Beschlussvorlage - 2024/0062-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er nimmt die Bewilligung der Fördermittel für die eingereichten Projektanträge des BK Nord der StädteRegion Aachen i.H.v. 620.928 Euro zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

2. Er beauftragt zudem die Verwaltung, den über die Fördersumme hinausgehenden Eigenanteil i.H.v. 68.492,00 Euro, verteilt auf die Jahre 2024-2027 bereitzustellen und den Eigenanteil für 2024 aus vorhandenen Mitteln des A 40 und der S 85 zu decken sowie entsprechende weitere Veranschlagungen in den Haushalten 2025-2027 vorzunehmen.   

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Sachlage

Nachdem die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem BK Nord der StädteRegion Aachen die Vollanträge für die Projekte „Fit für 2030“ und „New Tech – Netzwerken und technologisches Erstarken am BK Nord“ eingereicht hatte (vgl. SV 2024/0062), erfolgte Anfang August 2024 die Bewilligung. Diese Bewilligung beider Projekte ist ein großer Erfolg für die berufliche Bildung in der StädteRegion Aachen und ist eine Antwort auf die Herausforderungen im Bildungssektor aufgrund des akuten Fachkräftemangels sowie der ökonomischen Transformation im Zuge des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Gemeinsam mit dem geplanten Förderantrag zur Einrichtung eines „Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung“ an den Standorten „Technik Campus Neuköllner Straße“ in Aachen und „Eifel Campus Simmerath“ (vgl. SV 2024/0014 – E1) ist die erfolgte Bewilligung ein wichtiger Schritt zur Stärkung der städteregionalen Einrichtungen der beruflichen Bildung über externe Fördermittel. Vorgenannte Projekte versetzen das BK Nord nun in die Lage, seine Lehrausstattung (u.a. mobile Laborarbeitsplätze, CAD Arbeitsplätze sowie Augmented Reality-/Virtual Reality-Infrastruktur) bestmöglich zu erweitern und für die Zukunft fit zu machen. Auch der europäische Austausch durch die Verbindung zu den Partnerschulen in den Niederlanden und Estland sowie die Bereitstellung von Informationen bzgl. einer ggf. Übertragung in andere Einrichtungen der berufl. Bildung im Rheinischen Revier oder im europäischen Kontext können kann nun vorangetrieben werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der zum 01.08.2024 neu eingerichteten Fachklasse für „Elektroniker_innen für Gebäudesystemintegration“ am BK Nord der StädteRegion Aachen/Standort Alsdorf kann den Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Lehrumgebung angeboten werden.

 

Rechtslage

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger u.a. verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

In der dualen Berufsausbildung wirken die Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule zusammen (§ 2 Absatz 2 BBiG, Lernortkooperation). Ihr gemeinsamer Bildungsauftrag ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit.

 

Das Zusammenwirken von Betrieben und Berufskollegs spielt bei der Umsetzung des Rahmenlehrplans eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, berufliche Probleme, die für die Betriebe relevant sind, als Ausgangspunkt für den Unterricht zu identifizieren und als Lernsituationen aufzubereiten.

 

Da es keine vorgeschriebene Sachausstattung für gewerblich-technische Berufskollegs gibt, unterrichten die Berufskollegs die Inhalte der Lernfelder nach ihren individuellen Möglichkeiten. Die eigenen Möglichkeiten des Schulträgers werden dabei durch Fördermittel erweitert.

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Personelle Auswirkungen

Die Aufgaben werden seitens der Verwaltung (S 85 und A 40) mit vorhandenem Personal wahrgenommen. 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Für das Projekt „“New Tech – Netzwerken und technologisches Erstarken am BK Nord“ wurden Fördermittel i.H.V. maximal 205.578 € bewilligt. Für das Projekt „Fit für 2030“ wurden Fördermittel i.H.v. maximal 415.350 € bewilligt. Das Gesamtvolumen der beiden Projekte beläuft sich nach derzeitiger Planung, abweichend von der bewilligten Fördersumme, auf 684.920,00 Euro (brutto), wovon mit 621.820,00 Euro der größte Teil auf investive Auszahlungen entfällt. Daraus ergibt sich zu beiden Projekten ein Eigenanteil (10%) i.H.v. 68.492,00 Euro.

Die Projektdurchführung im Jahr 2024 erfolgt im Wege unerheblicher über-/außerplanmäßiger Auszahlungen und Aufwendungen. Die Deckung der Eigenanteile ergibt sich aus vorhandenen Mitteln der S 85 und des A 40. In den Jahren 2025 bis 2026 sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekt „Fit für 2030“ 

2024

2025

2026

Gesamt

Investitionen:

135.200 €

254.700 €

62.000 €

451.900 €

Aufwendungen:

4.800 €

4.800 €

0 €

9.600 €

Fördermittel 90%:

126.000 €

233.550 €

55.800 €

415.350 €

Eigenanteil 10 %:

14.000 €

25.950 €

6.200 €

46.150 €

 

Projekt „New Tech“ 

2024

2025

2026

Gesamt

Investitionen:

58.000 €

111.920 €

0 €

169.920 €

Aufwendungen:

7.000 €

25.000 €

21.500 €

53.500 €

Fördermittel 90%:

58.500 €

123.228 €

19.350 €

201.078 €

Eigenanteil 10 %:

6.500 €

13.692 €

2.150 €

22.342 €

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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