Mitteilungsvorlage - 2024/0388

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Beratungsfolge

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Sachlage

Ab dem Jahr 2024 werden die Budgetberichte von der bisherigen quartalsweisen Erstellung auf die Termine April und August umgestellt. Die Reduzierung und Bündelung der bisherigen drei auf nunmehr zwei Termine erfolgt aus Gründen der Reduzierung des damit verbundenen relativ hohen Aufwands, der Aktualität und Verlässlichkeit der Prognosen (der bisherige Budgetbericht aus März war in der Regel noch wenig aussagekräftig) und der ggfls. daraus resultierenden Notwendigkeit, noch rechtzeitig steuernd in die Haushaltsausführung einzugreifen (zu diesem Zweck war der bisherige Budgetbericht aus September mit nachfolgender Auswertung zu spät). 

 

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 15.08.2024 termingerecht zum 31.08.2024 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20. Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

 

Fehlbedarf im Haushalt 2024 von                           -14.722.581 €

voraussichtlich ein Fehlbetrag von                          -14.969.056 €

und somit eine Haushaltsverschlechterung von  -    246.475 €

 

Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2024 ist im Wesentlichen auf

 

  • Verschlechterungen bei den Sozialleistungen (s. Anlage),
  • Verbesserungen im Bereich der Energieversorgung,
  • Verschlechterungen im Bereich Rettungsdienst,
  • Verbesserungen im Bereich des Gebäudemanagements,
  • Verschlechterungen im Bereich des Jugendamtes und Wirtschaftsförderung,
  • Verbesserungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln

und darüber hinaus auf eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)

 

zurückzuführen.


Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2024

 

Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2024 folgende Festsetzung vor:

 

10

Ordentliche Erträge

892.586.152 €

17

- Ordentliche Aufwendungen

- 929.726.763 €

18

= Ordentliches Ergebnis

- 37.140.611 €

19

+ Finanzerträge

+ 24.648.002 €

20

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- 2.229.972 €

22

= Ordentliches Jahresergebnis

-14.722.581 €

23

- Außerordentliche Erträge

0 €

26

= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung

- 14.722.581 €

 

Mit Bericht vom 22.12.2023 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.02.2024.


Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

 

Personalaufwendungen 

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2024 (vgl. Anlage) sind mit

 

-148.731.552 €

 

angesetzt worden.

 Außen vor bleiben – gemäß Beschluss des Städteregionstages bei der Betrachtung die Bereiche

 

Tageseinrichtung für Kinder      22.178.360 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)     25.000.000 €

Versorgungsamt          2.141.172 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2024)         -99.412.020 €

 

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 15.08.2024  wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und  Versorgungsamt) von

 

- 99.336.972 €

 

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

 

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2024 voraussichtlich

 

Verbesserungen in Höhe von insgesamt 75.048 €.

 

Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen und Neueinstellungen um. Die derzeit leichte Verbesserung ist darin begründet, dass unterjährige Vakanzen, die im Haushaltsansatz aufgrund von Erfahrungswerten einbezogen wurden, in entsprechedem Maße eingetreten sind und dass die Besoldungssteigerung mit einem höheren Wert eingeplant wurde, als sie in 2024 tatsächlich zum tragen kam. Die im I. Budgetbericht enstandene Lücke zwischen Ansatz und Prognose konnte nun im Laufe des Jahres geschlossen werden.

 

Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage 

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2024 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf der Basis der Modellrechnung zum Finanzausgleich vom 27.10.2023 und somit in zutreffender Höhe eingeplant.

 

Regionsumlage-Mehrbelastung “Jugendhilfe” und “Stadt Aachen”

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie - ergibt sich nach der Prognose zum 15.08.2024 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 2 Mio. €. Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2024 der StädteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2024 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM). Für die Stadt Aachen ergibt sich insbesondere aus den Verschlechterungen im Sozialbereich eine entsprechend höhere Umlage, die ebenfalls durch die Spitzabrechnung gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung zu einem Mehrertrag im Budget ADM von knapp 4,4 Mio. € führt.

