Beschlussvorlage - 2024/0403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag stimmt gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2024 in den Produkten 05.01.01 "Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW" und 05.03.01 "Besondere soziale Leistungen" bis zur Höhe von 13,1 Mio. € zu.

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Sachlage

 

Im Budget des A 50 werden die Erträge und Aufwendungen für die Leistungsansprüche veranschlagt, die Leistungsberechtigte gegenüber der StädteRegion Aachen als Leistungsträger nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB IX (Eingliederungshilfe) und dem Bundeskindergeldgesetzes (Leistungen für Bildung und Teilhabe) haben.

 

Obwohl die Netto-Aufwendungen in den letzten Jahren regelmäßig gestiegen sind und auch für das Jahr 2024 eine weitere Steigerung eingeplant wurde, zeichnet sich ab, dass der Budgetansatz für 2024 deutlich überschritten wird. Unter Berücksichtigung voraussichtlicher Mehrerträge wird in der Summe eine Haushaltsverschlechterung (Zuschussbedarf) i. H. v. rund 13,1 Mio. € prognostiziert.

 

Die Sachkonten, bei denen sich wesentliche Abweichungen zum Ansatz ergeben, die Höhe der jeweiligen Verschlechterung sowie die Gründe für die Abweichung von den Ansätzen werden im Folgenden bezogen auf die betroffenen Produkte dargestellt.

 

Produkt 05.01.01 „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“

Im Produkt 05.01.01 sind in folgenden Teilprodukten Mehraufwendungen zu erwarten:

 

 

950101 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Sachkonto  533102

Ansatz

Prognose

Veränderung

Leistungen (außerhalb von Einrichtungen)

-10.500.000

-12.000.000

-1.500.000

 

Die Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen werden von den regionsangehörigen Kommunen erbracht und monatlich mit der StädteRegion abgerechnet. Für die Überschreitung des Ansatzes sind mehrere Gründe maßgebend.

 

Zum einen wurden ukrainische Kriegsflüchtlinge, die ursprünglich einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber den Kommunen besaßen, zwischenzeitlich in die Leistungssysteme nach SGB II und SGB XII überführt. Daraus resultiert eine Kostenverlagerung auf die Kreisebene.

 

Darüber hinaus wurden die Regelbedarfe im SGB II und SGB XII in den letzten beiden Jahren erheblich erhöht; die Steigerung zwischen 2022 und 2024 betrug mehr als 25% (Regelbedarfsstufe 1 von 449 € über 502 € auf 563 €) und lag damit weit über den bis dahin üblichen Anpassungen. Hierdurch erhöhen sich auch die Leistungsansprüche zum Lebensunterhalt im SGB XII. Dass die Regelbedarfe nach der Erhöhung zum 01.01.2023 (Bürgergeld-Gesetz) zum 01.01.2024 nochmals in erheblichem Umfang angehoben werden, war bei Aufstellung des Haushalts 2024 weder bekannt noch absehbar.

 

Zusätzlich haben sich die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum erhöht, da auch das Mietniveau in der StädteRegion gestiegen ist und für Leistungsempfänger Wohnraum unterhalb der Angemessenheitsgrenze in ausreichendem Umfang verfügbar sein muss. Auch hierdurch erhöhen sich die Leistungsansprüche.

 

950120 Hilfen zur Gesundheit (SGB XII) 

Sachkonto  533102

Ansatz

Prognose

Veränderung

Leistungen (außerhalb von Einrichtungen)

-6.000.000

-8.000.000

-2.000.000

 

Leistungen der Hilfe zur Gesundheit erhalten Personen ohne Krankenversicherungsschutz. Die Leistungen werden zunächst von einer gesetzlichen Krankenkasse erbracht und mit zeitlicher Verzögerung in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen mit den regionsangehörigen Kommunen abgerechnet, denen die Aufwendungen wiederum von der StädteRegion erstattet werden.

