Mitteilungsvorlage - 2024/0305

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Beratungsfolge

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Sachlage

In der StädteRegion Aachen gibt es seit Anfang der 2010er Jahre Bemühungen den Ausbau der Breitbandinfrastrukturen zu unterstützen. So wurden bspw. ab 2016 im Rahmen einer Landesförderung Personalstellen für Breitband-, später Gigabitkoordinationen geschaffen.

 

Neben den diversen Förderprojekten im Rahmen des „Weißen Flecken“ Programms und der künftigen „Grauen Flecken“ (SV-Nr.: 2024/0007 und 2024/0306) wird durch die Gigabitkoordination vor allem der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau in den regionsangehörigen Kommunen gesteuert.

Diese Bemühungen werden nun in einem umfassenden Bericht als „Glasfaseratlas der StädteRegion Aachen“ gebündelt, beschrieben und analysiert.

 

Ziel des Glasfaseratlasses ist die Darstellung der IST-Versorgungsstände im Rahmen der verschiedenen Technologien bezogen auf die regionsangehörigen Kommunen, sowie die Darstellung der zukünftigen Glasfaserperspektive und mögliche Problemstellungen. Darüber hinaus wird hierdurch ein interkommunaler Vergleich und eine Gesamtperspektive der StädteRegion ermöglicht.

 

Als zentrale Botschaft des Atlasses kann die überaus positive Entwicklung der Glasfaserversorgung in der Region verstanden werden. Eine regionsweite Glasfaserversorgung von zukünftig bis zu rund 80 Prozent zeigt die Erfolge einer zentral koordinierten Struktur- und Regionalentwicklung im Bereich der digitalen Infrastrukturen und kann somit als Erfolgsnachweis der Gigabitkoordination der StädteRegion Aachen gesehen werden.

 

Gleichzeitig zeigt der Atlas auch die kommunal durchaus unterschiedlichen Entwicklungen auf, welche nicht zuletzt auf individuelle kommunale Herausforderungen und Problemlagen zurückzuführen sind. Ebenso zeigen die Daten auch die Notwendigkeit von weiteren Förderprojekten um die gesetzten Ziele zur Glasfaserversorgung bis 2030 (Ziel der Bundesregierung) zu erreichen. Diese Zielerreichung ist folglich von weiteren Faktoren wie der Bereitschaft zur Übernahme der Eigenanteile bei den Kommunen und den Rahmenbedingungen der Förderung abhängig.

 

 

Im Zusammenhang mit dem "Graue Flecken" Programm ergeben sich daher einige Änderungen, welche zu verschiedenen Herausforderungen und einer Schwächung des Förderanreizes führen. Erst im Sommer 2024 wurde das Fördervolumen – mitten im laufenden Antragsverfahren – bundesseitig auf 2 Milliarden Euro reduziert. Eine weitere Reduzierung auf 1 Milliarde Bundesförderung in 2025 und folgenden Jahren wurde angekündigt. Ebenfalls wurden die kommunalen Eigenanteile durch das Land NRW bereits in 2023 um 10 Prozent erhöht (HSK Kommunen 10 Prozent, andere 20 Prozent). Dies wird sicherlich erhebliche Auswirkungen auf die Antragsstellungen und Bewilligungen bundesweit haben und somit das geförderte Ausbaugeschehen der letzten unterversorgten Adressen maßgeblich beeinflussen.

 

Von Seiten der Gigabitkoordination werden alle nötigen Schritte vorbereitet um eine erfolgreiche Förderung realisieren zu können und auch darüber hinaus weitere Glasfaserversorgungslücken zu schließen.

 

Der Glasfaseratlas wird in Form eines Berichtes als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Eine Präsentation der zentralen Inhalte und Ergebnisse erfolgt in der Ausschusssitzung und wird der Niederschrift beigefügt.

Das Kartenmaterial des Atlasses soll zukünftig im Rahmen des Geoportals öffentlich und interaktiv einsehbar zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert werden. Die derzeit abgebildeten Daten beziehen sich auf den Stichtag 31.07.2024. Diese werden in Zukunft ebenfalls regelmäßig aktualisiert und in den Sachstandsberichten mitgeteilt.

 

Rechtslage

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die kommunalen Projekte zum eigenwirtschaftlichen Ausbau begleitet das Fachamt mit diversen unterstützenden Leistungen. Für diese stehen Mittel im Sachkonto 544027 „Digitale Infrastruktur“ für die Bereitstellung von Mitteln zur Koordination der Aktivitäten im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur sowie zur Beteiligung an regionalen Projekten zur Verfügung.

 

Für das Förderprojekt im Rahmen der „Weißen Flecken“ stehen entsprechende Mittel im oben genannten Sachkonto (Produkt 15.01.01., Teilprodukt 990100, Sachkonto 544027 „Digitale Infrastruktur“) zur Verfügung. Für die StädteRegion Aachen fällt kein Eigenanteil an. Die Einleitung eines Antragsverfahrens im „Graue Flecken Programm“ würde im weiteren Verlauf der Antragsstellung zur Einplanung ähnlicher Sachkosten wie im „Weiße Flecken Programm“ für die Folgejahre führen. Auch hier trägt die StädteRegion keinen Eigenanteil.

 

Die Gigabitkoordination wird derzeit zu 100 Prozent durch das Land NRW gefördert.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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