Mitteilungsvorlage - 2024/0299

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Beratungsfolge

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Sachlage

 

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) in Kraft getreten. Aus der Gesetzesnovellierung resultiert aufgrund des erweiterten Kreises antragsberechtigter Personen eine stark gestiegene Anzahl von Anträgen auf Einbürgerung. Deutschlandweit stellt diese Anzahl an Anträgen die Verwaltungen vor große Herausforderungen. Über die vorbereitenden Maßnahmen hat die Verwaltung bereits im Juni informiert (2024/0185-E1) und legt dem Ausschuss nun die zwischenzeitlichen Entwicklungen in der StädteRegion Aachen vor.

 

Im Zuge von Prozessoptimierungen sind im Frühjahr dieses Jahres alle Rückstände der Einbürgerungsanträge aus den Jahren 2022 und 2023 bearbeitet worden, um den erwarteten starken Anstieg von Neuanträgen nach der Gesetzesnovellierung laufend bearbeiten zu können. Mit dieser Vorgehensweise ist es bis Juli dieses Jahres gelungen, alle Rückstände abzubauen und seitdem die 2024 eingereichten Einbürgerungsanträge in Bearbeitung zu nehmen. Inzwischen sind bereits ca. 16 Prozent der im laufenden Jahr eingereichten Einbürgerungsanträge in Bearbeitung oder abgeschlossen.

Seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes sind bei der Verwaltung insgesamt ca. 2.500 Anträge auf Einbürgerung eingereicht worden, die insgesamt ca. 3.200 Personen umfassen (Stand: 23.08.2024). Rund 90 Prozent dieser betreffenden Personen sind Drittstaatsangehörige, der ausstehende Anteil EU-Bürger_innen.

In einem Vergleich der bis Ende August 2024 bei der Verwaltung eingegangenen Einbürgerungsanträge zum Vorjahr (Stichtag 31.12.2023) liegt eine Steigerungsrate i. H. v. 60 Prozent vor. Um die weiteren Entwicklungen im laufenden Jahr zu beobachten, setzt die Verwaltung ein Monitoring der Einbürgerungsanträge fort. Eine detaillierte Darstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (s. Tabelle 1).

 

Tabelle 1: Anzahl Einbürgerungsanträge nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der StädteRegion Aachen (Stand: 23.08.2024)
 

Stichtag

Ist-Stand

∑ EB-Anträge

∑ Personen

eingereicht

abgeschlossen/ in Bearbeitung

unbearbeitet

eingereicht

abgeschlossen/ in Bearbeitung

unbearbeitet

31.12.2022

1.714

1.714

0

2.258

2.258

0

31.12.2023

1.546

1.546

0

2.209

2.209

0

12.07.2024

1.847

80

1.767

2.412

88

2.324

26.07.2024

2.094

179

1.915

2.721

214

2.507

08.08.2024

2.272

285

1.987

2.935

364

2.571

23.08.2024

2.482

394

2.088

3.208

511

2.697

 

Insgesamt hat die Verwaltung dieses Jahr bereits 1.881 Personen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt, weitere ca. 500 Aushändigungen stehen in Kürze an (Stand: 23.08.2024). In den letzten fünf Jahren (2019 bis 2023) lag die Anzahl der ausgehändigten Einbürgerungsurkunden im Mittel bei jährlich ca. 865. Entsprechend ist es der Verwaltung gelungen, die Anzahl  der ausgehändigten Einbürgerungsurkunden mit steigender Tendenz zu verdoppeln (Steigerungsrate i. H. v. ca. 117 Prozent für den Vergleich 2019 und August 2024).

 

Personalausstattung

Auf die sich abzeichnenden Personalbedarfe durch die Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat die Verwaltung bereits im Zuge der politischen Beratungen hingewiesen (Sitzungsvorlage-Nr. 2023/0246). Aktuell sind in der Arbeitsgruppe A 33.2 Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsrecht (Backoffice) insgesamt 9,7788 VZÄ mit den Aufgaben befasst, wobei 2 VZÄ bis zum 31.08.2024 befristet waren und zwischenzeitlich verlängert worden sind.

Im Rahmen des Personalmehrbedarfsverfahrens 2025 wird die Verwaltung die Einrichtung von insgesamt 4 VZÄ (3 Stellen unbefristet und eine Stelle befristet auf 2 Jahre) im Bereich Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsrecht in die politische Beratung einbringen. Dadurch können die beiden befristeten Stellen verstetigt und personelle Verstärkung für den Aufgabenbereich gewonnen werden. Auch wenn die weitere Entwicklung des Aufgabenumfangs nach der Gesetzesnovellierung ungewiss ist, erachtet die Verwaltung diese vorgeschlagene Personalausstattung auf Grundlage des laufenden Monitorings im Moment als ausreichend. Sollte sich diese Einschätzung aufgrund fortlaufend stark ansteigender Antragszahlen verändern, wird die Verwaltung berichten.

 

Rechtslage

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2008 sind für die Inlandseinbürgerungen die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte, die örtlichen Ordnungsbehörden der Großen kreisangehörigen Städte und im Übrigen die Kreisordnungsbehörden zuständig.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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