 

Zwischenzeitlich ist eine erhebliche Anzahl von Personen, insbes. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, in die Leistungssysteme nach SGB II und SGB XII überführt worden. Die Zuordnung ist dabei abhängig vom Alter und vom Erwerbsstatus. Personen, die jetzt Leistungsansprüche nach dem SGB XII in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, verursachen nicht nur bei diesen Leistungen Aufwandssteigerungen.

 

Auf Grund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes haben diese Personen ebenfalls einen Anspruch auf Hilfe zur Gesundheit. Da die Höhe dieser Leistungen von den Kosten der tatsächlich durchgeführten Behandlungen abhängig ist, sind sie nicht prognostizierbar.

 

950140 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 

Sachkonto  533102

Ansatz

Prognose

Veränderung

Leistungen (außerhalb von Einrichtungen)

-4.300.000

-4.830.000

-530.000

Sachkonto 533201 

 

 

 

Leistungen (innerhalb von Einrichtungen)

-23.000.000

-28.500.000

-5.500.000

 

Personen, die ins SGB XII überführt wurden und jetzt Leistungsansprüche nach dem SGB XII in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, sind auch regelmäßig nicht pflegeversichert. In der Hilfe zur Pflege erhalten zusätzlich rd. 80 Personen Leistungen außerhalb von Einrichtungen mit einem monatlichen Kostenaufwand von rd. 60.000 €. Diese Fallzahlsteigerung war nicht absehbar.

 

In der Hilfe zur Pflege besteht seit 01.09.2022 die Verpflichtung, Pflegepersonal tariflich zu entlohnen (Pflegereform 2021). Seitens der kommunalen Spitzenverbände und des Landschaftsverbands Rheinland wurden daher insbesondere in der stationären Pflege erhebliche Kostensteigerungen ab September 2022 prognostiziert. Entgegen dieser Erwartungen sind finanzielle Auswirkungen der Gesetzesänderung in der StädteRegion Aachen in den Jahren 2022 und 2023 nicht eingetreten. Plausibel erklärt konnte dieser Umstand mit der Annahme, dass der überwiegende Anteil der städteregionalen Einrichtungen bereits in der Vergangenheit tariflich entlohnt hat. Insofern wurde der Haushaltsansatz 2024 im Mai 2023 auf der Basis des damaligen Budgetstandes unter Berücksichtigung absehbarer Änderungen geplant.

 

Im laufenden Jahr wurden zwischen den Pflegeeinrichtungen und dem Landschaftsverband Rheinland diverse neue Vergütungsvereinbarungen mit erheblich höheren Vergütungssätzen abgeschlossen. In über 70 Einrichtungen liegt die Erhöhung des Tagessatzes bei über 10 €, in einzelnen Fällen bei mehr als 30 € pro Tag. Allein für diese rd. 70 Einrichtungen beläuft sich der monatliche Mehraufwand für gestiegene Leistungsansprüche auf rd. 550.000 €. Bei Aufstellung des Haushalts 2024 war nicht absehbar, dass sich die Vergütungssätze in einem derartigen Umfang verändern würden, zumal der Landschaftsverband Rheinland die Vergütungsvereinbarungen mit den Einrichtungen abschließt.

 

950200 Pflegewohngeld 

Sachkonto 531861

Ansatz

Prognose

Veränderung

Förderung von Pflegeeinrichtungen

-18.000.000

-21.000.000

-3.000.000

 

Die Leistungsaufwendungen basieren auf den Investitionskosten, die der Landschaftsverband Rheinland in Vereinbarungen mit der Pflegeeinrichtung festlegt. Diese Kosten sind im laufenden Jahr wie auch die Pflegevergütungen erheblich gestiegen. Die Steigerung war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar.

