Beschlussvorlage - 2024/0408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Rheinhessenstraße 9a, 55129 Mainz, zur Kenntnis. Der Differenzbetrag in Höhe von -32.417,79 € soll der Gewinnrücklage des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen entnommen werden. Er beschließt gem. § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO i.V.m. § 7 Abs. 1 Buchst. f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler, den Verwaltungsdirektor, Herrn Bernhard Müller, für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.

 

B. Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

 

Der Städteregionstag stellt entsprechend § 4 Buchst. c) EigVO i.V.m. § 26 Abs. 3 EigVO den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler mit einem Verlust von -32.417,79 € fest und beschließt, den Differenzbetrag der Gewinnrücklage des Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen zu entnehmen. Er erteilt dem Verwaltungsausschuss gem. § 4 Buchst. c) EigVO die Entlastung.

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Sach- und Rechtslage

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Rheinhessenstraße 9a in 55129 Mainz, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dazu wird auf den Prüfbericht verwiesen, der als Anlage dieser Vorlage als PDF-Datei beigefügt ist.

 

Das Geschäftsjahr wird mit einem negativen Ergebnis in Höhe von -32.417,79 € abgeschlossen.

 

Auf die Gründe des erstmalig ausgewiesenen Verlustes wurde ausführlich in der Sitzungsvorlage 2024/0244 eingegangen.

 

Nach § 4 Buchstabe c) in Verbindung mit § 26 der EigVO entscheidet der Städteregionstag über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

 

Gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler gehört zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses auch die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsdirektors. Entsprechend bittet die Verwaltung in Kenntnis des Berichtes über den Jahresabschluss 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, darüber zu befinden.

 

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine. 

 

 

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Im Auftrag

gez.: Müller

 

 

 

 

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Anlagen

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