Beschlussvorlage - 2024/0340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft die folgenden Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für personelle Mehrbedarfe für den Haushaltsentwurf 2025 entsprechend dem dem Personalbewirtschaftungskonzept (PBK) zugrundeliegenden Berechnungsverfahren insgesamt 520.257 € beträgt.

 

  1. Er beschließt auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Steigerungsbetrags innerhalb des PBK die Umsetzung aller Maßnahmen der Verwaltung unter Berücksichtigung der in Anlage 1 zu SV-Nr. 2024/0340 formulierten maßnahmenbezogenen Einschränkungen. Bezogen auf die Gesamtverwaltung ergeben sich somit im Rahmen des Mehrbedarfsverfahrens 2025 personelle Maßnahmen im Umfang von 519.645 €.

 

  1. Er beschließt darüber hinaus die Umsetzung aller von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen außerhalb des PBK unter Berücksichtigung der in Anlage 1 zu SV-Nr. 2024/0340 formulierten maßnahmenbezogenen Einschränkungen.

 

  1. Die o. g. Beschlüsse sollen zunächst als Planungsgrundlage für die Verwaltung zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2025 dienen.
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Sachlage

 

Vorgaben des Personalbewirtschaftungskonzeptes

Der Städteregionstag hat am 15.06.2022 die 1. Änderungsfassung des Personalbewirtschaftungskonzeptes (PBK) 2022  2027 vom 19.03.2021 beschlossen. Gemäß Ziffer 2 des PBK kann jährlich eine Steigerung von 1,0 % für im Dezernat entstehende Personalmehrbedarfe in Anspruch genommen werden. Nicht benötigte Mittel verfallen und können für Mehrbedarfe in anderen Dezernaten zur Verfügung gestellt werden, in denen die Steigerungsbeträge für anerkannte Mehrbedarfe nicht ausreichen.

 

Gemäß Ziffer 3 bringen die Dezernatsleitungen die jeweiligen Mehrbedarfe in Höhe einer 1,0 %igen Steigerung priorisiert zur Beratung in die VK ein. Jedes Dezernat kann mindestens eine Stelle als Mehrbedarf einbringen. Die von der VK beschlossenen Mehrbedarfe dürfen in Summe die 1,0 %ige Steigerung bezogen auf den ermittelten Gesamtbetrag des PBK nicht überschreiten. Auf Dezernatsebene sind Verschiebungen möglich. Die VK hat die personellen Mehrbedarfe in der nachstehenden Form in der Sitzung am 25.06.2024 auf Grundlage der vorgenannten Regelungen beschlossen.

 

Personalmehrbedarfe innerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes

 

Die Dezernate melden im Einzelnen die folgenden Maßnahmen zur Berücksichtigung innerhalb des PBK an:

 

Dezernat I

 

Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto* -

Stellenplan

2025

1

A 20

Digitalisierung lfd. Arbeitsprozesse und Buchungsabwicklung

38.609

1,0

Mehrbedarf insgesamt:

38.609

1,0

Verfügbarer Steigerungsbetrag für 2025

35.032

 

*netto = nach Abzug etwaiger Refinanzierung

 

Dezernat II

 

Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

1

A 10

Sachbearbeitung Jobticket/ Deutschlandticket

14.327

0,5

2

A 32

Sachbearbeitung Bußgeldstelle

16.256

0,5

3

A 33

Sachbearbeitung Infostelle

61.653

2,0

4

A 36

Service Betriebsablauf

26.792

1,0

5

A 38

Brandschutzbeauftragte_r

33.352

1,0

Mehrbedarf insgesamt:

152.380

5,0

Verfügbarer Steigerungsbetrag für 2025

153.598

 

 

Dezernat III

 

Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

1

A 50

Aufgaben der WTG-Behörde

20.000

0,5

2

A 12

IT-Infrastruktur und Härtung der IT

40.000

1,0

3

A 12

Fachanwendungs- und Fachamtsbetreuung

38.000

1,0

4

A 50

Aufgaben nach der AnFöVO

18.228

0,5

5

A 57

Sachbearbeitung Elterngeld

16.250

2,5

Mehrbedarf insgesamt:

132.478

5,5

Verfügbarer Steigerungsbetrag für 2025

126.607

 

 

 

Dezernat IV

 

Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

1

A 63

Verwaltungsfachwirt

38.609

1,0

2

S 64

Klimaschutzkoordination

8.000

-

3

S 64

Projektstelle MORO

3.800

-

4

A 61

Architekt/Ingenieur

42.524

1,0

Mehrbedarf insgesamt:

92.933

2,0

Verfügbarer Steigerungsbetrag für 2025

110.789

 

 

Dezernat V

 

Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

1

A 40

Aufstockung Sekretariat Roda-Schule

15.413

0,5

1

A 40

Aufstockung Sekretariat Regenbogenschule

15.413

0,5

1

S 85

RWP Qualitätswanderwege

8.000

-

1

S 85

Koordination kommunaler Entwicklungspolitik

8.700

-

1

A 51

Aufstockung Familienberatung Stolberg

37.847

1,0

1

A 51

Aufstockung Sekretariat (allg. RU)

