Beschlussvorlage - 2024/0294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die Entwicklung der Kindertageseinrichtung (plusKita) Monschau-Imgenbroich zum Familienzentrum NRW.

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Sachlage

Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hinaus insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. Die Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,

 

  1. Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,

 

  1. mit verschiedenen Stellen zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,

 

  1. Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,

 

  1. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten; insbesondere Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, und

 

  1. an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.

 

Familienzentren müssen als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verfügen.

 

Familienzentren können auf der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein.

 

Derzeit bestehen im Jugendamtsbereich elf zertifizierte Familienzentren:

 

sechs Familienzentren in Baesweiler,

zwei Familienzentren in Monschau,

ein Familienzentrum in Roetgen und

zwei Familienzentren in Simmerath.

 

Von den elf Familienzentren sind sechs in freier Trägerschaft und fünf in Trägerschaft der StädteRegion Aachen. Das Familienzentrum Imgenbroich wäre damit das insgesamt zwölfte Familienzentrum der Region und das sechste in städteregionaler Trägerschaft im Jugendamtsbereich.

 

Das Land NRW hat der StädteRegion Aachen mit Rundschreiben vom 31.05.2024 als Kontingent für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Einrichtung zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum zugewiesen.

 

Die Verwaltung schlägt unter Erwägung folgender Gesichtspunkte vor, dieses Kontingent für die städteregionale Kindertageseinrichtung Monschau-Imgenbroich zu nutzen:

 

  1. Die fünfgruppige Kindertageseinrichtung ist in einem für zusätzliche Angebote bestens geeigneten, modernen Gebäude (sanierte und erweiterte ehem. Grundschule) untergebracht; es können intensive Angebote für den Sozialraum und Familien, deren Kinder nicht diese KiTa besuchen, umgesetzt werden.
  2. Sie liegt entsprechend dem einrichtungsübergreifenden Ansatz und dem Ziel der Öffnung in den Sozialraum verkehrsgünstig.
  3. Die soziale Struktur der betreuten Familien bedingt einen erhöhten Unterstützungsbedarf (zugewanderte und zugezogene Familien, Kinder mit und ohne Behinderung usw.).
  4. Die Verwaltung plant Angebote des Jugendamtes gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe (DRK, Lebenshilfe, Caritas Erziehungsberatung usw.) künftig verstärkt in Imgenbroich vor Ort zu erbringen und dazu auch das neben dem Familienzentrum gelegene ehemalige Kindergartengebäude zu nutzen. Kernaufgabe des neuen Familienzentrums soll deshalb die vertiefte Vernetzung von Jugendhilfe und KiTa sein.

 

Rechtslage

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. d) der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen über die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.

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Personelle Auswirkungen

Im Rahmen der Zertifizierung ist eine zusätzliche Personalressource zur Freistellung der Leitung/ stellv. Leitung von Gruppendienst nachzuweisen.

 

Die Verwaltung stellt das Leitungsteam der städteregionalen Familienzentren grundsätzlich im Umfang einer halben Stelle vom Gruppendienst frei. Die Fachkraftstunden im Gruppendienst werden von anderen Fachkräften übernommen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Das Land NRW gewährt bereits in der Zertifizierungsphase und nach erfolgter Zertifizierung einen weiteren dynamisierten Zuschuss in Höhe von
23.110,44 €/ Jahr für Personal- und Sachaufwand, mit dem die Angebote geplant und umgesetzt werden können.

 

Soziale Auswirkungen

Vgl. Sachlage

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Vgl. Sachlage

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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