Beschlussvorlage - 2024/0392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss stimmt im Wege einer Eilentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW i. V. m. § 83 GO NRW i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung 2024 der StädteRegion Aachen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2024 im Produkt 050701 – Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (diff. RU) bis zur Höhe von 220.000 € zu.

 

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW die Eilentscheidung des Städteregionsausschusses vom 26.09.2024 bezüglich der unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2024 im Produkt 050701 – Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (diff. RU) bis zur Höhe von 220.000 €.

 

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Sachlage

Im Produkt 050701 - „Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG – (diff. RU)“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie werden für den Jugendamtsbereich (Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath) zur Sicherstellung des Mindestunterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter bei Ausfall von Unterhalt des anderen Elternteils Leistungen zur Unterstützung gewährt.

 

Durch die am 30.11.2023 in Kraft getretene Sechste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wurden die UVG-Leistungen zum 01.01.2024 um ca. 20 % erhöht. Bei Haushaltsaufstellung war eine Steigerung der Zahlbeträge in dieser Höhe nicht absehbar.

 

Konkret änderten sich die UVG-Leistungen wie folgt:

 

  1. Altersstufe 2023: 187,00 €  2024: 230,00 €
  2. Altersstufe 2023: 252,00 €  2024: 301,00 €
  3. Altersstufe 2023: 338,00 €  2024: 395,00 €

 

Da immer weniger Unterhaltspflichtige in der Lage sind, den erhöhten Mindestunterhalt zu zahlen, ist zusätzlich auch die Zahl der UVG-Anträge angestiegen (Zunahme der Zahlfälle um fast 14 % seit 03/23).

 

Beim Sachkonto 533903 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - wird daher ein Mehraufwand in Höhe von ca. 587.000,00 € prognostiziert.

 

Diese Mehraufwendungen werden zum Teil durch prognostizierte Mehrerträge auf dem Sachkonto 421103 i. H. v. rund 367.000,00 € kompensiert, sodass ein Zuschussbedarf i.H.v. 220.000 Mio. € im Teilprodukt 050701 bestehen bleibt.

 

Rechtslage

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2024 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 100.000 € übersteigen.

 

Der Städteregionsausschuss entscheidet gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstages unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstages nicht rechtzeitig möglich ist. Die nächste Sitzung des Städteregionstages ist für den 10.10.2024 vorgesehen. Die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nur für Unterhaltsvorschusszahlungen bis 09/2024 aus. Nach dem UVG müssen die Leistungen jeweils bis zum 01. des  Monats auf den Empfängerkonten sein, so dass eine Auszahlung der Leistungen für 10/24 nicht erst nach dem 10.10.2024 erfolgen kann. Die Verwaltung erbittet daher eine Eilentscheidung durch den Städteregionsausschuss, weil die vorgeschlagene Entscheidung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bereits vor der nächsten Sitzung des Städteregionstages am 10.10.2024 getroffen werden muss.

 

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen entstehen im Detail wie folgt:

 

Kostenträger

Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

050701

551000

533903

587.000 €

 

Die erwarteten Mehrerträge, welche die obenstehenden überplanmäßigen Aufwendungen teilweise kompensieren, entstehen wie folgt:

 

Kostenträger

Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

050701

551000

421103

367.000 €

 

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“ wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Für das Haushaltsjahr 2023 wird sie spitz abgerechnet und als Ertrag im Produkt 160101 "Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen" bei Sachkonto 418511 "Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe (Abrechnung)" eingebucht. Daraus ergibt sich die Deckung der rechnerisch verbleibenden 220.000 €. Die voraussichtlich entstehende Haushaltsverschlechterung in 2024 (Zuschussbedarf) ist zu 100 % von den Jugendamtskommunen im Haushaltsjahr 2026 aufzubringen und verbleibt bis dahin als Forderung in der städteregionalen Bilanz.

 

Soziale Auswirkungen

Die rechtzeitige Auszahlung von bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz trägt zur Förderung guter Lebensbedingungen junger Menschen im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen bei.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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