Mitteilungsvorlage - 2024/0407
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochwasserkatastrophe 2024 - Unterstützung des Partnerlandkreises Riesengebirge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Beteiligt:
- Büro der Kreisdirektorin; A 20 - Kämmerei/Kasse; Dezernat V; S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.09.2024
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Sachlage
Der polnische Partnerlandkreis Riesengebirge (Powiat Karkonoski) ist seit dem Wochenende 14./15.09.2024 von einer Starkregen- und Hochwasserlage betroffen. Am 16.09. wurde in der Woiwodschaft Niederschlesien der Katastrophenzustand ausgerufen. Für die akute Krisenbewältigung sind die europäischen und polnischen Konzepte und Mechanismen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes aktiviert worden. Am 18.09.2024 hat die Verwaltung in den Sitzungen der Ausschüsse für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz sowie für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus mündlich informiert.
Zwischenzeitlich hat der Partnerlandkreis den Hochwasseralarm aufgehoben und mit der Erfassung der Schäden begonnen. Am stärksten sind die drei Gemeinden Mysłakowice, Janowice Wielkie und Jeżów Sudecki durch das Hochwasser der Flüsse Bóbr und Łomnica betroffen.
Seit den ersten Meldungen zur Betroffenheit des Partnerlandkreises ist die Verwaltung auf verschiedenen Ebenen in Kontakt getreten, um eine möglichst schnelle und bedarfsgerechte Unterstützung umzusetzen. Herr Städteregionsrat Dr. Grüttemeier hat Herrn Landrat (Starosta) Krzysztof Wiśniewski in einem Schreiben die Unterstützung der StädteRegion Aachen zugesichert und das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz beauftragt, die Hilfeleistungen in Zusammenarbeit mit der Stabstelle für Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt sowie dem weiteren Partnerlandkreis Bamberg zu koordinieren.
Die Verwaltung hat nun die Rückmeldung aus dem Partnerkreis erhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Unterstützungsleistungen benötigt werden.
Die Antwort lautet wie folgt (Zitat): „Ich möchte mich bei euch für die angebotene Hilfsbereitschaft und Unterstützung bedanken. Wir haben eine große Lieferung von Ausrüstungsgegenständen von der staatlichen Agentur für strategische Reserven (von der Regierung) erhalten, und benötigen im Moment nichts anderes. Viele Luftentfeuchter, Pumpen und Generatoren sind bereits eingetroffen. Die Sammlung von Lebensmitteln und Chemikalien wird bereits von den Gemeinden durchgeführt. Wir als Kreis haben nicht die logistischen und personellen Voraussetzungen, um die diese Art von Spenden zu koordinieren.“
Falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Bedarfsmeldung eingeht, beabsichtigt die Verwaltung, das benötigte Material aus der eigenen Lagerhaltung und durch Zukauf in einem Hilfskonvoi zu verladen. Der Konvoi würde nach Abruf durch Bedienstete der Verwaltung begleitet.
Hierzu würde die Politik im Vorfeld entsprechend beteiligt.
Bei den Vorbereitungen und der bisherigen Kontaktaufnahme hat die Verwaltung in hohem Maße von den Aktivitäten und der Vernetzung des partnerschaftlichen Austauschs durch bestehende Kommunikationswege profitiert.
Rechtslage
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen
In einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe waren sowohl Mitarbeitende des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz als auch Nachwuchskräfte tätig, um die Unterstützungsleistungen zu koordinieren. Diese Gruppe wird nun nicht weiter aktiv sein.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Keine