Beschlussvorlage - 2024/0289-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Etablierung eines Pflegeinternats in der StädteRegion Aachen - Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 12.07.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Verfassend:
- Monika Gube
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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19.09.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Mitteilungsvorlage zum Thema „Etablierung eines Pflegeinternats in der StädteRegion Aachen“ zu erstellen. Die Vorlage sollte die folgenden Aspekte detailliert behandeln:
1. Eine umfassende Prüfung der Machbarkeit des Projekts, einschließlich einer Analyse des konkreten Bedarfs an Pflegekräften in der Region, der Verfügbarkeit von geeignetem Personal und der erforderlichen Infrastruktur.
2. Eine detaillierte Darstellung der voraussichtlichen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Internats, einschließlich möglicher Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten.
3. Bewertung verschiedener potenzieller Standorte für das Internat unter Berücksichtigung von Faktoren wie Verkehrsanbindung, Nähe zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie Verfügbarkeit von Wohnraum.
4. Eine Evaluation der Einbindung des Vorhabens in die „Pflegeoffensive StädteRegion Aachen“.
B) geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Prozess anzustoßen, in dem geprüft wird, inwieweit es ein inhaltlich und wirtschaftlich tragfähiges Konzept für die Etablierung eines Pflegeinternats in der StädteRegion Aachen geben kann. Dabei sollen die im Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion aufgeführten Aspekte berücksichtigt werden (vgl. Sitzungsvorlage 2024/0289).
2. Der Prozess erfolgt unter Beteiligung der Geschäftsführer der Rhein-Maas-Klinikum GmbH in Würselen, der Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH in Würselen, des Senioren- und Betreuungszentrums der StädteRegion Aachen in Eschweiler, der Beteiligungsverwaltung sowie von Vertreter_innen der Fraktionen im Städteregionstag.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt über den Fortgang und die Ergebnisse im Rahmen des Prozesses zu berichten.
Sachlage
Mit Antrag vom 12.07.2024 schlägt die FDP-Städteregionstagsfraktion vor, die Verwaltung zu beauftragen, eine Vorlage zum Thema „Etablierung eines Pflegeinternats in der StädteRegion“ zu erstellen und dabei eine umfassende Prüfung zur Machbarkeit eines solchen Projekts vorzunehmen. Bezüglich der weiteren Details und zur Begründung des Antrags wird auf Sitzungsvorlage 2024/0289 verwiesen.
Der darin angesprochene Pflege-Campus in Petershagen hat zum Ziel, ausländischen Pflegekräften aus nicht EU-Ländern, die bereits ein mindestens dreijähriges Pflegestudium im Ausland abgeschlossen haben, innerhalb von drei Monaten die besonderen Erfordernisse der generalisierten Pflege in Deutschland zu vermitteln und die so erlangte Anerkennung zur examinierten Pflegefachkraft zu testieren.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit der Rhein-Maas-Klinikum GmbH (RMK), der Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH (BZPG) und dem Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen (SBZ) Gespräche geführt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Etablierung eines Pflegeinternats im Sinne einer Pflegevorschule für durchaus sinnvoll gehalten wird.
Dies zeigen z. B. Erfahrungen von Fachkräften im BZPG mit Teilnehmenden aus Drittstaaten. Teilnehmende, die dort zur Ausbildung vorgesehen sind, könnten auf diesem Weg in der Region gut ankommen und unter Begleitung die Formalitäten und organisatorischen Notwendigkeiten erledigen (z. B. Hausarzt, Krankenkasse, Bank, Wohnungssuche). Sprachkurse, die auf die Ausbildung vorbereiten, könnten ggf. durch entsprechende pflegepädagogische Fachkräfte verpflichtend absolviert werden. Hierdurch bestünde die Möglichkeit einer ersten sozialen Integration und der Entwicklung von Kompetenzen, die für den Alltag in unserer Region wichtig sind. Die Unterbringung in einem zielgruppenspezifischen „Internat“ über einen Zeitraum, der länger als ca. 6 Monate andauert, wäre für die Integration dieser jungen Menschen sicherlich nicht förderlich. Dies bestätigen auch Teilnehmende eines derzeit laufenden Kurses im BZPG (junge indische Teilnehmer_innen), die sich eine Durchmischung mit anderen Auszubildenden gewünscht hätten. Wenn der Aufenthalt in einem solchen Internat begrenzt wäre, würden die Bewohner_innen auch davon profitieren, dass sie an ihren neuen Wohnorten in der gesamten StädteRegion deutsch sprechen müssten. Insgesamt wird ein Pflegeinternat für das sog. „Onboarding“ befürwortet.
Nach Einschätzung des SBZ ist die Etablierung eines Pflegeinternats in der StädteRegion, das ähnlich aufgestellt ist wie in Petershagen, ein sehr sinnvoller Schritt der Pflegeoffensive zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege, auch weil die Aufenthaltszeiten in einem solchen Internat relativ kurz wären und die neuen Fachkräfte entsprechend schnell verfügbar wären.
Die Auslastung des Internats wird in Petershagen dadurch erreicht, dass der Träger selbst 18 Pflegeeinrichtungen betreibt und vielfältige Kooperationspartner hat, an die die neuen Fachkräfte vermittelt werden können.
Daher könnte ein Pflegeinternat ggf. bei den großen Fachseminaren angegliedert werden, da die Bedarfe der einzelnen Einrichtungen hier zusammenlaufen und die Kooperationen mit den großen Trägern schon im Rahmen der generalisierten Pflegeausbildung bestehen. Zu gegebener Zeit soll auch die Pflegeoffensive in den Prozess eingebunden werden.
Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt wird über den Fortgang des Prozesses und die Ergebnisse berichtet.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
für die Machbarkeitsprüfung keine; finanzielle Auswirkungen für die Etablierung eines Pflegeinternats werden mit Vorstellung der Ergebnisse dargstellt
Soziale Auswirkungen
Die Etablierung eines Pflegeinternats könnte zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege beitragen und die Integration ausländischer Fachkräfte unterstützen.