Beschlussvorlage - 2024/0398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag beschließt den der Sitzungsvorlage 2024/0398 beigefügten Rahmenvertrag zwischen dem Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen  und dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V..

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Sachlage

In der Sitzung des Städteregionstags am 26.06.2024 wurde mit Sitzungsvorlage 2024/0161 der neue Rahmenvertrag zwischen der StädteRegion Aachen und dem Tierschutzverein für die Fund- und herrenlosen bzw. beschlagnahmten Tiere in Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsbehörden mit Laufzeit vom 01.01.2025 bis 30.06.2027 beschlossen. Zudem wurde mit Sitzungsvorlage 2024/0268 über den Sachstand und die Eckpunkte eines neuen Rahmenvertrages des A 39 mit dem Tierschutzverein informiert. Ebenfalls wurden die Unterschiede zwischen den Verträge vorgestellt. 

Aufgrund der durch den Tierschutzverein kommunizierten Tagessätze (32,10 Euro pro Hund, 26,75 Euro pro Katze, 16,05 Euro pro Kleintier sowie 5,35 Euro pro Kleinsttier jeweils zuzüglich tierärztliche Behandlung) für die Unterbringung von Heimtieren im Tierheim Aachen ist im Budget des A 39 von einer Kostensteigerung auszugehen. Bisher wurde die Dienstleistung pauschal mit 87.661,00 Euro vergütet (Sachkonto 531805). Hiervon entfielen 33 % auf die Stadt Aachen.

Unter dem jetzt noch maßgeblichen Vertrag waren die Anzahl der Tiere, die notwendigen tierärztlichen Behandlungen (bis auf externe Tierarztkosten) sowie die Aufenthaltsdauer insofern nicht von entscheidender Bedeutung, als dies vollumfänglich mit der Pauschale abgedeckt war.

Mit Beginn der neuen Vertragslaufzeit ab dem 01.01.2025 varieren die Unterbringungskosten je nach Tierart, Krankheitsstatus, Aufenthaltsdauer und Unterbringungsort. Ferner ist nicht absehbar, wie viele Heimtiere im Laufe eines Jahres fortgenommen werden müssen.

Auf Basis der Unterbringungszahlen von 2022 wurden seinerzeit im Arbeitskreis des A 32 (ohne Stadt Aachen) Zuschussbedarfe von mehr als 300.000 Euro (inkl. tierärztliche Behandlungskosten) für das A 39 ermittelt. Hierin enthalten war jedoch u.a. auch eine Maßnahme zu illegalem Welpenhandel mit über 60 Tieren. 

Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Abstimmung mit der Stadt Aachen hinsichtlich des Vertrages, der damit verbundenen Auswirkungen auf die Höhe der Aufwendungen sowie der Kostenbeteiligung durch die Stadt (beschlossener Abrechnungsschlüssel für die Jahre 2022-2026).

 

In der gemeinsamen Verwaltungsvorstandskonferenz von Stadt und StädteRegion Aachen am 10.09.2024 wurde nunmehr dahingehend Einvernehmen erzielt, dass der Abschluss des Vertrages mit dem Tierschutzverein für die Aufgabenerfüllung des Amtes erforderlich ist. Die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen und Inhalte nach den Vorgaben des Tierschutzvereins werden zur Kenntnis genommen. Bilateral werden im Laufe des Jahres die Unterbringungszahlen durch das Amt 39 sowie die Entwicklung der Unterbringungskosten als auch die Anzahl der Tierschutzbeschwerden zur Verfügung gestellt und in weiteren Gesprächen zu analysieren sein. Gleiches gilt für die durch die Umstellung auf Einzelabrechnung entstandene Möglichkeit, die für die pflegliche Unterbringung entstandenen Kosten auf die bisherige Halter umzulegen.

 

Darüber hinaus wird das A 39 in einem Arbeitskreis unter Federführung des Amtes 32 und der Stadt Aachen alternative Unterbringungsmöglichkeiten eruieren und erkunden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Aufnahme von Tieren aus der Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand (Ordnungsbehörden ohne Stadt Aachen inkl. Amt 39) im Tierheim Aachen auf 55 % der Gesamtkapazitäten beschränkt sein wird. Insofern besteht diesbezüglich bereits im nächsten Jahr Bedarf an weiteren Kapazitäten.

 

Als zuständige Behörde für die Beurteilung ob eine Unterbringung tierschutzgerecht ist oder nicht - auch von Fund-, herrenlosen Tieren - wird A 39 den Beteiligten umfassende Beratung und Unterstützung zukommen lassen. Darüber hinaus wird zurzeit durch die Mitarbeitenden ein Konzept erstellt, wie in Zukunft  Optimierungen hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. Erweiterung Anzahl private Pflegestellen) bzw. auch die Vermittlung der Tiere (z.B. weitere "Vermittlungsportale") erfolgen können. Hierbei werden auch Erfahrungen aus den sog. Vermittlungskonferenzen (§ 5 des Vertrages) einfließen.    

Angesichts der im Raum stehenden Jahresbeträge wird zukünftig ebenfalls berücksichtigt, dass die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen („Rahmenverträgen“) zur Inanspruchnahme durch A 39 in einem vergaberechtskonformen Vergabeverfahren nach GWB / VgV geboten ist. Dies war aufgrund der erst im Januar diesen Jahres durch den Tierschutzverein mitgeteilten veränderten Rahmenbedingungen zeitlich nicht mehr möglich.  A 14 hat sich im Rahmen der begleitenden Prüfung von Vergabeverfahren zur Unterstützung bereiterklärt.

 

Rechtslage

 

Aufgrund der mit dem Abschluss des Vertrages einhergehenden finanziellen Auswirkungen - auch auf die Abrechnung mit der Stadt Aachen - und der grundsätzlichen Bedeutung ist der Städteregionstag zuständig. 

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Personelle Auswirkungen

 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Vor allem die Anzahl der unterzubringenden Tiere und die sich daraus resultierenden notwendigen tierärztlichen Behandlungen sowie die Aufenthaltsdauer unterliegen Schwankungen und sind schwer einschätzbar. Für den HH 2025 wurde daher ein Betrag von 300.000 Euro für die pflegliche Unterbringung von fortgenommenen Heimtieren angemeldet.

 

Inwieweit sich die Umstellung auf Einzelabrechnungen pro Tier/ Herkunftsort/Aufenthaltsdauer/Behandlungskosten und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur Erstellung von Kosten und Leistungsbescheiden finanziell auswirkt, kann zurzeit nicht sicher eingeschätzt werden. Gleiches gilt für Kosten der alternativen Unterbringungsmöglichkeiten sowie möglicher Verkaufserlöse bei Nichtrückgabe der Tiere in die bisherige Tierhaltung.

 

Für das laufenden HH-Jahr 2024 hat der Tierschutzverein bisher keine erhöhten finanziellen Aufwendungen geltend gemacht, insofern sind die im Rahmen der HH-Beratung für das Jahr 2024 bereitgestellten zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro bisher unangetastet.  

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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