgetberichts 2024 erfordert derzeit keine steuernden Maßnahmen bei der Ausführung des Haushalts 2024, da sich die Verbesserungen und Verschlechterungen weitgehend ausgleichen. Angesichts der geringen Verschlechterung gegenüber dem geplanten Defizit sollte die weitere Entwicklung jedoch genau beobachtet werden.
Rechtslage
Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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