Mitteilungsvorlage - 2024/0354

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Beratungsfolge

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Sachlage

Der Städteregionstag hat am 14.03.2024 die Förderprogramme Erneuerbare Energien beschlossen, diese sind gestaffelt am 01.04.2024 (Förderprogramme Stecker-Photovoltaik und Dach- und Fassadenbegrünung) bzw. am 01.06.2024 (Förderprogramme Photovoltaik / Batteriespeichersysteme und regenerative Gebäudetechnik) geöffnet worden. Die Vorlage informiert über die Entwicklung seither in den einzelnen Förderprogrammen.

 

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

Für dieses Förderprogramm sind Mittel in Höhe von 19.000 € im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt. Bis dato sind 13 Anträge auf Förderung eingegangen, durch die das Fördervolumen bislang nicht ausgeschöpft ist, so dass in diesem Programm bis zum 30.09.2024 noch weiterhin Anträge gestellt werden können. Über diesen Stichtag hinaus verbleibende Fördermittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit dem Programm PV- und Batteriespeicher zugeführt.

 

Förderprogramm Stecker-Photovoltaik

Nach der erstmaligen Förderung von Stecker-PV-Anlagen im Jahr 2023 und der damals enormen Nachfrage zu Beginn hat sich die Zahl der Förderanträge in diesem Programm nun auf einem gleichbleibenden, niedrigeren Niveau eingependelt. Es sind Stand Ende August 400 Anträge eingegangen. Durch die Optimierung der Förderrichtlinien aufgrund der letztjährigen Erfahrungen konnte der Antragsprozess so gestaltet werden, dass die Qualität der eingereichten Unterlagen verbessert ist. Bei einem Haushaltsansatz von 100.000 € und einer Fördersumme von 100 € je Anlage ist absehbar, dass die verfügbaren Mittel nicht vollständig verausgabt werden. Gemäß Beschluss des SRT wird dieses Programm planmäßig am 30.09.2024 geschlossen mit der Intention, die verbleibenden Fördermittel dem stark überzeichneten Programm Photovoltaik und Batteriespeicher zuzuführen. Bis dahin können weiterhin Förderanträge gestellt werden.

 

Förderprogramm Photovoltaik und Batteriespeichersysteme

Bereits vor Öffnung des Programms am 01.06.2024 zeichnete sich angesichts der stark gestiegenen Investitionsbereitschaft der Bürgerschaft eine immense Nachfrage nach Förderung ab, zumal der Kreis der möglichen antragstellenden Personen auch rückwirkend die im Jahr 2023 in Betrieb genommenen Anlagen umfasste. Die Richtlinien 2024 sehen diese Möglichkeit vor, da in 2023 eine Reihe von Anträgen aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel versagt werden mussten.

Zum Programmstart war die Zahl der Zugriffe auf das digitale Antragsformular so hoch, dass zwischenzeitlich das IT-Fachverfahren überlastet war. Innerhalb kurzer Zeit gingen so viele Anträge ein, dass bereits im Verlauf des Vormittags des 01.06.2024 mit mehr als 700 Anträgen eine deutliche Überzeichnung vorlag und das Programm wieder geschlossen wurde. Die Prüfung der eingegangenen Anträge erfolgt derzeit durch Altbau plus. Entsprechend der Bestimmungen der Förderrichtlinie werden die Anträge anschließend durch die Verwaltung in der Reihenfolge ihres Antragseingangs bewilligt unter der Prämisse, dass die Antragsunterlagen und der Antrag vollständig vorliegen. Die in diesem Programm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 328.000 € können nach Schließung der Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung und Stecker-PV aus dort verbleibenden Restmitteln aufgestockt werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist trotzdem davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der eingegangenen Anträge nicht bewilligt werden kann.

Anhand der bereits geprüften Anträge zeigt sich, dass in der StädteRegion tendenziell Förderung beantragt wird für PV-Anlagen mit durchschnittlich 10 kWp und diese jeweils mit einem Batteriespeicher. Nur für wenige Anlagen wurde kein Antrag auf Förderung eines Batteriespeichers gestellt. Die Kapazität des Batteriespeichers beträgt bei den geprüften Anträgen im Durchschnitt 9 kWh.

