Beschlussvorlage - 2024/0284

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt, den Musikverein „Blaskappelle 1920 Oidtweiler e. V.“ gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen und beauftragt die Verwaltung, die Anerkennung auszusprechen.

Reduzieren

Sachlage

Mit Schreiben vom 24.05.2024 beantragt der Musikverein „Blaskappelle 1920 Oidtweiler e. V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (s. Anlage 1).

 

Mit der Bildung eines „Trommler- und Pfeiferkorps“ im Jahr 1920 wurden die Wurzeln des Vereins in Baesweiler gesetzt und mit einer offiziellen Gründungsveranstaltung im darauffolgenden Jahr konstituiert. Sein Zweck ist die Erhaltung und Förderung der Musik sowie der Pflege des damit verbundenen heimatlichen Brauchtums.

 

Neben der Aus- und Fortbildung von Nachwuchsmusiker_innen sowie der Durchführung von Konzerten und sonstigen kulturellen Veranstaltungen, steht auch die Unterstützung der Jugendarbeit in der eigenen Nachwuchsorganisation im Mittelpunkt der Vereinsarbeit. Die „Blaskappelle 1920 Oidtweiler e. V.“ lebt dabei die Mitgestaltung des öffentlichen Lebens in der Gemeinde durch Mitwirkung an Veranstaltungen kultureller Art.

 

Der Vereinssitz ist Baesweiler-Oidtweiler.

 

Die Anerkennung einer juristischen Person oder Personenvereinigung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der StädteRegion Aachen gemäß § 75 SGB VIII setzt Folgendes voraus:

 

  1. Der Träger ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.

 

Durch das Erlernen von Musikinstrumenten in Gemeinschaft werden junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert. Über die Musikschulung und die Aufführungen hinaus führt der Verein auch regelmäßig andere Freizeitaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen durch. Damit soll die persönliche Weiterentwicklung gefördert und das Gruppengefüge gestärkt werden. Abwechslungsreiche Aktivitäten sind dabei beispielsweise Ausflüge und Schnitzeljagden, Spielnachmittage oder Teambuildingmaßnahmen. Auch in der Zeit der strengen Corona-Auflagen wurden diese Angebote nicht unterbrochen, sondern entsprechend angepasst.

 

  1. Der Träger verfolgt gemeinnützige Ziele.

 

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt Aachen-Kreis dokumentiert und liegt der Verwaltung schriftlich vor.

 

  1. Der Träger lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist.

 

Die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen wird von ausgebildeten Musiklehrer_innen vermittelt. Der Verein bemüht sich zudem, die Ehrenamtlichen durch Schulungen zum Erhalt einer Jugendleiter_in – Card (Juleica) über die Landesmusikjugend NRW zu qualifizieren und regelmäßig an Schulungen zur Jugendförderung teilnehmen zu lassen.

 

Eine Jugendwärtin und ein Jugendwart sind feste Mitglieder im erweiterten Vereinsvorstand.

 

Zum 03.01.2020 beschloss die Mitgliederversammlung des Vereins zusätzlich eine „Jugendordnung“, welche die Vorgänge und Aufgaben der jugendlichen Mitglieder regeln und ihnen damit eine besondere Unterstützung zukommen lässt.

 

  1. Der Träger bietet die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

 

Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Vereins sowie der bisherigen und zukünftig geplanten Aktivitäten ist gewährleistet, dass die erforderlichen Ziele verfolgt werden.

 

Der Musikverein „Blaskappelle 1920 Oidtweiler e. V.“ war zudem einer der ersten Träger im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Städteregion, der schon 2014 mit der Verwaltung eine Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ abgeschlossen hat.

 

  1. Der Träger hat einen Anspruch auf Anerkennung unter den Voraussetzungen von 1. – 4., wenn er auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

 

Der Musikverein „Blaskappelle 1920 Oidtweiler e. V.“ existiert seit 1920.

 

Alle Voraussetzungen sind gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, den „Blaskappelle 1920 Oidtweiler e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII anzuerkennen.

 

Rechtslage

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ergeben sich aus § 75 SGB VIII (s. Sachlage).

 

Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist das Jugendamt der StädteRegion Aachen für die Anerkennung zuständig.

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine

 

Soziale Auswirkungen

Durch die Anerkennung erhält der „Blaskappelle 1920 Oidtweiler e. V.“ die Möglichkeit, seinen Handlungsspielraum durch Nutzung von Förderkulissen zu erweitern und damit das Angebot für Kinder und Jugendliche zu festigen und auszubauen.

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Grundsätzlich tragen die Vereinsaktivitäten zum sozialen Miteinander bei, an dem alle Kinder und Jugendlichen partizipieren können. 

Reduzieren

Im Auftrag:

gez.: Terodde

Reduzieren

Anlagen

Loading...