Beschlussvorlage - 2024/0279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.  Der Bildungsgang „Abendrealschule“ wird am Weiterbildungskolleg der

StädteRegion Aachen nicht mehr angeboten und somit auslaufend eingestellt.

2.  Gleichzeitig besteht die Zielstellung, die Angebote des Zweiten Bildungsweges in der Sekundarstufe II (Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg) weiterhin zu sichern, auch wenn die Mindestschülerzahl laut Schulgesetz NRW unterschritten wird.

3.  Er stellt fest, dass den Einwohner_innen der Weg zu einer anderen Einrichtung nach § 82 Abs. 9 S. 3 SchulG NRW nicht zugemutet werden kann bei einer wegen Unterschreitung der Mindestgröße nach § 82 Abs. 9 Satz 2 2 Alt. SchulG NRW möglicherweise erforderlichen Schließung des Weiterbildungskollegs.

4.  Vor dem Hintergrund der dramatisch gesunkenen Schülerzahlen am WBK und des gleichzeitig enormen Raumbedarfs der Förderschulen „Geistige Entwicklung“ wird die Verwaltung mit Bezug auf das Schulforum vom 27.05.2024 beauftragt zu prüfen, ob die weitere Nutzung des Gebäudes in Würselen, Friedrichstraße 72, durch das WBK angemessen ist. Die Prüfung eines Umzugs in ein Berufskolleg, vornehmlich in Aachen, soll in die Bewertung einbezogen werden.

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Sachlage

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2023/0430 zur Sitzung des Städteregionstages vom 14.12.2023. Mit dieser informierte die Verwaltung über die weiterhin rückläufige Entwicklung der Schüler-/Studierendenzahlen am WBK. Folgerichtig wurde aufgrund mangelnder Auslastung die Aufgabe des letzten Nebenstandortes in Aachen – und damit die Zentrierung aller Angebote am Standort Würselen – beschlossen. Das strategische Ziel einer bedarfsgerechten Sicherung der Angebote des Zweiten Bildungsweges wurde dabei bekräftigt.

 

Die negative Entwicklung setzt sich fort. Der Sachstand im abgelaufenen Schuljahr 2023/2024 war mit 260 Studierenden insgesamt in den drei Bildungsgängen bereits dramatisch; im neuen Schuljahr 2024/2025 werden zum Stand 14.08.2024 nur noch ca. 223 Studierende erwartet:

 

  • Kolleg: 94
  • Abendgymnasium: 81 (davon 23 am Vormittag bzw. gemeinsam mit Kollegiaten)
  • Abendrealschule: 31
  • Internationale Klasse: 17

 

Es ist festzuhalten, dass alle intensiven gemeinsamen Bemühungen und Strategien der letzten Jahre von Schulleitung(en), Schulaufsicht und Schulträger letztlich nicht zu einer Absicherung der Bildungsgänge geführt haben:

 

  • Auflösung Euregio-Kolleg und Erweiterung des Abendgymnasiums um den Bildungsgang Kolleg
  • Auflösung der Abendrealschule und Erweiterung des Weiterbildungskollegs-Abendgymnasium und Kolleg um den Bildungsgang Abendrealschule
  • Aufgabe des 3. Standortes, Aachen/Bischofstraße
  • Aufgabe des 2. Standortes, Aachen/Eintrachtstraße
  • Intensive Öffentlichkeitsarbeit der Schule
  • etc.

 

Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs zwischen der Schulleitung, der Oberen Schulaufsicht und A 40-Schulverwaltung vom 13.05.2024 war, dass der Bildungsgang „Abendrealschule“ künftig nicht mehr neu angeboten wird (nur noch auslaufende Beschulung). Mit Mail vom 18.06.2024 wurde die Verwaltung durch die Schulaufsicht gebeten, einen entsprechenden Gremienbeschluss zu fassen, was mit dieser Vorlage vorbereitet wird.

 

Im Bereich des mittleren Schulabschlusses besteht regional die Möglichkeit zum Erwerb bei der VHS Aachen bzw. VHS Nordkreis.

 

Zum Schuljahr 2024/2025 wird erstmals die Mindestgrenze gemäß § 82 Abs. 9 Schulgesetz NRW von 240 Studierenden unterschritten (s. Rechtslage).

 

Mit Mail vom 18.06.2024 teilte die Bezirksregierung Köln der Verwaltung Folgendes mit:

 

„Der Schulträger tritt in eine Abwägungsentscheidung ein, welche Erwartungen er an die Entwicklung des WBK hat und berücksichtigt in dieser Planungsentscheidung, wie weit der Weg zu (einer) anderen Bildungseinrichtung ist, die einen entsprechenden Abschluss vermittelt, um festzustellen, ob dies den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugemutet werden kann. Diese Ermessensentscheidung trifft der Schulträger.

