Mitteilungsvorlage - 2024/0311

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Beratungsfolge

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Sachlage

Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Vertretungskörperschaft vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.

 

In der Anlage werden dem Städteregionstag die im II. Rechnungsvierteljahr 2024 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 181.451,03 € zur Kenntnis gebracht.

 

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

 

Weiterhin erhöhten sich aufgrund von Nachbuchungen die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im I. Rechnungsvierteljahr um 20.848,23 €.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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