Beschlussvorlage - 2024/0276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt die Mitgliedschaft der StädteRegion Aachen in der Forstbetriebsgemeinschaft Aachen zu 01.01.2025.
  2. Er entsendet als Vertretung der StädteRegion in der Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Aachen die jeweilige Leitung der unteren Naturschutzbehörde (derzeit Herr Jonas Theegarten) bzw. deren Stellvertretung (derzeit Frau Astrid Conrads).
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Sachlage

Die StädteRegion Aachen ist Eigentümerin von inzwischen ca. 110 Hektar Waldfläche, die hauptsächlich von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) verwaltet wird und die bislang vereinzelt durch Förster bewirtschaftet wurde.

 

Eine Pflicht zur Beförsterung ergibt sich für die StädteRegion als sog. Gemeindeverband aus § 37 Abs. 1 Landesforstgesetz NRW (LFoG) i.V.m. § 35 Abs. 1 LFoG. Demnach haben auch die Gemeindeverbände unter Berücksichtigung der Waldstruktur und der Betriebsgröße Fachkräfte mit der Befähigung für das erste oder zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst mit der technischen Betriebsleitung und mit der Beförsterung zu beauftragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die StädteRegion Aachen der Forstbetriebsgemeinschaft Aachen (FBG) als Mitglied beitritt.

 

Forstbetriebsgemeinschaft

Die FBG, welche vor 25 Jahren gegründet wurde, umfasst mit derzeit 58 Mitgliedern -u.a. der Stadt Baesweiler und dem Wasserverband Eifel-Rur- insgesamt eine Fläche von rd. 1.380 Hektar Waldfläche im Bereich der StädteRegion Aachen. Sie ist eine Forstbetriebsgemeinschaft nach § 16 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und ein wirtschaftlicher Verein im Sinne von § 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Künftig ist ein Zusammenschluss mit der Forstbetriebsgemeinschaft des Südkreises, der die Gemeinden Monschau und Simmerath angehören, beabsichtigt.

 

Vorteile einer Mitgliedschaft

Die der FBG zugehörigen Waldbesitzer haben Anspruch auf Beratung und Betreuung durch die FBG. Diese hat unter sehr günstigen Bedingungen einen Dienstleistungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen abgeschlossen; für die Waldbesitzer in der StädteRegion Aachen ist das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher-Börde in Hürtgenwald zuständig. Hierbei werden die einzelnen Waldbesitzer durch das Regionalforstamt auch im Sinne der nachhaltigen Wald- und Forstwirtschaft im Sinne des § 1a LFoG ausführlich forst-lich beraten und unterstützt. Ausdruck der Nachhaltigkeit ist die erfolgte PEFC-Zertifizierung der FBG; Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft.

 

Die FBG regelt in absoluter Eigenverantwortung durch Satzung die Arbeit des Vereins. Eigentumsrechtlich bleibt der Waldbesitzer uneingeschränkt für seinen Besitz zuständig. Die Aufgaben der FBG werden durch die Mitglieder selbst festgelegt und durchgeführt. Die FBG wird somit im Auftrage des jeweiligen Waldbesitzers tätig. Für den Wald der UNB der StädteRegion Aachen ist neben der allgemeinen Beratung die Aufstellung eines Betriebsplanes geplant, der gem. § 33 LFoG ab der Größe von 100 Hektar erforderlich ist. Neben der nachhaltigen Bewirtschaftung kann auch der Zweck der klimaangepassten Waldbewirtschaftung verfolgt werden, welcher durch das Land NRW gefördert würde.

