Beschlussvorlage - 2024/0231-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, wie der Raumnot an der Roda-Schule und Kleebach-Schule unter Einbeziehung von Bestandsgebäuden begegnet werden könnte.
  2. Der bis dahin gegebene Sachstand soll im Schulforum am 30.09.2024 vorgestellt und besprochen werden.  
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Sachlage

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0231. Mit dieser wurde durch die Verwaltung die Konzeption des Schulforums zur Weiterentwicklung der Förderschulen „Geistige Entwicklung“ vom 27.05.2024 dargestellt. Die Ergebnisse der Veranstaltung wurden den Teilnehmenden und allen Fraktionen durch die Verwaltung mit Mail vom 29.05.2024 zur Verfügung gestellt.

 

Mit Mail vom 03.07.2024 hat die Verwaltung ferner – in Abstimmung mit der dem Ausschuss vorsitzenden Person – wie angekündigt zu einem weiteren Schulforum am 30.09.2024 eingeladen (Zeitrahmen 16.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr, Ort: Haus der Städteregion Aachen, C 130). Um Teilnahme möglichst aller Fraktionen wird gebeten, damit bestmöglich Transparenz in der komplexen Thematik, die den Rahmen einer regulären Fachausschusssitzung zeitlich sprengen würde, geschaffen werden kann (Anmeldefrist bis 13.09.2024).  

 

Die Verwaltung nutzt - wie im ersten Forum vereinbart – die Zwischenzeit, um mit externer Unterstützung (Bruncken Frett Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB und LERNBAUTEN GmbH–Pädagogische Schulbauberatung für moderne Bildungshäuser, beide aus Köln) Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, wie der Raumnot an der Roda-Schule und Kleebach-Schule begegnet werden könnte. Es ist geplant, das vorläufige Ergebnis am 30.09.2024 zur Diskussion zu bringen.

 

Hierzu wird auch Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0279 zum Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen (WBK), ebenfalls zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur. Diese enthält im Beschlussvorschlag einen konkreten Prüfantrag für die Verwaltung bzgl. der Fragestellung, ob es eine Option sein könnte, in der Zukunft das WBK mit dramatisch gesunkenen Schüler-/Studierendenzahlen räumlich in einem Berufskolleg unterzubringen, um das bisherige WBK-Gebäude in Würselen perspektivisch als Förderschulstandort zur räumlichen Entlastung der Roda-Schule und Kleebach-Schule zu nutzen.

 

Zum Zwischenstand ist Folgendes zusammenzufassen:

 

  • Der Schuleinzugsbereich der Roda-Schule besteht derzeit aus den Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen, der Schuleinzugsbereich der Kleebach-Schule allein aus der Stadt Aachen.
  • Die Lage in Würselen wäre grds. geeignet, um für beide Schulstandorte (Roda-Schule in Herzogenrath sowie Kleebach-Schule in Aachen-Eilendorf) eine räumliche Entlastung zu bewirken. 
  • Andere prüffähige Optionen in Bestandsgebäuden als ggf. das WBK sind für die Verwaltung bisher nicht erkennbar.
  • Erweiterungen im erforderlichen Umfang sind auf dem Schulgelände der Roda-Schule definitiv nicht möglich, auf dem Schulgelände der Kleebach-Schule wären Erweiterungen (ggf. nach Rückbau vorhandener Gebäudeteile) grds. möglich, wobei der Umfang noch zu ermitteln ist.  

 

Aus Perspektive des Bildungsdezernates und der Schulaufsicht geht es zunächst zentral um die Frage, ob es in der StädteRegion Aachen weiterhin drei eigenständige Förderschulen „Geistige Entwicklung“ gibt (ggf. mit Teilstandorten) oder ob es vier eigenständige Förderschulen „Geistige Entwicklung“ geben soll.

 

Rechtslage

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

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Personelle Auswirkungen

Die personellen Auswirkungen für die nächsten Jahre können derzeit noch nicht abgesehen werden.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre können derzeit noch nicht abgesehen werden.

 

Soziale Auswirkungen

Ein leistungsfähiges Förderschulsystem sichert den Eltern von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ eine bestmögliche Förderung ihrer Kinder in Sinne einer bestmöglichen gesellschaftlichen Teilhabe.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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