Beschlussvorlage - 2024/0064-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stimmt der Fortführung des Projektes „Aufsuchende Alkohol- und Drogenintervention Herzogenrath“ unter finanzieller Beteiligung der StädteRegion Aachen letztmalig für das Jahr 2025 zu.

2. Er stellt fest, dass die Gesamtkosten im Jahr 2025 rd. 80.000 € betragen und stimmt der anteiligen Kostenübernahme durch die StädteRegion Aachen in Höhe von bis zu 68.000 € (= 85 %) unter der Maßgabe zu, dass die Stadt Herzogenrath den verbleibenden Anteil von 12.000 € (= 15 %) übernimmt. Die Kostenverteilung erfolgt damit analog der für die Jahre 2023 und 2024 getroffenen Vereinbarung.

3. Er beauftragt die Verwaltung, letztmalig Mittel in Höhe von 68.000 € in den Budgetentwurf für 2025 aufzunehmen.

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Sachlage

 

Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Durchführung des Projektes „Aufsuchende Alkohol- und Drogenintervention Herzogenrath“ für eine Laufzeit von zunächst 2 Jahren einstimmig beschlossen und der Kostenübernahme von 85 % der Gesamtkosten zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlage 2022/0356).

Im Evaluationsbericht des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW) als Träger der Maßnahme wurde zwar eine positive Entwicklung aufgezeigt, jedoch stellt die Verwaltung gleichzeitig fest, dass es sich überwiegend um Problematiken vor Ort handelt, die teilweise oder gar überwiegend der Obdachlosen- und Eingliederungshilfe und daher dem Zuständigkeitsbereich der Kommune zuzuordnen sind. Zudem besteht im Vergleich zur Arbeit der Streetworker, die im Rahmen der Suchthilfe auf dem Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt sind, ein Ungleichgewicht beim Verhältnis Fachkraft zu Klienten, so dass für das Konzept in Herzogenrath Nachsteuerungsbedarf gegeben ist.

Für das Jahr 2025 hat das DW eine aktualisierte Kostenkalkulation übermittelt, die Gesamtkosten in Höhe von rd. 80.000 €, statt bisher 109.000 €, ausweist. Aufgrund des Doppelhaushalts bei der Stadt Herzogenrath für die Jahre 2024/2025 ist die Verwaltung nach Abstimmung mit der Stadt Herzogenrath bereit, sich letztmalig auch für das Jahr 2025 in die Finanzierung des Projektes einzubringen und weiterhin 85 % der Gesamtkosten (= rd. 68.000 €) zu tragen, solange die Stadt Herzogenrath wie bisher die restlichen 15 % der Kosten übernimmt.

Ab 2026 ist einvernehmlich vereinbart, dass die Stadt Herzogenrath bei einer geplanten Fortsetzung der Maßnahme für die Kosten alleine aufkommt.

Rechtslage

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen.

 

Der Städteregionsausschuss entscheidet gemäß § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses über die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € und bis 250.0000 €.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Bei Beschlussfassung wie vorgeschlagen wird die Verwaltung im Haushaltsentwurf 2025 im Produkt 07.01.01 bei Sachkonto A/531707 Mittel für die Maßnahme in Höhe von 68.000 € veranschlagen.

 

Soziale Auswirkungen

Die Betreuung der betroffenen Personengruppe durch Träger der Wohnungs­losen-, Sucht- und Eingliederungshilfe ist langfristig sinnvoll und kann zur Befriedung der Situation an öffentlichen Plätzen führen. 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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