Beschlussvorlage - 2024/0360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2024/0360 als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für Leistungen des Gesundheitsamtes.

 

  1. Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderungen, die die wesentlichen Inhalte und Regelungen der Entgeltordnung nicht berühren (z. B. redaktioneller Art), gelten als mitbeschlossen; die Anpassung der Entgeltordnung erfolgt im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung.
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Sachlage

Kostenpflichtige Leistungen des Gesundheitsamtes wurden bislang nach der Allgemeinen Gebührenordnung für das Land NRW oder der Gebührensatzung der Städteregion Aachen abgerechnet. Im Zuge der Vorbereitungen auf die eintretende Umsatzsteuerpflicht der Städteregion Aachen, bei welcher sich derzeit eine Verschiebung um 2 Jahre auf den 01.01.2027 abzeichnet, ist deutlich geworden, dass schon jetzt verschiedene Leistungen des Gesundheitsamtes nicht gebührenrechtlich abgerechnet werden können, sondern eine Rechnung erfordern.

 

Es bedarf daher einer Grundlage für die Erhebung von Entgelten für nicht hoheitliche Aufgaben des Gesundheitsamtes. Die Höhe der Entgelte bleibt dabei gegenüber den bisher erhobenen Entgelten unverändert und erhöht sich mit Eintritt der Umsatzsteuerpflicht lediglich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

An den Beschluss über eine Entgeltordnung für das Gesundheitsamt wird sich eine Änderung der Gebührensatzung anschließen, da verschiedene dort geregelte Einnahmesachverhalte durch die Entgeltordnung entfallen. Die Änderung wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der Allgemeinen Gebührensatzung der Städteregion Aachen erfolgen.

 

 

 

Rechtslage

Für den Erlass, die Änderung, die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen ist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) der Städteregionstag zuständig.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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Anlagen

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