Mitteilungsvorlage - 2024/0395

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Beratungsfolge

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Sachlage

 

Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplan NRW

 

Mit Datum vom 31.01.2024 hat die Bezirksregierung Köln die Städte und Kreise des Regierungsbezirks über die (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW mit Übersendung des entsprechenden Ankündigungsschreibens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) in Kenntnis gesetzt.

Mit Schreiben vom 02.05.2024 übersandte die Bezirksregierung Köln den Städten und Kreisen ein Formblatt zur individuellen Eintragung der von den Gebietskörperschaften als notwendig erachteten Maßnahmen im Landesstraßennetz zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes. In diesem Zusammenhang wies die Bezirksregierung Köln auf folgende Aspekte hin:

  • Im Landesstraßenbedarfsplan werden ausschließlich Maßnahmen berücksichtigt, die einen Neu- oder Ausbau von Landesstraßen vorsehen. Unter Ausbau ist dabei aber keine (grundhafte) Erneuerung der Landesstraße oder der Bau eines zus. Geh- / Radwegs zu verstehen, sondern ausschließlich eine signifikante Verbreiterung der Verkehrsfläche, zumeist durch die zusätzliche Anlage von ergänzenden Fahrspuren. (Für alle weiteren Maßnahmen an Landesstraßen existieren die Programme „Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis 3,0 Mio. Euro Gesamtkosten je Maßnahme“ sowie „Bau und Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen“.)
  • Ausschließlich auf diese Weise angemeldete Maßnahmen werden der Bewertung im Rahmen der Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans zugeführt.
  • Die Anmeldungen für den Landesstraßenbedarfsplan werden nach den Kriterien des verkehrlichen Bedarfs, der Finanzierung und des Klimaschutzes bewertet.
  • Maßnahmenanmeldungen mussten dabei einen qualifizierten Vorschlag darstellen und mindestens mit einer bestehenden Linienführung hinterlegt werden.

Deshalb sollten zusätzlich zur Eintragung innerhalb des Formblattes maßnahmenspezifisch ergänzende Unterlagen (z.B. Verkehrsgutachten, Studien, Flächennutzungs- oder Bebauungspläne) eingereicht werden.

 

Das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans endete am 31.07.2024. Die Meldungen erfolgten durch die Kommunen selbst, dem vorangegangen war eine Abstimmung innerhalb der StädteRegion. Die Stabstelle 64 Mobilität und Klimaschutz hat zudem die Eingaben der Kommunen gebündelt, um so eine Gesamtübersicht über alle von den städteregionsangehörigen Kommunen gemeldeten Maßnahmen im Landesstraßennetz (siehe Anlage 1) abbilden zu können. Diese Übersicht wurde zur weiteren Verwendung und Orientierung den Kommunen der StädteRegion, der Bezirksregierung Köln sowie der IHK Aachen zugeleitet.

 

 

Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes sowie zur Definition des landesweiten Radvorrangnetzes

 

Im Land Nordrhein-Westfalen ist 2021 das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) in Kraft getreten. In § 17 (1) ist festgelegt, dass das für den Verkehr zuständige Ministerium das landesweite Radvorrangnetz definiert, welches für den Radverkehr besonders wichtige, überörtliche Verbindungen umfasst. § 19 (1) legt fest, dass das für Verkehr zuständige Ministerium einen Bedarfsplan für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Radschnellverbindungen des Landes erstellt.

 

Im Juni 2024 hat das Land dazu den Prozess der kommunalen Beteiligung gestartet. Der Initialvorschlag des Landes ist auf der Beteiligungsplattform unter https://beteiligung.nrw.de/portal/MUNV/beteiligung/themen/1007380?zugangscode=feNMeQ6Q einsehbar.

 

Mit dem Beschluss der „Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr“ (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 0004/2024) ist ein Zielnetz verbunden. Dieses stellt zusammen mit dem „Gesamtregionalen Radwegekonzept für das Rheinische Revier“ (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 0151/2022) die entscheidende Vorarbeit der städteregionalen Netzplanung für den Beteiligungsprozess des Landes dar. In der AG Regionale Radinfrastruktur des NEMORA wurde vereinbart, dass die StädteRegion stellvertretend für alle Kommunen diese Netzplanungen in den Beteiligungsprozess einbringt. Mit den Partnern des Rheinischen Reviers und dem Zweckverband Landfolge Garzweiler als Koordinationspartner ist ebenfalls abgestimmt, dass das Radwegekonzept für das Rheinische Revier als überregionale Netzkonzeption eingebracht wird.

 

Die Beteiligung erfolgt seitens der Bezirksregierung Köln in drei Schritten:

 

1. bis 29.06.2024:

Einreichung bestehender Pläne bzw. Konzepte

S 64 hat gemäß den Abstimmungen mit den Kommunen und den Partnern des Rheinischen Reviers die beiden oben beschriebenen Netzplanungen am 28.06.2024 auf die Beteiligungsplattform des Landes hochgeladen.

 

2. bis 11.10.2024:

Stellungnahme zu „Potenziellen Radschnellverbindungen“

 

3. bis 21.12.2024:

Stellungnahme zu „Potenzielle Radvorrangrouten und Radwege“

 

Bei den Schritten 2 und 3 wird S 64 in Abstimmung mit den Kommunen und den Partnern des Rheinischen Reviers die abgestimmte Netzplanung einbringen. Ziel ist, dass möglichst viele der regional bedeutsamen Verbindungen im Radvorrangnetz des Landes und im Bedarfsplan für Radschnellverbindungen berücksichtigt werden.

 

Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplan NRW

 

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) stellt den ÖPNV-Bedarfsplan neu auf und hat hierzu ein Beteiligungsverfahren zu Maßnahmenanmeldungen eingeleitet.

Für den Regierungsbezirk Köln wurde das Beteiligungsverfahren für ÖSPV- und SPNV-Vorhaben, in Abstimmung mit dem MUNV NRW und der Bezirksregierung Köln, federführend von go.Rheinland durchgeführt. Im Mai 2024 wurde der Prozess der kommunalen Beteiligung gestartet.

 

Grundlage für die Beteiligung waren Maßnahmenanmeldungen aus den Jahren 2015/2016, die das Land als Excel-Dateien zur Verfügung gestellt hat und die go.Rheinland zusammengeführt und angepasst hat. S 64 hat in Abstimmung mit den Kommunen, sowie dem AVV und der ASEAG eine aktualisierte und angepasste Maßnahmenliste am 26.06.2024 fristgerecht bei go.Rheinland eingereicht (siehe Anlage 2, gelb markiert).

 

Unter Berücksichtigung aller Rückmeldungen wird go.Rheinland in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln eine Vorschlagsliste erarbeiten, die von den Gremienmitglieder priorisiert werden soll.

 

Rechtslage

Die StädteRegion Aachen ist planungspflichtiger Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

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Im Auftrag: 

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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