Beschlussvorlage - 2024/0327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Vertragspartnerinnen (Stadt Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss) wird die örV zur Trägergemeinschaft Telenotarzt West beschlossen. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, diese örV redaktionell anzupassen, wird dieser Anpassung zugestimmt, sodass es keiner erneuten Beschlussfassung bedarf.

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Sachlage

Am 11. Februar 2020 - am europäischen Tag des Notrufes - wurde in Düsseldorf die gemeinsame Absichtserklärung zum „Telenotarzt-System in Nordrhein-Westfalen (NRW)“ unterschrieben. Unterzeichnet wurde diese vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann, Vertretern von Städtetag und Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW, Vertretern der Kostenträger AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg, BKK LV Nordwest, IKK Classic, Knappschaft, dem Verband der Ersatzkassen und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Vertretern der beiden Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Mit dieser Erklärung wird das langfristige Ziel einer flächendeckenden Implementierung eines Telenotarztsystems zur gemeinsamen qualitativen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen verfolgt. Dazu ist eine Kooperation der Kommunen – schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit – unerlässlich. Hierfür haben sich innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt elf Trägergemeinschaften zusammengeschlossen, die die entsprechenden Telenotärztlichen Leistungen in Zukunft anbieten wollen.

 

In der Trägergemeinschaft „Telenotarzt West“ wollen sich die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss im Rahmen einer örV zusammenschließen, um gemeinschaftlich ein Telenotarztsystem mit der Kernträgerin Stadt Aachen als Standort der Telenotarztzentrale zu betreiben. Diese Trägergemeinschaft erhielt mit Festlegung der Steuerungsgruppe auf Landesebene und Etablierung der Prozessstrukturen für NRW ein positives Votum durch die Steuerungsgruppe „Telenotarzt NRW“.

Auf Grundlage einer existierenden Mustervereinbarung, die inzwischen bereits von den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster für Trägergemeinschaften genehmigt wurde, entstand das vorliegende Dokument der örV der Trägergemeinschaft „Telenotarzt West“ (vgl. Anlage).

Der Entwurf der örV wurde seitens A 38 mit den Fachämtern A 14, A 15 und S 30 abgestimmt.

 

Nach erfolgreicher Beschlussfassung in den zu beteiligenden Gremien der o. a. Gebietskörperschaften besteht sodann die Möglichkeit, die telenotärztlichen Leistungen gemeinsam als Trägergemeinschaft auszuschreiben (EU-weite Ausschreibung). Es ist vorgesehen, dass die Stadt Aachen als Kernträgerin der Trägergemeinschaft die Ausschreibung vornehmen wird.

 

Die kommunalen Trägerinnen von Rettungswachen im Rettungsdienst der StädteRegion Aachen (Feuerwehren Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Stolberg) haben ihr Einverständnis zu den Ausführungen der örV erklärt und ihre Beteiligung an der TNA-Zentrale der Trägergemeinschaft TNA-West zugesagt.

 

Rechtslage

Gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 RettG NRW bleibt bzgl. der Zuständigkeiten im Rettungsdienst das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung unberührt.

Nach §§ 23, 24 GkG NRW können Aufgaben im Wege einer schriftlichen örV auf einen anderen kommunalen Träger übertragen werden.

 

Gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Städteregionstag über Angelegenheiten der StädteRegion, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Momentan betragen die Betriebskosten für insgesamt 8 Rettungswagen (RTW) der Regelrettung und 1 Reserve-RTW quartalsweise insgesamt 123.609,88 € und werden im Produkt 02.05.01 "Rettungsdienst" gebührenrelevant über das Sachkonto 545854 „Erstattung der Kosten des Notarztsystems“ gebucht.

Im Laufe des dritten Quartals 2024 werden die noch fehlenden RTW ebenfalls mit TNA-Technik ausgestattet, sodass dann alle RTW der StädteRegion Aachen TNA-fähig sind.

Wie bereits dargestellt, sollen durch Gründung der TNA-West Synergieeffekte erzielt werden. Je mehr RTW an eine TNA-Zentrale angebunden sind, desto günstiger die Kosten pro RTW.

Die exakten Kosten können erst nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung benannt werden. Für das Haushaltsjahr 2025 werden die bisherigen Kosten nach aktuellem Stand im Haushaltsentwurf eingeplant.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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Anlagen

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