Mitteilungsvorlage - 2024/0384-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Die SPD-Städteregionstagsfraktion bittet mit ihrem Antrag vom 27.08.2024 um einen Bericht im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 19.09.2024 über die Auswirkungen der Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Versorgungslandschaft in der StädteRegion Aachen.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bei der Krankenhausplanung des Landes NRW handelt es sich aus Sicht der Verwaltung insgesamt um ein sinnvolles Instrument, durch welches auch zukünftig eine stationäre medizinische Versorgung auf hohem Niveau gewährleistet werden soll. Gleichzeitig gilt es, das Gesundheitssystem sowohl wirtschaftlich als auch personell zukunftssicher zu erhalten bzw. zu gestalten. Dies bedeutet zum Teil eine Konzentration bestimmter Leistungen auf weniger Krankenhausstandorte als bisher unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten, wie z. B. Anfahrtswege für Rettungsmittel und Bürger_innen, aber auch Altersstruktur der Bevölkerung und Prognose der Entwicklung der Fälle, die zukünftig stationär versorgt werden müssen.

 

Nach der ersten Anhörungsrunde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) kann für die StädteRegion Aachen festgehalten werden, dass im Vergleich zu einigen anderen Kommunen in NRW hier in eher wenigen Bereichen tiefgreifende Änderungen vorgesehen sind.

 

So bleiben alle Krankenhausstandorte in der StädteRegion Aachen erhalten, ebenso alle Kliniken für Geburtshilfe.

 

 

Der vom MAGS geplanten Rückstufung der Kinderklinik am Krankenhaus Stolberg vom Perinatalzentrum Level 2 (mit Versorgungsauftrag für Frühgeborene mit sehr geringem Geburtsgewicht) zu einem Perinatalen Schwerpunkt, ist neben dem Krankenhaus Stolberg selbst auch die Verwaltung mit einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren begegnet.

 

Den Wegfall der Möglichkeit zur akuten Operation eines Bauchaortenaneurysmas an mehreren Krankenhäusern in der Region (Rhein-Maas-Klinikum in Würselen, Marienhospital in Aachen, Krankenhaus Düren, Krankenhaus Heinsberg) sieht die Verwaltung aus Sicht der Notfallrettung kritisch. Dies wird in Einzelfällen zu längeren Transportzeiten und zu zeitkritischen lnterhospitaltransporten – mit bodengebundenen Rettungsmitteln oder mittels Luftrettung - der lebensbedrohlich Erkrankten führen. Die Verwaltung hat aus Sicht des Rettungsdienstes eine entsprechende Stellungnahme an das MAGS abgegeben.

 

Ob und inwieweit den Stellungnahmen nachgekommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

 

Die tatsächlichen Auswirkungen der weiteren Veränderungen der zugewiesenen Leistungsgruppen an die einzelnen Krankenhäuser, wie z. B. die operative Versorgung von bestimmten Gefäßveränderungen oder die Implantation von künstlichem Gelenkersatz an Knie und/oder Hüfte, kann von Seiten der Verwaltung nicht abschließend in Hinblick auf die zukünftige Versorgungssituation der Bevölkerung in der StädteRegion beurteilt werden.

 

Nach Sichtung der Eingaben hat das MAGS angekündigt, im November bzw. Dezember 2024 die Feststellungsbescheide mit den endgültigen Zuweisungen an die Krankenhäuser zu übermitteln. Die Umsetzung ist ab dem 01.01.2025 vorgesehen.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

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Personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

 

Ökologische Auswirkungen

 

 

Soziale Auswirkungen

 

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

 

 

Stellungnahme des A 14 – Prüfung und Beratung

 

 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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