 

Die Genehmigung zum Schulträgerbeschluss kann nur versagt werden, wenn der Beschluss den Vorschriften des § 81 Abs. 1 und der §§ 78 bis, 82 und 83 des SchulG widerspricht. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Fehler bei der Einschätzung nach § 82 Abs. 9 Satz 2 SchulG ermessensfehlerhaft wären.“

 

Eine belastbare Einschätzung zur zahlenmäßigen Entwicklung ist weder der Schulleitung, noch der Schulaufsicht, noch dem Schulträger möglich.

 

Gemäß dem Kommentar zum Schulgesetz (Schulrechtshandbuch NRW, Jülich/van den Hövel, zu § 82 Schulgesetz NRW, Ziff. 1) ist Dauerhaftigkeit „anzunehmen, wenn die Schule in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestgröße unterschreitet und nicht abzusehen ist, dass sie die Mindestgröße wieder erreicht“. Ohne den Bildungsgang Abendrealschule ist perspektivisch eine dauerhafte Unterschreitung wahrscheinlich.  

 

Die Möglichkeit zum Besuch der Bildungsgänge Abendgymnasium bzw. Kolleg besteht außer in Würselen u.a. in Köln, Bonn, Düsseldorf und Mönchengladbach. Die Einwohner_innen der StädteRegion Aachen hätten also bei Schließung der Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg in Würselen keine Möglichkeit zum Besuch alternativer Angebote in zumutbarer Entfernung.

 

So lange ein geordneter Schulbetrieb gesichert werden kann (dies betrifft v.a. die Versorgung mit Lehrkräften in der erforderlichen Differenzierung, für die das Land die Verantwortung trägt), hält die Verwaltung es deshalb für wichtig, das Angebot aufrecht zu erhalten und das WBK mit den Bildungsgängen Abendgymnasium und Kolleg auch bei Unterschreiten der eigentlich vorgesehenen Mindestteilnehmendenzahl fortzuführen. 

 

Vor dem Hintergrund einer akuten Raumnot bei den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ (Kleebach-Schule in Aachen und Roda-Schule in Herzogenrath, Schulforum vom 27.05.2024, s. Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0231) wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob - deutlich beschleunigt gegenüber einem oder mehreren Neubauprojekten - zusätzliche Flächen für Förderschulen in Bestandsgebäuden zur Verfügung gestellt werden könnten. Daraus ergaben sich konkret folgende Fragestellungen:

 

  •          Ist es angemessen, dass das WBK weiterhin das Gebäude in Würselen, das in der Vergangenheit durch eine deutlich größere Schülerzahl genutzt wurde, alleine nutzt?
  •          Falls nein: Wäre das Gebäude als Förderschulstandort geeignet? Falls ja: Für welche Schülerzahl? (Nebenstandort einer anderen Förderschule oder eigenständige Schule?)
  •          Falls die weitere (alleinige) Nutzung des WBK-Gebäudes durch das WBK als nicht angemessen bewertet wird und das Gebäude als Förderschulstandort geeignet ist: Welche Anforderungen hat das WBK an eine alternative Unterbringung? In welchem Berufskolleg könnte die alternative Unterbringung wie organisiert werden? 

 

Es ist beabsichtigt, die o.g. Fragen im zweiten Schulforum für die Förderschulen „Geistige Entwicklung“ am 30.09.2024 zu beantworten („save-the-date“-Mail der Verwaltung vom 03.07.2024).

 

Die Verwaltung setzt den vertrauensvollen Dialog mit der Schulleitung und der Schulaufsicht fort.

 

Rechtslage

Gemäß § 82 Abs. 9 Schulgesetz NRW hat das Weiterbildungskolleg in der Regel eine Mindestzahl von 240 Teilnehmenden. Bestehende Einrichtungen (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) können als Weiterbildungskolleg fortgeführt werden, sofern sie als Abendrealschule mindestens 160, als Abendgymnasium oder Kolleg mindestens 240 Teilnehmende haben. Ein Weiterbildungskolleg kann auch fortgeführt werden, wenn den Teilnehmenden der Weg zu einer anderen Bildungseinrichtung, die einen entsprechenden Abschluss vermittelt, nicht zugemutet werden kann.

 

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger für alle in ihrer Schulträgerschaft stehenden Schulen v.a. verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen.

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Personelle Auswirkungen

Die Beschlüsse der Sitzungsvorlage haben keine personellen Auswirkungen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Beschlüsse der Sitzungsvorlage haben keine finanziellen/bilanziellen Auswirkungen. Ein evtl. Auszug des Weiterbildungskollegs aus dem Gebäude in Würselen ins Gebäude eines Berufskollegs würde für den Umzug, einen evtl. Umbau und die dortige Ausstattung noch zu ermittelnde Kosten verursachen. Gleiches gilt für einen evtl. grds. Umbau des WBK-Gebäudes in Würselen zur künftigen Nutzung als Förderschule „Geistige Entwicklung“.   

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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