Beschlussvorlage - 2024/0312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt den erhöhten Zuschussbedarf des EZdB zur Kenntnis und beschließt die damit verbundenen Budgetauswirkungen für die Folgejahre.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, im Haushaltsentwurf 2025 entsprechend angepasste Ansätze für 2025 sowie für die Mittelfristplanung der Folgejahre einzuplanen. Die konkrete Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushalt 2025.
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Sach- und Rechtslage

 

Das Euregionale Zentrum für digitale Bildung (EZdB) der Stadt und der StädteRegion Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens fußt seit 2018 auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen den Vertragspartnerinnen Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Gem. § 5 Abs. 2 örV tragen nach Abzug des Anteils der DG (12.000 €) die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen. Die anteiligen Ausgaben der StädteRegion Aachen werden im Haushalt der StädteRegion Aachen im Produkt Bildungsbüro, Teilprodukt 943100 „Bildungsbüro“ unter dem Sachkonto 523201 „Kostenbeitrag Euregionales Medienzentrum“ ausgewiesen.

Im Haushalt 2024 wurden hier 243.705 € eingeplant. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass die anfallenden Kosten für die finanzielle Absicherung des EZdB den Haushaltsansatz deutlich übersteigen und nur durch überplanmäßige Aufwendungen aufgefangen werden können.

 

Die Gründe hierfür sind u.a.:

 

• Tariferhöhungen, die sich zum Zeitpunkt der Budgetplanung nicht ausreichend erfasst wurden.

 

• Positiv beschiedene Höhergruppierungsanträge der Referent_innen für Medienbildung (Medienpädagogik) rückwirkend zur Antragstellung in 2022 (1,5 VZÄ).

 

• Erhöhung der Mittel für Medienlizenzen.

 

Auch für 2025 ff. ist mit einem deutlich erhöhten Aufwand zu rechnen. Um eine realistischere Planung zu ermöglichen, werden ab 2025 ff. in den Haushaltsplanungen des EZdB die Ansätze für Sachmittel in voller Höhe berücksichtigt und die Personalkosten mit einem entsprechenden an die StädteRegion Aachen angepassten Hochrechnungsfaktor versehen. Darüber hinaus werden die möglichen Nachzahlungen eines aktuell noch nicht beschiedenen Höherbewertungsantrags etatisiert.

Das EZdB bietet angesichts der zunehmenden Digitalisierung von Bildungseinrichtungen eine unverzichtbare Unterstützung der städteregionalen Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte in Kitas, Schulen und außerschulischen Lernorten.

Als städteregionaler Anteil an der Finanzierung des EZdB für den Haushalt 2025 ff. sind daher Haushaltsmittel i.H.v. 266.000 € einzuplanen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Gem. § 5 Abs. 2 örV tragen nach Abzug des Anteils der DG (12.000 €) die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen. Die anteiligen Ausgaben der StädteRegion Aachen werden im Haushalt der StädteRegion Aachen im Produkt Bildungsbüro, Teilprodukt 943100 „Bildungsbüro“ unter dem Sachkonto 523201 „Kostenbeitrag Euregionales Medienzentrum“ ausgewiesen.

Im Haushaltsentwurf 2025 ff. sollen 266.000 € eingeplant werden. Dies entspricht einer Erhöhung zum aktuellen Ansatz um ca. 22.000 €, was zu einer entsprechenden Zusatzbelastung des Haushalts in der Allgemeinen Regionsumlage führt. Für die Mittelfristplanung ist ein Hochrechnungsfaktor von 3 % jährlich anzulegen. 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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