Beschlussvorlage - 2024/0365
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Förderung im Gesundheitsbereich; Antrag des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. vom 27.08.2024 zur Förderung der Maßnahme "Querbeet" in der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Verfassend:
- Monika Gube
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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19.09.2024
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Unterbrochen
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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Sachlage
Mit Schreiben vom 27.08.2024 legt der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. (CV) ein neues inhaltliches Konzept für ein Projekt „Querbeet für erwerbsunfähige suchtkranke Menschen in der StädteRegion Aachen“ vor und weist darauf hin, dass insbesondere Zielgruppe und Zielrichtung sich von dem bisherigen Projekt unterscheiden. Für Einzelheiten und weitere Informationen wird auf das Schreiben des CV und das beigefügte Konzept verwiesen. Der CV beantragt, dass die StädteRegion dieses neue Konzept inhaltlich und finanziell in der dargelegten Weise unterstützt (vgl. Anlagen 1 bis 3).
Das Projekt „Querbeet“ wird seit 2019 auf dem Gebiet der Stadt Aachen durch den CV angeboten und richtet sich an Bezieher_innen von Arbeitslosengeld II. Neben dem Jobcenter als Kostenträger, der Einbringung von Eigenmitteln des CV und Spendengeldern finanziert die StädteRegion Aachen das Projekt durch den Einsatz eines Streetworkers mit einem 20 %-igen Anteil der Arbeitszeit. Bei dem Projekt handelt sich nicht um einen originären Teil der Suchthilfe. Wie im Antrag des CV dargelegt, richtet sich das neue Konzept an eine veränderte Zielgruppe mit entsprechend veränderter Zielrichtung. Der Inhalt des Projektes ist allerdings im Wesentlichen gleich; Schwerpunkt sind tagesstrukturierende Maßnahmen.
Aus Sicht der Verwaltung trägt das Projekt zwar zur Tagesstrukturierung der Betroffenen bei; offen bleibt jedoch wie die Versorgung des bisherigen Adressatenkreises ab Mitte 2025 aussehen wird, wenn eine Finanzierung durch das Jobcenter als Kostenträger nicht mehr erfolgen wird. Die Teilnehmenden sind streng nach Fördervorgaben zu trennen. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit für eine Überführung des bisherigen Teilnehmerkreises im Projekt in Aachen und seit Juli 2024 auch in Eschweiler, da deren Zielrichtung die langfristige Vermittlung in den Arbeitsmarkt war.
Die Motivation und Akquise neuer Teilnehmenden aus dem Bereich der schwerst betroffenen Suchtkranken, die bereits erwerbsunfähig sind, stellt aus Sicht der Verwaltung keine Hürde dar und ist prinzipiell zu begrüßen. Es muss aber festgehalten werden, dass es sich um einen weiteren und freiwilligen Baustein in der Suchthilfe handelt, welcher mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Problematisch stellt sich für die Verwaltung die Ausweitung auf die Stadt Eschweiler – perspektivisch auf die gesamte StädteRegion Aachen – dar, da der CV Träger der Maßnahme auch außerhalb des Gebiets der Stadt Aachen sein möchte. Die Suchthilfe in der StädteRegion ist seit 2020 nach Standorten aufgeteilt, wobei der CV auf dem Gebiet der Stadt Aachen tätig ist, das Diakonische Werk im Nordkreis und die StädteRegion selbst für Eschweiler, Stolberg und den Südkreis verantwortlich ist. Sollte ein neuer Baustein im System des Suchthilfeverbundes geplant und umgesetzt werden, wären die Zuständigkeiten der einzelnen Träger zu berücksichtigen.
Da das Projekt „Querbeet“ in Eschweiler aktuell und bis zur Jahresmitte 2025 durch das Jobcenter (mit)finanziert wird und es sich um Leistungen für Bezieher_innen von Arbeitslosengeld II handelt, ist die Zuständigkeit nicht im Gesundheitsamt bzw. bei der Suchthilfe verortet. Daher ist die Trägerschaft in diesem Projekt durch den CV derzeit ohne weitere Absprachen mit anderen Trägern möglich.
Insgesamt wird das Projekt „Querbeet“ seitens der Verwaltung positiv bewertet. Eine zusätzliche Finanzierung in der genannten Höhe unter neuen Bedingungen durch die StädteRegion im Rahmen der Suchthilfe ist bei fehlenden Haushaltsmitteln jedoch nicht zu realisieren.
Rechtslage
Das Projekt ist eine freiwillige Maßnahme des CV im Rahmen seiner Angebote als Träger der Suchthilfe. Insofern stellt die finanzielle Beteiligung durch die StädteRegion Aachen eine freiwillige Leistung dar.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
bei Beschluss wie vorgeschlagen: keine
Für die beantragte Maßnahme sind im Budget des Gesundheitsamtes für das Jahr 2024 keine Mittel veranschlagt; sie wurden bisher auch nicht im Budgetentwurf für 2025 berücksichtigt.
Soziale Auswirkungen
Tagesstrukturierende Maßnahmen sind für Betroffene in der Suchthilfe oftmals der erste Schritt zurück in den gesellschaftlichen Kontext. Bei Beschluss wie vorgeschlagen müsste dieses Ziel mit anderen niedrigschwelligen Angeboten erreicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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163,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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86,4 kB
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