 

Wirtschaftliche Beteiligungen und zentrales Controlling

Es ergeben sich im Produkt 15.02.01 „Wirtschaftliche Beteiligungen“ Verschlechterungen von rund 200 T€ (u.a. Ausleihungen) und im Produkt 11.01.01 „Energieversorgung“ Verbesserungen von rund 3,963 T€ (höhere Gewinnausschüttungen der Energieversorger).

Straßenverkehrsamt 

Die Verbesserungen ergeben sich zum größten Teil (rund 530 T€) aus einer Fallzahlensteigerung nach Corona bei der Zulassungsstelle (936200).

 

Ordnungsamt 

Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt, wie etwa einer Verbesserung von rund 133 T€ im Produkt 02.03.04 “Bekämpfung der Schwarzarbeit.”

 

Ausländeramt

Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund der Gesetzesänderungen in diesem Jahr und dem deutlichen Anstieg der Antragsstellungen im Bereich der Einbürgerungen, der Namensänderungen und des Personenstandwesens.

 

Rettungsdienst

Die Verschlechterungen im Produkt 020501 ergeben sich hauptsächlich aus voraussichtlichen Defiziten bei den Gebühreneinnahmen, da von den Krankenkassen bislang noch kein Einvernehmen zu den kalkulierten Gebühren 2024 erteilt wurde.

 

Zentrale Dienste 

Die Verschlechterungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verschlechterungen innerhalb der Produkte im Amt.

 

Digitalisierung und Informationstechnik 

Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt.

 

Gesundheitsamt 

Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt.

  

Sozialleistungen  

Der Haushaltsplan sieht einen Anstieg der Regelsätze von 1 % vor. Tatsächlich stieg der Regelsatz um 12,15 %. Weitere Verschlechterungen ergeben sich unter anderem aus der schleppenden Rechnungslegung der AOK, einer massiven Kostensteigerung bei den LVR-Vergütungsvereinbarungen im Bereich “Hilfe zur Pflege – SGB XII”, sowie steigenden Kosten durch neue IVK-Bescheide im Bereich des Pflegewohngeldes.

 

Aufgaben des Schwerbehindertenrechts 

Die Verbesserungen resultieren aus den prognostizierten Erstattungen aus der Beweiserhebungspauschale.

 

Immobilienmanagement

Aufgrund von Reduzierungen der Energiekosten ergibt sich eine Verbesserung.

Weiter erfolgen Verschiebungen von Maßnahmen (BK Alsdorf, Astrid-Lindgren-

Schule) in Folgejahre. Durch die Jahresendabrechnung 2023 der Bewirtschaftungskosten der mandatierten Schulen durch die Stadt Aachen ergibt sich für einige Schulen eine Gutschrift.

 

Umweltamt 

Aufgrund des Ausbaues der regenerativen Energien sind mehr Anträge für Windkraftanlagen eingegangen.

 

Jugendamt 

Die Verschlechterungen resultieren aus Fallzahlen- und Kostensteigerungen.

 

Schulverwaltung

Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt.

 

Bildungsbüro 

Die Verschlechterungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen

Verschlechterungen innerhalb der Produkte im Amt.

 

Wirtschaftsförderung 

Die Verschlechterungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen

Verschlechterungen innerhalb der Produkte im Amt.

 

Allgemeine wirtschaftliche Lage 

Angesichts einer weiterhin schwachen Konjunkturdynamik stagniert die Wirtschaft derzeit, auch im Zeichen des weiter andauernden russischen Angriffkrieges in der Ukraine. Die von der EZB eingeleitete Zinswende dürfte sich im weiteren Jahresverlauf bemerkbar machen.

 

Fazit 

Das Gesamtergebnis des II. Budgetberichts 2024 erfordert derzeit keine steuernden Maßnahmen bei der Ausführung des Haushalts 2024, da sich die Verbesserungen und Verschlechterungen weitgehend ausgleichen. Angesichts der geringen Verschlechterung gegenüber dem geplanten Defizit sollte die weitere Entwicklung jedoch genau beobachtet werden.

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

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gez.:Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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