2.174

0,075

1

A 51

Duales Studium Soziale Arbeit (allg. RU)

1.110

-

1

A 43

Einarbeitung Nachfolge Controlling

4.988

-

1

A 43

Fortführung EMRLingua (jetzt Connect‘ED)

9.600

-

Mehrbedarf insgesamt:

103.245

2,075

Verfügbarer Steigerungsbetrag für 2025

94.231

 

 

Insgesamt belaufen sich die personellen Maßnahmen im Rahmen des Mehrbedarfsverfahrens 2025 auf einen Betrag von 519.645 €, sodass der zulässige Gesamtbetrag für personelle Mehrbedarfe innerhalb des PBK um 612 € unterschritten wird.

 

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht dezernatsscharf den verfügbaren Steigerungsbetrag und die Summe der finanziellen Auswirkungen der angemeldeten Mehrbedarfe. Die Überschreitungen im Dezernat I, III und V werden durch Verschiebungen aus den Dezernaten II und IV aufgefangen.

 

 

Verfügbarer

Steigerungsbetrag

Angemeldete

Mehrbedarfe

Differenz

Dezernat I

35.032 €

38.609 €

+3.577 €

Dezernat II

153.598 €

152.380 €

-1.218 €

Dezernat III

126.607 €

132.478 €

+5.871 €

Dezernat IV

110.789 €

92.933 €

-17.856 €

Dezernat V

94.231 €

103.245 €

+9.014 €

Gesamt

520.257 €

519.645 €

-612 €

 

 

 

 

 

 

Personalmehrbedarfe außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes

 

Für 2025 gibt es neben den grundsätzlichen Ausnahmen des PBK (vgl. Sitzungsvorlage 2022/0250) die Sonderbudgets für Personal mit unmittelbarem Zusammenhang zu den derzeitigen Krisensituationen. Die Dezernate melden im Einzelnen folgende Personalmehrbedarfe außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes an:

 

Dezernat I

Fehlanzeige

 

Dezernat II

 

 Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

 

A 33

Einbürgerung (Novellierung Staatsangehörigkeitsrecht)

145.825

3,0

 

A 33

Außenstellen Ukraine und Einbürgerung

50.000

-

 

A 10

Studentische Hilfskräfte/Aushilfskräfte

100.000

-

 

A 38

Neuausrichtung Katastrophenschutz (nur nachrichtlich; bereits beschlossen gem. SV-Nr. 2023/0210)

78.079

2,0

Mehrbedarf insgesamt:

373.904

5,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezernat III

 

 Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

 

A 46

Strategischer Overhead KIM

0

0,5

 

A 53

Sprachheilambulanz

0

1,5

Mehrbedarf insgesamt:

0

2,0

 

Dezernat IV

 

 Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

 

A 70

Entfristung der Ingenieurstelle Hochwasser

63.997

1,0

Mehrbedarf insgesamt:

63.997

1,0

 

Dezernat V

 

 Prio.

OE

Maßnahme

PK/Jahr

- netto -

Stellenplan

2025

 

S 85

Entfristung Gigabitkoordination

0

1,0

 

S 85

Mobilfunkkoordinator

0

-

 

A 51

Aufstockung Sekretariat (diff. RU)

12.320

0,425

 

A 51

Duales Studium Soziale Arbeit (diff. RU)

1.110

-

 

A 43

Koordinationsstelle Projekt Pakt für Informatik 2.0

0

-

 

A 43

Koordinationsstelle Folgeprojekt MINTplus

0

-

Mehrbedarf insgesamt:

13.430

1,425

 

Die sich saldiert ergebende Haushaltsbelastung (Personalaufwand abzüglich etwaiger Refinanzierungen) der Personalmaßnahmen außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes ergibt in Summe einen Betrag i.H.v. 451.331 € (2024: 979.933 €). Die in dieser saldierten Betrachtungsweise enthaltenen Refinanzierungen belaufen sich auf 257.867 €, sodass sich in Summe Personalaufwendungen i.H.v. 709.198 € (2024: 1.849.524 €) brutto ergeben.

 

Die Anlage 1 zu dieser Vorlage enthält die Bewertung des Zentralen Controllings im Hinblick auf die Kriterien innerhalb und außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes. Die Anlage 2 enthält ergänzend dazu die textlichen Erläuterungen der Dezernate zu den angemeldeten personellen Mehrbedarfen.

 

 

Rechtslage

 

Die Vorgaben für personelle Mehrbedarfe resultieren aus den Regelungen des Personalbewirtschaftungskonzept 2022 – 2027.

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Personelle Auswirkungen

 

Die in der Sachlage genannten Stellen belaufen sich insgesamt auf 25,0 VZÄ. Diese werden in den Stellenplan 2025 aufgenommen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 werden die in der Sachlage genannten Maßnahmen in den jeweiligen Personalaufwendungen der Dezernate veranschlagt.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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