 

Finanzierung der FBG

Über die Finanzierung der FBG beschließen die Mitglieder. Sie erfolgt in der Regel durch Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Spenden und Beihilfen des Landes. Hinsichtlich der Beiträge wird zwischen dem Grundleistungsbeitrag und dem Leis-tungsbeitrag unterschieden. Mit dem Grundleistungsbeitrag werden Leistungen finanziert, die von allen Waldbesitzern in gleicher Weise pro Hektar anfallen. Hierzu gehören Aufwendungen für Geschäftsführung, Bürobedarf, Softwarekosten, Steuerberatungskosten, Versicherungen (u.a. Waldbrandversicherung) sowie besitzübergreifende Dienstleistungen des Regionalforstamtes im Rahmen des Dienstleistungsvertrages. Insbesondere die Waldbrandversicherung ist für die StädteRegion Aachen von besonderer Bedeutung, da das Risiko von Waldbränden aufgrund des Klimawandels stark zugenommen hat. Der Grundleistungsbeitrag beträgt 12,60 € pro Hektar. Unter Zugrundelegung von derzeit 110 Hektar ergibt sich somit ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.386 €.

 

Mit dem Leistungsbeitrag werden darüber hinaus gehende Leistungen (z.B. Holzernte, Kulturverjüngung, Förderungen, Einzelberatung, Wiederaufforstungen) durch das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher-Börde separat abgerechnet. Diese Dienstleistungen werden vom Land NRW mit 80 v.H. gefördert, sodass die Waldbesitzer nur mit etwa 1/5 der entstandenen Kosten belastet werden. Der Stundensatz beläuft sich daher auf nur 15,64 € einschließlich Mehrwertsteuer. Die UNB schätzt, dass zunächst ca. 50 Stunden für die geplante Beratung im Haushaltsjahr 2025 anzusetzen sind. Weitere Informationen können der Satzung der FBG Aachen in Anlage 1 entnommen werden.

 

Rechtslage

Für die StädteRegion als Gemeindeverband besteht gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 des Landesforstgesetzes NRW (LFoG) die Verpflichtung zur Beförsterung. Demnach müssen auch Gemeindeverbände unter Berücksichtigung der Waldstruktur und Betriebsgröße Fachkräfte mit der Qualifikation für das erste oder zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst mit der technischen Betriebsleitung und Beförsterung beauftragen.

 

In Bezug auf die Mitgliedschaft selbst ist gem. § 26 Abs. 1 Buchst. m) KrO NRW eine Beschlussfassung des Städteregionstages erforderlich. Nach § 26 Abs. 5 KrO NRW beschließt der Städteregionstag über die Entsendung von Vertretern der StädteRegion Aachen in Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen.

 

Für die Bestellung der Vertretung in der Mitgliederversammlung der FBG schlägt die Verwaltung dem Städteregionstag die jeweilige Leitung der UNB oder deren Stellvertretung vor.

 

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Der Haushaltsansatz im Jahr 2024 auf dem Sachkonto 549300 „Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, Institutionen“, Kostenträger 130401, Kostenstelle 470000 beträgt 1.544 €. Dieser Betrag würde im Haushaltsjahr 2025 um die 1.386 € Grundleistungsbeitrag auf insgesamt 2.930 € erhöht werden.

Über den Haushaltsansatz auf dem Sachkonto 521162 „Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes“, Kostenträger 130401, Kostenstelle 470000 müssten die zusätzlich in Anspruch genommen Beratungsdienstleistungen von 800 € finanziert werden.

Da es sich bei Letzterem, dem sog. Leistungsbeitrag, um eine Kostenschätzung handelt, soll diese Anfang 2026 evaluiert werden und bei Bedarf eine Anpassung des Haushaltsansatzes erfolgen.

 

Ökologische Auswirkungen

Nachhaltige Waldwirtschaft und klimaanpassungsfähiges Waldmanagement haben positive ökologische Auswirkungen:

 

  • Klimaschutz: Wälder speichern CO₂, nachhaltige Praktiken maximieren diese Funktion und erhöhen die Resilienz gegenüber dem Klimawandel.
  • Biodiversität: Förderung von Artenvielfalt und Habitatkonnektivität schützt die Waldökosysteme.
  • Boden- und Wasserschutz: Schutz vor Erosion und Verbesserung des Wasserkreislaufs durch Erhalt der Baumdecken.
  • Resilienz: Mischwälder sind widerstandsfähiger gegen Stürme, Schädlinge und Krankheiten.
  • Reduktion von Emissionen durch nachhaltige Bewirtschaftung.

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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