 

Förderprogramm regenerative Gebäudetechnik

Bei diesem Förderprogramm war der Zugriff auf den digitalen Antrag ebenfalls bereits zum Start sehr hoch. Aufgrund der Erfahrungen und dem gegebenen Förderbudget von 228.000 € wurde dieses Programm in der 35. Kalenderwoche bei einer erreichten Antragszahl von 217 Anträgen geschlossen. Es handelt sich hierbei um das komplexeste Förderprogramm, entsprechend aufwendig ist die Prüfung der einzelnen Fördertatbestände. Es zeigt sich, dass in diesem Programm erneut vor allem die Förderung von Wärmepumpen beantragt wurde, zunehmend auch in Kombination mit dem Einbau einer Photovoltaikanlage (PVT-Anlagen). Anträge auf Förderung von Solarthermie oder der Nachrüstung von Lüftungsanlagen liegen bei den bislang geprüften Anträgen nicht vor, ebenso wurde bis dato noch keine Förderung einer Pelletheizung bewilligt.

 

Ausblick

Aufgrund der bereits eingegangenen Zahl an Anträgen in den verschiedenen Programmen und deren gegenseitiger Deckungsfähigkeit ist zu erwarten, dass der Haushaltsansatz für die Förderprogramme Erneuerbare Energien i.H.v. 675.000 € in 2024 in voller Höhe verausgabt werden wird.

 

Im Sinne des grundsätzlichen Auftrags, den Bürokratieabbau zu beschleunigen und Prozesse zu vereinfachen, ist das Antragsverfahren seit 2024 nicht nur im Programm Stecker-PV, sondern auch in den beiden komplexen Förderprogrammen PV- / Batteriespeicher und regenerative Gebäudetechnik mit dem Fachverfahren Formcycle in ein komplett digitales und medienbruchfreies Verfahren überführt worden. Der digital vorliegende Förderantrag wird sowohl bei Altbau plus als auch in der zuständigen Stabsstelle der StädteRegion innerhalb des Formcycle-Verfahrens geprüft und dokumentiert, was im Bearbeitungsprozess zu einer Effizienzsteigerung führt. Zwei regionsangehörige Kommunen haben zwischenzeitlich Interesse an einer Übernahme des Verfahrens in ihrer Fördersachbearbeitung gezeigt. Die Implementierung des neuen Verfahrens gemeinsam mit A 12 -Amt für Digitalisierung und IT, regio IT und dem Datenschutzbeauftragten und unter Einbindung von Altbau plus e.V. war aufwendig und es zeigt sich die Notwendigkeit einer stetigen Weiterentwicklung in enger Begleitung des Fachamtes, zumal der Prozess in seiner Komplexität und seinem Volumen der erste Formcycle-Prozess dieser Art innerhalb der Verwaltung gewesen ist.

 

Inwieweit auch in 2025 die langjährige Förderung fortgesetzt wird, obliegt der Beschlussfassung des Städteregionstags im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen. Der Verwaltung wurde wie in den Vorjahren bereits frühzeitig angetragen, einen Vorschlag zur Modifizierung der Förderrichtlinien für das folgende Jahr vorzulegen, dies weiterhin mit dem Fokus auf eine Evaluierung der Angleichung der Programme von StädteRegion und Stadt Aachen, die dieses Jahr jedoch erst deutlich später mit neuen Richtlinien gestartet ist. Basis hierfür werden dann auch insbesondere die Erfahrungen der aktuellen Förderprogramme sein. Im 3. Quartal 2024 wird erneut zu einem Austausch zur Ausgestaltung der Förderrichtlinien Erneuerbare Energien 2025 mit Vertreter_innen aller Fraktionen eingeladen.

 

Rechtslage

Die Förderprogramme Erneuerbare Energien sind freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen, die auf der Grundlage der vom Städteregionstag am 14.03.2024 beschlossenen Förderrichtlinien zugunsten der Bürger_innen in der StädteRegion Aachen geleistet werden.

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Personelle Auswirkungen

Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt mit städteregionalem Personal in Kooperation mit Altbau plus e.V..

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2024 sind 675.000 € für die städteregionalen Förderprogramme Erneuerbare Energien etatisiert.

 

Ökologische Auswirkungen

Die Förderprogramme Erneuerbare Energien zahlen ein auf die städteregionale Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2030 und stellen einen Baustein der Klimastrategie dar. Durch die Förderungen wird ein Finanzierungsbeitrag und somit ein Anreiz zur Investition der Bürgerschaft in klimafreundliche Heizungsanlage, Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher sowie Dach- und Fassadenbegrünung geleistet. Die eingesetzten Fördermittel lösen ein Vielfaches an Investitionen in den Klimaschutz sowie eine lokale Wertschöpfung aus. Mittelbare Effekte der Förderung sind außerdem eine Netzentlastung (Förderung von Batteriespeichersystemen) und Beiträge zur Biodiversität, Feinstaubbindung und Verdunstungskühlung (Begrünungsprogramm).

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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