Beschlussvorlage - 2024/0290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt – vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung über den Haushalt - ab dem Jahr 2025 die Erhöhung und ab dem Jahr 2026 die Dynamisierung des Zuschusses an den freien Träger Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Alsdorf e. V. zur Durchführung der niedrigschwelligen Angebote zur Unterstützung von Familien mit einem psychisch kranken Elternteil (StäpkE).

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Sachlage

Von Juni 2021 bis Dezember 2022 führte die Verwaltung gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Würselen und Stolberg und in Kooperation mit dem Sozialdienst kath. Frauen Alsdorf (SkF) e.V. das Pilotprojekt „Angebote zur Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern“ (StäpkE) durch.

 

Aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse der Pilotphase wurden die Verstetigung der Angebote und die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 90.000 € ab dem Jahr 2023 beschlossen (vgl. SV-Nr. 2022/0332 und 2023/0406).

 

Die Angebote von StäpkE werden nach wie vor sehr gut angenommen und nachgefragt. Die Anfragen überstiegen jedoch schon zu Beginn des Jahres 2024 deutlich die personellen Kapazitäten des SkF Alsdorf e. V., der sich aufgrund des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst und der dadurch gestiegenen Personalkosten nicht in der Lage sieht, seine personellen Ressourcen dem Bedarf entsprechend aufzustocken.

 

Da in allen beteiligten Kommunen Einigkeit darüber besteht, dass der bedarfsentsprechende Fortbestand der Angebote gesichert werden muss, soll der jährliche Zuschuss an den SkF Alsdorf e. V. im Jahr 2025 einmalig um 10 % und ab dem Jahr 2026 jährlich um 3,5 % erhöht werden.

 

Rechtslage

Das im Juni 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)“ sieht u.a. bessere Hilfen für Familien mit einem psychisch oder Sucht erkrankten Elternteil vor. Mit Umsetzung der gesamten Reform des SGB VIII im Jahr 2028 muss die Jugendhilfe alle Neuerungen realisiert haben. Die Kommunen in der Städteregion gehen die Veränderungen im Themenbereich Kinder von psychisch kranken Eltern mit den Angeboten von StäpkE frühzeitig an.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Zur Durchführung der „Angebote für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil – StäpkE“ sind im Produkt 06.04.01 „Erziehungsberatungsstellen mit Schulpsychologie, Familienbildungsstätten und Adoptionsvermittlung (allg.RU)“ im Teilprodukt 951500 „Erziehungsberatung mit Schulpsychologie und Familienbildungsstätten“ Aufwendungen in Höhe von 99.000 € im Haushaltsentwurf 2025 vorgemerkt.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2026 wird der Zuschuss mit einer 3,5%igen Dynamisierung jährlich neu berechnet.

 

Daraus ergibt sich ab dem Haushaltsjahr 2025 eine entsprechende Zusatzbelastung in Höhe von 9.000 € (zzgl. Dynamisierung in den Folgejahren) in der Allgemeinen Regionsumlage bzw. anteilig in der differenzierten Umlage der Stadt Aachen.

 

Soziale Auswirkungen

Die frühzeitige Unterstützung von Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil und passgenaue Hilfen tragen dazu bei, Kindeswohlgefährdungen zu minimieren und bestenfalls zu verhindern.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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