Beschlussvorlage - 2024/0293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stimmt der Übertragung der betriebsnahen KiTa-Gruppe im Handwerkerzentrum Monschau (HIMO) in die Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Kreisverband Städteregion Aachen e.V., zum 01.10.2024 zu.
  2. Er stimmt der Erstattung des Trägeranteils an den Betriebskosten an das DRK zu.
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Sachlage

Die StädteRegion Aachen ist seit dem Kindergartenjahr 2015/2016 Träger einer betriebsnahen KiTa-Gruppe in den Räumen des Handwerkerzentrums Monschau (HIMO). Die Gruppe ist bisher ein Außenstandort der Städteregions-KiTa Imgenbroich.

 

In den Räumlichkeiten war zwischenzeitlich in den Kindergartenjahren 2022/2023 und 2024/2025 ein „Brückenprojekt“ zur Sicherstellung des zusätzlichen Betreuungsbedarfes aufgrund der Flüchtlingskrise untergebracht. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband StädteRegion Aachen e.V. (DRK) hat diese Gruppe betrieben und mit zweckgebundenen Eigenmitteln finanziert.

 

Seitens des DRK wurde für das Kindergartenjahr 2024/2025 kurzfristig Interesse bekundet, die Einrichtung künftig als eingruppige Kindertageseinrichtung auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) weiterzuführen. Die personellen Voraussetzungen seien seitens des DRK gesichert. Ein Interesse bestehe u. a. auch aufgrund der Nähe zu anderen Diensten des DRK im sozialen Bereich in der Eifel und sich daraus ergebenden Synergieeffekten.

  

Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben des Trägers, das vorübergehende “Brückenprojekt” als dauerhafte Kindertageseinrichtung fortführen zu wollen und dadurch zur Trägervielfalt in der Region beizutragen.  

 

In den bisherigen Gesprächen wurde dem DRK mitgeteilt, dass die Verwaltung mit der Gruppe an diesem besonderen Standort (betriebsnah, gute ÖPNV-Anbindung) auch weiterhin entsprechend innovative Betreuungsangebote umsetzen möchte. Vorbehaltlich des gemeldeten Bedarfes sind dies vor allem:

 

  • betriebsnahe Plätze für Beschäftigte im Gewerbegebiet Imgenbroich und insbesondere im HIMO
  • verkehrsgünstig gelegene Kinderbetreuung bei Inanspruchnahme von Schulungs- und Beratungsangeboten im HIMO (z.B. Integrationskurse)
  • Ausgleich von vorübergehenden Bedarfsspitzen aus allen Teilen der Stadt Monschau
  • flexiblere Öffnungszeiten/ Randzeitenbetreuung
  • Vertretungsstützpunkt für Kindertagespflege sowie
  • zeitlich befristete Betreuung bei vorübergehendem Aufenthalt im Südkreis (z.B. im Zusammenhang mit Aus- und Weiterbildungseinrichtungen).

 

Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit der Städteregions-KiTa Imgenbroich, welche im Kindergartenjahr 2024/2025 zum Familienzentrum weiterentwickelt werden soll (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2024/0294), vereinbart.

 

Die erforderliche Zustimmung des Landesjugendamtes zum Trägerwechsel liegt – vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss – bereits vor. Mit der Stadt Monschau ist das Vorhaben ebenfalls abgestimmt.

 

Die Gruppe ist in der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung berücksichtigt. Durch den Trägerwechsel würden keine zusätzlichen Plätze geschaffen.

 

Das DRK hat - wie für freie Träger im Falle der Übernahme zusätzlicher Gruppen üblich - erklärt, keinen Eigenanteil an den Betriebskosten leisten zu können.

 

Die Netto-Betriebskosten für die Gruppe sind im Haushalt 2024 mit den entsprechenden KiBiz-Kindpauschalen in Höhe von 225.461 €/ Jahr berücksichtigt. Im Falle einer Trägerschaft des DRK als „sonstiger freier Träger“ würde der Trägeranteil (vorbehaltlich der tatsächlichen Belegung) 7,8 % bzw. 17.585,96 €/ Jahr betragen. In kommunaler Trägerschaft der StädteRegion wäre ein Trägeranteil von 12,5 % bzw. 28.182,63 €/ Jahr aufzubringen.

 

Vor dem Hintergrund

 

  1. dass die StädteRegion die Einrichtung andernfalls selbst weiterbetreiben müsste, um den Rechtsanspruch zu erfüllen,
  2. dass sie dies wegen der Fachkräftesituation kurzfristig nicht sicherstellen kann und
  3. der höheren Landesförderung für „sonstige freie Träger“

 

wird vorgeschlagen, dem Trägerwechsel einschließlich der Erstattung des Trägeranteils zuzustimmen.

 

Rechtslage

Die Entscheidung über die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe und die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen zu den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen freier Träger sind gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

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Personelle Auswirkungen

Das DRK betreibt die Gruppe mit eigenem Personal.

 

Auch nach dem Trägerwechsel kann das städteregionale Personal der KiTa Imgenbroich weiterhin im Hauptstandort eingesetzt werden. Die Personalsituation der Städteregions-KiTa würde hierdurch stabilisiert.

 

Ein Arbeitgeberwechsel im Rahmen eines Betriebsüberganges im Sinne des § 613a BGB liegt nicht vor.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Durch die Maßnahme werden im Produkt 06.03.01 - Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) ab dem Jahr 2025 jährlich 10.606,67 € eingespart (anteilig in 2024 für 3 Monate: 2.651,67 €).

 

Soziale Auswirkungen

Durch die besondere konzeptionelle Ausrichtung dieser Gruppe und an diesem Standort wird das System der Kindertagesbetreuung im Südkreis ergänzt und gestärkt.

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Kindertageseinrichtungen betreuen grundsätzlich Kinder mit und ohne Behinderung. Die Zusammenarbeit mit den interdisziplinären Frühförderstellen ist gesetzlich vorgeschrieben.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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