Mitteilungsvorlage - 2024/0335

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Beratungsfolge

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Sachlage

 

Mit Beschluss vom 10.09.2020 hat der Städteregionsausschuss den Katastrophenschutzplan für die StädteRegion Aachen verabschiedet (Sitzungsvorlage 2020/0390). Dieser stellt das Grundgerüst der Katastrophenschutzplanung dar, das durch szenarienspezifische Notfallschutzpläne ergänzt und ausgestaltet wird. Diese enthalten dann einzelne Risikobewertungen, die sich jeweils auf einzelne Szenarien beziehen. Um hier eine sachgerechte Priorisierung in Bezug auf die in der StädteRegion drohenden Gefahren vornehmen zu können, wurden die Szenarien, die im ‚koordinierten Prozess Katastrophenschutz‘ des Landes NRW aus dem Jahre 2019 beschrieben sind, zugrunde gelegt. Aufgrund besonderer Betroffenheit wurde zusätzlich und vorab ein Notfallschutzplan erstellt, der das Szenario der Freisetzung von Schadstoffen aus kerntechnischen Anlagen behandelt (Sitzungsvorlage 2018/0184).

 

Bisher und in Einklang mit der landesweiten Priorisierung sind, ergänzt durch ein aufgrund eines Antrages der Städteregionstagsfraktion DIE LINKE (Sitzungsvorlage 2021/0302) aufgenommenes Szenario ‚Erdbeben‘ für die StädteRegion Aachen folgende Planungsprioritäten festgelegt:

 

  1. Ausfall KRITIS, hier: Stromausfall
  2. Extremwetter, hier: Starkregenereignis
  3. Hochwasser
  4. Extremwetter, hier: Sturm
  5. Extremwetter, hier: Schneefall
  6. Erdbeben

 

Derzeit ist (siehe Sitzungsvorlage 2024/0229) ein Katastrophenschutzbedarfsplan zusammen mit einem Notfallschutzplan ‚Strom-,IT- und Telekommunikationsausfall auch in Folge von Cyberangriffen‘ in der Ausschreibung, so dass die Ausfall der KRITIS (Priorität 1) in nächster Zeit eingehend betrachtet wird. Ebenfalls werden derzeit, zusammen mit dem Koordinator Hochwassermanagement, Starkregenereignisse und Hochwasser eingehend betrachtet, so dass eine Notfallschutzplanung für die Prioritäten 2 und 3 parallel anläuft und zeitnah abgeschlossen werden kann. Hierzu ist auch externer Sachverstand (RWTH Aachen) mit einbezogen.

 

Die weiteren Extremwetterereignisse sowie Erdbeben werden dem politischen Willen gemäß in der Folge bearbeitet.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz vom 13. Juni 2024 wurde diskutiert, ob eine weitere Planungspriorität ‚Waldbrand‘ sinnvoll erscheint. Waldbrand ist ein wichtiges Thema, das auch aufgrund des Klimawandels immer häufiger in den Medien wahrgenommen wird und in jedem einzelnen Fall eines Brandes einer professionellen, gut vorbereiteten Reaktion bedarf.

 

Nach der Einschätzung der Verwaltung wäre so jedoch (den Prioritäten folgend) eine Bearbeitung des Themas ‚Waldbrand‘ für einen dedizierten Notfallschutzplan erst in mehreren Jahren möglich. Zudem überschreitet bis dato noch kein Waldbrand in der StädteRegion Aachen die Grenze zur Katastrophe – Verhältnisse wie in Kalifornien oder Griechenland liegen hier weder klimatisch noch topografisch (Bodenbeschaffenheit, Windkorridore)/ biologisch (Bewuchsarten) vor, eine Änderung dieser Lage ist mittelfristig auch trotz des Klimawandels nicht zu erwarten. Die Brände, die in Deutschland die Katastrophengrenze bereits überschritten haben, befanden sich ausschließlich in überwiegenden Kiefernwäldern und auf mit Kampfmitteln belasteten Böden.

 

Somit unterliegt die Beschäftigung mit diesem Thema wie im Gesetz für Brandschutz, Hilfeleistung und Bevölkerungsschutz des Landes NRW (BHKG) vorgesehen der kommunalen Brandschutzbedarfsplanung, natürlich unterstützt durch die StädteRegion Aachen. Der Abrollbehälter ‚Waldbrand‘ sei hier exemplarisch genannt, der seitens der StädteRegion Aachen zur Unterstützung lokaler Kapazitäten beschafft wurde.

 

Eine lokale Betrachtung und das bewährte System der nachbarschaftlichen Hilfeleistung innerhalb der StädteRegion Aachen, aber auch innerhalb des Regierungsbezirks Köln und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Belgien und Niederlande wird hier als auskömmlich betrachtet.

 

Die Verwaltung steht einer Diskussion und erneuten Beschlussfassung aufgeschlossen gegenüber, gibt jedoch die oben genannten Punkte zu bedenken. Eine weitere Befassung mit dem Thema ‚Waldbrand‘ ist auf der Grundlage eines Antrages der Politik jederzeit möglich.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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