 

Produkt 05.03.01 „Besondere soziale Leistungen“

 

950430 Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX - örtlicher Träger 

Sachkonto 533102

Ansatz

Prognose

Veränderung

Leistungen (außerhalb von Einrichtungen)

-14.000.000

-14.300.000

-300.000

 

Im Bereich der Eingliederungshilfe steigt die Anzahl der Kinder, die eine Schulbegleitung benötigen. Gleichzeitig machen die Anbieter höhere Kosten, insbes. höhere Personalkosten geltend und verlangen höhere Vergütungssätze. Die Erhöhung ist im laufenden Jahr ausgeprägter als bei Aufstellung des Haushaltes veranschlagt.

 

950450 Leistungen nach dem BKGG

Sachkonto 533811

Ansatz

Prognose

Veränderung

Leistungen für Bildung und Teilhabe

-3.500.000

-4.000.000

-500.000

 

Durch die Wohngeldreform zum 01.01.2023 hat sich die Zahl der Wohngeldberechtigten deutlich erhöht; im Gesetzentwurf wurde von einer Verdreifachung ausgegangen. Da für Kinder in Wohngeldbezug ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz besteht, erhöhen sich diese Leistungsaufwendungen. Aus diesem Grund wurde im Haushalt 2024 eine entspreche Anpassung des Ansatzes berücksichtigt (Ergebnis 2022: rd. 2,1 Mio. €, Ansatz 2024: 3,5 Mio. €). Aktuell ist davon auszugehen, dass dieser Ansatz nicht ausreicht und sich Mehraufwendungen gegenüber dem Ansatz von 0,5 Mio. € ergeben. Da die Bundesbeteiligung an diesen Aufwendungen mit einer Verzögerung von einem Jahr angepasst wird, ergibt sich in 2024 voraussichtlich ein Defizit in dieser Höhe.

 

Rechtslage

 

Nach § 83 Abs. 2 der GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2023 der StädteRegion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 100.000 € übersteigen.

 

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Personelle Auswirkungen

 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Produkt 050101 „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“

950101 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Ansatz

Prognose

Veränderung

Sachkonto  533102

-10.500.000

-12.000.000

-1.500.000

950120 - Hilfen zur Gesundheit (SGB XII)

Sachkonto  533102

-6.000.000

-8.000.000

-2.000.000

950140 Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Sachkonto  533102

-4.300.000

-4.830.000

-530.000

Sachkonto 533201

-23.000.000

-28.500.000

-5.500.000

950200 Pflegewohngeld

 

 

 

Sachkonto 531861

-18.000.000

-21.000.000

-3.000.000

Summe

 

 

-12.530.000

 

Produkt 05.03.01 "Besondere soziale Leistungen"

950430 Eingliederungshilfe - örtlicher Träger

Ansatz

Prognose

Veränderung

Sachkonto 533102

-14.000.000

-14.300.000

-300.000

950450 Leistungen nach dem BKGG

Leistungen für Bildung und Teilhabe

-3.500.000

-4.000.000

-500.000

Summe

 

 

-800.000

 

 

Den Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 13.330 T€ stehen geringfügige Mehrerträge gegenüber, so dass sich die überplanmäßigen Aufwendungen auf 13.100 T€ belaufen, davon

in Produkt 05.01.01 "Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW" 12.300 T€ und in Produkt 05.03.01 "Besondere soziale Leistungen" 800 T€.

 

Die Mehraufwendungen führen in der Abrechnung der differenzierten Umlage mit der Stadt Aachen zu einem entsprechend erhöhten Anteil von rd. 6 Mio. €.

Die danach noch erforderliche Deckung der verbleibenden 7,1 Mio. € kann über manche größere Haushaltsverbesserung, wie z.B. die erhöhte Gewinnausschüttung der enwor in 2024 (netto nach Abzug der KESt.) von knapp 4 Mio. €, sowie über eine Vielzahl kleinerer Verbesserungen über den gesamten Haushalt hinweg dargestellt werden. Hierzu wird auf den aktuellen Budgetbericht (SV 2024/0388) verwiesen, wonach insgesamt das geplante Defizit im Haushalt 2024 von rd. -14,7 Mio. €, trotz der Verschlechterungen in der Sozialhilfe, eingehalten werden kann.

 

 

 

 

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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