Beschlussvorlage - 2024/0339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die Beantragung von Fördermitteln zur Folgeförderung der Stelle der kommunalen Strukturwandelmanagerin / des kommunalen Strukturwandelmanagers.
  2. Er beschließt bei Bewilligung der Förderung die Fortführung der eingerichteten Personalstelle der Strukturwandelmanagerin / des Strukturwandelmanagers für den Zeitraum 2026-2029 in der Stabstelle 85.
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Sachlage

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier und der StädteRegion Aachen ist eine große Aufgabe, die in den betroffenen Kommunen und Gebietskörperschaften gestaltet und gesteuert werden muss. Dazu sind finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Diesen Bedarf hat die Landesregierung NRW erkannt und im Rahmen des „Kommunalen Entlastungspakets“ ein Konzept für die personelle Entlastung zur Unterstützung kommunaler Akteure im Strukturwandel entwickelt. Darin wird u.a. jeder betroffenen Gebietskörperschaft in der Kulisse des Rheinischen Reviers die Möglichkeit gegeben, eine 90%-Förderung für eine/n geförderte/n Strukturwandelmanager_in über die Bundesförderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (kurz „STARK“) zu beantragen.

 

Diese Möglichkeit hat die StädteRegion Aachen im Jahr 2021 wahrgenommen. Nach Beschluss des Städteregionsausschusses vom 17.06.2021 (s. SV-Nr.: 2021/0308-E1) wurde ein Antrag zur Förderung einer/s Strukturwandelmanager_in über die STARK-Richtlinie bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gestellt. Am 07.10.2021 sowie mit Änderungsbescheid vom 14.02.2022 wurde der Antrag mit einem Zuwendungsbescheid für den Zeitraum 2022-2025 bewilligt. Die Stelle konnte zum 01.01.2022 besetzt werden.

 

Zu Beginn des laufenden Jahres und damit ein gutes Jahr vor Auslaufen der ersten Stellen ist das Rheinische Revier mit dem Land und das Land wiederum mit dem BAFA hinsichtlich einer Folgeförderung für die Strukturwandelmanager_innen – Stellen in den Austausch getreten. Das Ergebnis der Gespräche war positiv, sodass ab Juli 2024, 18 Monate vor Ende der Förderung, Anträge für eine Folgeförderung beim BAFA gestellt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen entsprechenden Folgeantrag für den Zeitraum 2026-2029 zu stellen. Da die Prüfung der Anträge im BAFA erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern kann, wird eine frühzeitige Beantragung angestrebt.

 

Aufgabe der/des Strukturwandelmanager_in ist es, den strukturwandelbedingten koordinativen Aufwand in der StädteRegion Aachen zu bewältigen und insbesondere bei der Umsetzung der im Rahmen der Förderkulissen für das Gebiet der StädteRegion Aachen beantragten Strukturwandelprojekte zu unterstützen. Darüber hinaus sollen neue und für den Strukturwandel förderliche Projekte entwickelt bzw. die Antragstellenden aus den regionsangehörigen Kommunen bei der Ideenentwicklung und Qualifizierung unterstützt werden. Darüber hinaus stellt der/ die Strukturwandelmanager/-in die Verknüpfung zwischen Kommunen, der StädteRegion Aachen, der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH sowie der Landesregierung sicher.

 

Derzeit werden durch die/den Strukturwandelmanager_in ca. 35 Strukturwandelprojekte mit Bezug zur StädteRegion Aachen aktiv unterstützt. Im Jahr 2023 haben davon fünf Projekte einen Zuwendungsbescheid erhalten, sodass insgesamt sieben Strukturwandelprojekte, die durch die/den Strukturwandelmanager_in begleitet werden, bewilligt wurden. Darüber hinaus wurden im Rahmen von verschiedenen Austauschformaten mit relevanten (insb. kommunalen) Akteuren neue Projektideen entwickelt, die aktuell aufgrund fehlender Förderaufrufe noch nicht eingereicht werden können.

 

Da der Strukturwandel ein Querschnittsthema mit Bezug zu verschiedenen Zukunftsthemen ist, sind innerhalb der Städteregionsverwaltung mehrere OEs in das Themenfeld involviert. Neben der Referentin für Strukturwandel im Büro des Städteregionsrates wirkt insbesondere Fachpersonal aus den Dezernaten IV und V (insbesondere aus den Feldern Wirtschaftsförderung (S85) und Mobilität (S64)) mit. Zur Bündelung und Unterstützung der o.g. Stellen, Koordination von Informationen in den unterschiedlichen Themenbereichen sowie zur Intensivierung der städteregionalen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strukturwandel ist die Beantragung einer Folgeförderung für die Stelle der / des Strukturwandelmanager_in zum nächstmöglichen Zeitpunkt notwendig.

 

Rechtslage

Die Aufgabe ist freiwillig.

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Personelle Auswirkungen

Eine befristete Personalstelle bei der S 85 mit 1,0 VZÄ soll weitergeführt werden.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Das Projektvolumen für die Folgeförderung der Strukturwandelmanagerin / des Strukturwandelmanagers für den Zeitraum 2026-2029 beträgt voraussichtlich 390.687,65 Euro. 90 % der Kosten können über die STARK-Richtlinie gefördert werden. Zudem wird beabsichtigt, einen Antrag auf Kofinanzierung des 10-%igen Eigenanteils über die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“ zu stellen. Sollte eine Kofinanzierung des Eigenanteils nicht oder nur in Teilen möglich sein, wird der aufzubringende Eigenanteil durch die Verwaltung im Mehrbedarfsverfahren für das Personalbewirtschaftungskonzept für den Haushalt 2026 angemeldet.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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