Beschlussvorlage - 2024/0241-E2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion

Der Städteregionsausschuss beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Ausbildung von Ersthelfer:innen an den Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen auf die Schülerinnen und Schüler auszuweiten.

 

2. Für die Schulen, an denen noch keine Ersthelfer:innen-Ausbildung von Schülerinnen und Schülern erfolgt, soll in Zusammenarbeit mit den örtlichen Hilfsorganisationen ein Konzept erstellt werden.

 

B. Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

Der Städteregionsausschuss beschließt:

 

1. Er nimmt den Dank der Schulleitungen der Berufskollegs und des Weiterbildungskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen für die finanzielle Unterstützung in dem wichtigen Themenfeld der Ersthelfer_innen-Ausbildung zur Kenntnis.

 

2. Er bittet die Schulleitungen, das Thema im Rahmen der Schulentwicklung als festen Bestandteil zu etablieren.

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Sachlage

Es wird Bezug genommen auf den o.g. Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 15.05.2024 sowie auf die Sitzungsvorlage Nr. 2024/0241-E1. Die Verwaltung hat die Thematik mit den Schulleitungen der acht Berufskollegs in Trägerschaft der Städteregion Aachen sowie mit der Schulleitung des Weiterbildungskollegs besprochen.

Aufgrund der vielfältigen und sehr individuellen Bedarfe der einzelnen o.a. Kollegs wurde kein einheitliches Schulungsangebot unterbreitet. Vielmehr erhielten die Schulleitungen die Möglichkeit, selbstständig bedarfsgerechte Angebote zur Ersthelfer_innen-Schulung von Schüler_innen einzuholen und durchzuführen. Hierfür wird die zur Verfügung stehende Summe von 10.000 € auf diejenigen Schulen, die einen grundsätzlichen Bedarf gemeldet haben, aufgeteilt.

 

Demnach erhalten sieben Berufskollegs (an neun Standorten) sowie das WBK jeweils 1.000 € für die Schulung von Ersthelfer_innen. Das BK Eschweiler sieht aus nachvollziehbaren Gründen keinen Bedarf für sich (z.B. findet eine Ersthelfer_innen-Schulung in den Bildungsgängen mit eigenem Personal statt).

 

Die Berufskollegs und das Weiterbildungskolleg können die entsprechenden Angebote in 2024 selbstständig planen und beauftragen. Die Rechnungsbegleichung erfolgt zentral über A 40-Schulverwaltung.

 

Damit möglichst das gesamte Budget ausgeschöpft wird, wurden die Schulen um Mitteilung bis zum 30.09.2024 gebeten, welche Angebote sie in 2024 zu welchem Preis durchführen werden bzw. durchgeführt haben. Sollte an einzelnen Schulen nicht der komplette Betrag benötigt werden, kann der übrige Betrag ggf. anderen Schulen zur Verfügung gestellt werden.

 

Über die durchgeführten Maßnahmen wird der Ausschuss in der Sitzung am 14.11.2024 unterrichtet.

 

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Bei der Organisation von Ausbildungen für Ersthelfer_innen an den Schulen in Trägerschaft der Städteregion Aachen handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme stehen im Haushalt 2024 10.000 Euro zur Verfügung, Produkt 03.04.01, Teilprodukt 940400-Allgemeine Schulverwaltung, SK A/541122.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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