Beschlussvorlage - 2024/0014-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss beauftragt die Verwaltung, zeitnah den Förderantrag im Förderaufruf „Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung“ zu stellen und das Projekt - vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel - durchzuführen.

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Sachlage

Während in den jeweiligen Arbeitsgruppen grundlegende Ideen zur Entwicklung der beiden Campus-Standorte „Technik Campus Neuköllner Straße“ in Aachen und „Eifel Campus Simmerath“ (vgl. SV 2024/0014) erarbeitet wurden, veröffentlichte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) im Dezember 2023 einen Förderaufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für „Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung“ zur Modernisierung der Einrichtungen beruflicher Bildung im Nördlichen Ruhrgebiet und Rheinischen Revier. Nach Prüfung der Unterlagen und Gesprächen mit dem MAGS wurde deutlich, dass der Förderaufruf auf die beabsichtigen Campusentwicklungen einzahlt. Die Verwaltung führte daraufhin Gespräche mit potentiellen Projektpartnern und konnte die Handwerkskammer Aachen für eine gemeinsame Antragstellung gewinnen. Da die Förderrichtlinien sehr komplex sind, benötigte die Erarbeitung einer Projektskizze mehrere Monate. Sie liegt nun final vor und nennt als Hauptantragsteller die Handwerkskammer Aachen und die StädteRegion Aachen. Als Kooperationspartner konnten u.a. die Fachhochschule Aachen, der Region Aachen Zweckverband sowie die RWTH International Academy gGmbH gewonnen werden.

 

Nachfolgende Kerninhalte sollen im Projektverlauf weiterentwickelt bzw. untersucht, spezifiziert und in eine Umsetzungsreife gebracht werden:

 

  • Imagesteigerung/Marketing zur Nachwuchsgewinnung im Handwerk
  • Stärkere Vernetzung von Studierenden und Azubis an den Campusstandorten „Neuköllner Straße“ in Aachen und „Eifel Campus Simmerath“ sowie Beförderung eines effizienteren Wechsels zwischen den Systemen durch Schaffung von Austausch- und Begegnungsräumen
  • Anpassung der Ausbildungen und Ausstattungen an die Anforderungen des Strukturwandels sowie einer klima- und ressourcenschonenden Wirtschaft
  • Investition in und Verzahnung von innovativen Lernmethoden sowie vertiefende Lehrinhalte, gekoppelt mit einer modernen und zukunftsgerichteten Lern- und Lehrausstattung in den Berufskollegs und an den Standorten der Überbetrieblichen Ausbildung.


 

Die Verwaltung geht bei einer Bewilligung von einem Projektstart in den ersten Monaten des Jahres 2025 aus. Das Projekt muss gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. 

Die Verwaltung sieht in den Projektinhalten entscheidende Elemente, die auf dem Weg zur Entwicklung der Campusstandorte sehr förderlich sind. Über die Ausarbeitung des Förderantrages konnte bereits der Austausch mit der Handwerkskammer deutlich intensiviert werden. Neben den Antragsvorbereitungen steht die Verwaltung aktuell in engem Austausch mit den Akteuren am Eifel Campus in Simmerath, da hier in den nächsten Wochen die Erarbeitung eines gemeinsamen Logos sowie damit zusammenhängende Maßnahmen starten. Die Verwaltung wird hierzu erneut berichten.  

 

Rechtslage

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen

Das geförderte Projektpersonal soll ausschließlich bei der Handwerkskammer Aachen eingestellt werden.

 

Im Rahmen des Projektes anfallende zusätzliche Aufgaben werden seitens der Verwaltung (S 85 und A 40) mit vorhandenem Personal wahrgenommen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten des Projektes sind auf 256.473,00 Euro veranschlagt. Der Eigenanteil beträgt 15 % und liegt somit bei 38.470,95 Euro.

Die StädteRegion Aachen hat in 2023 mit Beschluss des Städteregionsausschusses vom 16.11.2023 (vgl. SV 2023/0058-E3) der Handwerkskammer Aachen 40.000 Euro für die Unterstützung der Campusentwicklungen am „Technik Campus Neuköllner Straße“ in Aachen und „Eifel Campus Simmerath“ aus Strukturmitteln zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln soll nun der Eigenanteil der StädteRegion Aachen für das zu beantragende Förderprojekt „Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung“ i.H.v. 19.235,47 Euro getragen werden. Die Handwerkskammer steuert die gleiche Summe bei. Somit entsteht für die StädteRegion Aachen kein weiterer Finanzbedarf im Zusammenhang mit dem Förderantrag.

 

Die im Projekt anfallenden Aufwendungen und Erträge werden über die Handwerkskammer Aachen abgewickelt.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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