Mitteilungsvorlage - 2024/0374

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Beratungsfolge

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Sachlage

 

Zur vorläufigen Mittelausstattung für die Jobcenter 2025 informiert das Jobcenter StädteRegion Aachen wie folgt:

 

„Der Entwurf des Haushaltsplans 2025, der von der Bundesregierung aktuell dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wurde, sieht für das SGB II auf Bundesebene insgesamt rund 1,25 Mrd. € weniger an finanzieller Zuteilung für die Jobcenter im Eingliederungstitel und Verwaltungsbudget als Gesamtbudget vor.

 

Für das Jobcenter StädteRegion Aachen bedeutet dies Stand heute voraussichtlich knapp 12 Mio. €, das entspricht 13 % weniger Mittel im Gesamtbudget bei gleichzeitig steigenden Kosten.  Ob und wenn ja welche Veränderungen es im parlamentarischen Haushaltsgesetzgebungsverfahren noch geben wird, ist abzuwarten. Anzumerken ist, dass es bereits für 2024 Mittel­re­du­zie­rungen in Höhe von 2,07 Mio. € für das hiesige JC gegeben hat.

 

Ungewiss ist zudem der Ausgang der in 2025 anstehenden Tarifverhandlungen, verbunden mit den weiteren, auch das Jobcenter treffenden Kostensteigerungen für Mieten, Verbrauchsmaterial etc.

 

Da der Haushalt nach dem aktuellen Zeitplan der Bundesregierung final erst am 20.12.2024 beschlossen sein wird und die Mittelzuteilung auf die einzelnen Jobcenter erst dann feststeht, ist bereits aktuell in Absprache mit den Trägern des Jobcenters, der StädteRegion Aachen und der Bundesagentur für Arbeit, Vor­sicht und Zurückhaltung beim Eingehen von finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2025 angezeigt.

 

Um eine kurzfristige Handlungsfähigkeit unter den bestehenden Rahmenbedingungen vorzubereiten, unterziehen die Verantwortlichen des Jobcenters aktuell sämtliche ausgabewirksame Positionen sowohl im Ein­glie­de­rungs­titel als auch im Verwaltungskostenbudget einer kritischen Prüfung. Im Ergebnis ist in beiden Bereichen mit deutlichen Reduzierungen zu rechnen.

 

 

Ziel ist es, zumindest die gesetzliche Vorgabe eines Mindestangebots an Einzelfallhilfen (Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld, Vermittlungs­budget) an­bie­ten zu können. Neben diesen arbeitsmarktnahen Förderungen wird an­ge­strebt, im Rahmen des Möglichen Maßnahmen und Projekte zur Förderung von Ju­gendlichen sowie von Langzeitleistungsbeziehenden aufrecht erhalten zu können. Letzteres wird allerdings aus heutiger Sicht nur einen Bruchteil des derzeitigen Förderumfangs beinhalten können. Kostenintensive Instrumente müssten dabei ganz grundsätzlich repriorisiert werden und könnten nur im Falle von derzeit nicht in Aussicht stehenden weiteren Finanzmittelzuteilungen reali­siert werden.

 

Zu den finanziellen Eckdaten: Im Bereich der Eingliederungsleistungen bestehen für das Haushaltsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bereits finanzielle Vorbindungen von rund 17 Mio. €, d. h. für ausgesprochene Förderungen von Arbeitnehmern (Einstiegsgeld), Arbeitgebern (Einglie­de­rungs­zu­schuss), Maßnahmeeinkäufe (z. B. Förderzentren) und Projektförderungen. Weitere bis zu 2,7 Mio. € sind für noch in diesem Jahr auszusprechende und im nächsten Jahr kassenwirksame Förderungen eingeplant.

 

Darüber hinaus beginnen bis November 2024 einige bereits eingekaufte neue Angebote mit Laufzeit bis Ende 2025, für die eine vertragliche Bindung bereits vor längerer Zeit eingegangen wurde.

 

In 2025 selbst stehen nach derzeitigem Informationsstand aktuell ca. 4,4 Mio. € für das sogenannte Neugeschäft zu Verfügung, d. h. für neue Einzelfall­för­de­rungen u. a. Instrumente. Dies entspricht weniger als einem Drittel der Mittel, die im Jahr 2024 für neue Förderungen zur Verfügung stehen. Dazu gilt es jedoch anzumerken, dass in 2024 eine Reihe von Förderprojekten mit Laufzeiten für die Zukunft angestoßen worden sind.

 

Um die freien Mittel im Eingliederungstitel verstärken zu können, werden im Bereich der Verwaltungskosten derzeit ebenfalls sämtliche disponible Ausgaben auf Einsparpotenziale analysiert. Dabei ist jedoch stets abzuwägen, dass das Personal des Jobcenters durch die Leistungen zum Lebensunterhalt und z. B. Bildungs- und Teilhabeleistungen den sozialen Frieden in der Region sichert und aktuell in vielen Bereichen stark belastet ist.  Auch ist Personal im Inte­gra­tions­be­reich notwendig, um die Menschen zu fördern und zu aktivieren.

 

Entschieden ist bereits, dass aktuell infolge der schwierigen Lage bis auf Weiteres vakante Stellen nicht durch externe Einstellungen besetzt werden. Durch interne personelle Unterstützungs- und temporäre Umsetzungs­maß­nah­men soll hier die Arbeitsbelastung möglichst gleichmäßig abgefedert werden. Weitere Aspekte waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht final abgestimmt, werden jedoch nur in vergleichsweise geringem Umfang zu weiteren Einsparungen und damit zu einer Erhöhung der freien Mittel im Eingliederungstitel führen, da der weit überwiegende Teil der Verwal­tungs­aus­ga­ben nicht disponibel ist. Bei allen Maßnahmen ist zudem eine personelle Mehrbelastung/Arbeitsverdichtung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Blick zu halten. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit dem Personalrat des Job­cen­ters angezeigt.

 

Im Ergebnis haben die Mittelkürzungen für das Jobcenter StädteRegion Aachen wie für alle Jobcenter in Deutschland spürbare Konsequenzen, die sich sowohl extern als auch intern auswirken werden. Insofern gilt es mehr denn je, finanzwirksame Entscheidungen mit Augenmaß zu treffen.

Ganz grundsätzlich ist festzustellen, dass gemäß der als Anlage 1 beigefügten gemeinsamen Stellungnahme der Länder und kommunalen Spitzenverbände aus der 33. Kalenderwoche an die Bundesregierung, das Gesamtbudget der Jobcenter seit Jahren chronisch unterfinanziert ist. Steigende Fallzahlen und Kosten (Inflation, sozialer Arbeitsmarkt, Personalkosten, Digitalisierung usw.) wurden bzw. werden bei den Haushaltsansätzen nicht ausreichend berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die als Anlage 2 beigefügte gemeinsame Pressemitteilung von Bundesagentur für Arbeit, Deutschem Lankreistag und Deutschem Städtetag verwiesen.

 

Werden die Mittelkürzungen in der geplanten Höhe umgesetzt, wird die erfolg­reiche Arbeit der Jobcenter massiv gefährdet. Bereits jetzt sind erfolgreiche Instrumente wie die Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß § 16i SGB II kaum bis nicht mehr finanzierbar. Auf die zutreffende Stellungnahme lt. Anlage 1 wird ergänzend verwiesen.

 

Bemerkenswert ist zudem, dass durch die von der Bundesregierung vorgesehene Wachstumsinitiative 2025 weitere neue Aufgaben für die Jobcenter vorgesehen sind. Wie dies angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen umsetzbar sein soll, erschließt sich nicht.“

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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Anlagen

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