Mitteilungsvorlage - 2024/0268
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Rahmenvertrages durch das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (A 39) mit dem Tierschutzverein für die Städteregion Aachen e.V. - Sachstandsmitteilung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 39 - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Verfassend:
- Ellen Leimbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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20.06.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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27.06.2024
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Sachlage
Für die Unterbringung und Versorgung von Heimtieren aufgrund von Maßnahmen nach § 16 a Tierschutzgesetz sowie der Tiergesundheit ist das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (Amt 39) auf dem gesamten Gebiet der StädteRegion Aachen zuständig. Da es nicht über eigene Unterbringungsmöglichkeiten verfügt, erfolgt bis zum 31.12.2024 die Versorgung der sog. Heimtiere gegen Zahlung eines vertraglich vereinbarten jährlichen Pauschalzuschusses durch den Tierschutzverein.
Der Städteregionsausschuss wurde in seiner Sitzung am 07.03.2024 (Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0108) umfassend über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen und die Modalitäten einer zukünftigen vertraglichen Regelung mit dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V. in Kenntnis gesetzt. Durch das Amt 32 wurde mit Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0161 „Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V." das Vertragswerk für die örtlichen Ordnungsbehörden (ohne Stadt Aachen) für die Sitzung des SRA am 20.06.2024 bzw. für die Sitzung des Städteregionstages am 27.06.2024 eingebracht.
Die durch den Tierschutzverein für alle Beteiligten kommunizierten neuen Rahmenbedingungen enthalten u.a. folgende Kernelemente:
- die Abrechnung der zugeführten Tiere erfolgt nach Tagessätzen, getrennt nach Tierarten
- die medizinische Eingangsuntersuchung ist in dem Tagessatz beinhaltet; darüber hinaus werden erforderliche tierärztliche Behandlungen, die durch die durch den Verein angestellten Tierärztin vorgenommen werden können, nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum einfachen Satz abgerechnet; externe Tierarztkosten werden in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt;
- der Tierschutzverein hält insgesamt 55 % der Kapazitäten für die Tiere der Kommunen (ohne die Stadt Aachen) sowie das Amt 39 vor
- eine Vertragslaufzeit von 2 1/2 Jahren ab 01.01.2025
Das Vertragswerk für die örtlichen Ordnungsbehörden (ohne Stadt Aachen) und das Amt 39 sind in diesen Punkten identisch.
Darüber sind aufgrund der Erfahrungen der beiden Vertragsseiten folgende zusätzliche Regelungen im Vertrag des Amtes 39 zu berücksichtigen:
- welche Tiere unter Klein- bzw. Kleinsttieren fallen, wird in einer gesonderten Regelung erfasst;
- es können Sondervereinbarungen bezüglich sog. Animalhording getroffen werden
- der ersten Monatsabrechnung ist ein veterinärmedizinischer Bericht beizufügen.
Ferner soll die Vermittlung von Tieren des Amtes 39 zukünftig durch sog. Vermittlungskonferenzen begleitet bzw. abgewickelt werden.
Bisher hat das Amt 39 eine jährliche Pauschale in Höhe von 87.661,00 Euro an das Tierheim Aachen überwiesen. Hiervon entfallen 33 % auf die Stadt Aachen.
Die Umstellung von einer Jahrespauschale auf Tagessätze von 30,00 € je Hund (derzeit brutto 32,10 Euro), 25,00 € je Katze (derzeit 26,75 Euro) 15,00 € je Kleintier (derzeit 16,05 Euro) und 5,00 € je Kleinsttier (derzeit 5,35 Euro) zuzüglich tierärztlicher Behandlungskosten wird zu Mehraufwendungen im Budget des Amtes 39 führen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass A 39 solche Tiere fortnimmt, die nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt bei ihrem Besitzer ihrer Art und ihren Bedürfnissen nicht entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht bzw. denen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden. Eine (nicht nur einmalige) tierärztliche Behandlung ist insofern erfahrungsgemäß unumgänglich.
Im Bereich der Tiergesundheit werden vor allem sog. Tollwutquarantänen dem Tierheim zugeführt, diese führen in der Regel zu einem mehrwöchigen Aufenthalt des Hundes im Tierheim.
Darüber hinaus ist für das Amt 39 ebenfalls der Umgang mit der Gesamtaufnahmekapazität von zentraler Bedeutung. Sofern das Tierheim diese erreicht hat bzw. bei einer größeren Anzahl von fortgenommenen Tieren in einem Tierschutzfall bzw. Tollwutquarantäne muss das Amt andere Unterbringungsmöglichkeiten haben.
Die für die zukünftige Unterbringung und veterinärmedizinische Behandlung erforderlichen finanziellen Ressourcen werden zurzeit ermittelt. Es wird zeitnah mit der Stadt Aachen Kontakt aufgenommen um die zukünftigen Modalitäten der Abrechnung abzustimmen. Des Weiteren wird ein Konzept erarbeitet, wie bzw. wo ab dem Jahr 2025 weitere Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert werden und zur Verfügung stehen können. Über den Sachstand wird die Verwaltung in der Sitzung des SRA am 26.09. bzw. SRT am 10.10.2024 berichten.
Rechtslage
Für die Unterbringung und Versorgung von Heimtieren aufgrund von Maßnahmen nach § 16 a Tierschutzgesetz sowie der Tiergesundheit ist das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen auf dem gesamten Gebiet der StädteRegion Aachen zuständig.
Aufgrund der mit dem Abschluss des Vertrages einhergehenden finanziellen Auswirkungen - auch auf die Abrechnung mit der Stadt Aachen - und der grundsätzlichen Bedeutung ist der Städteregionstag zuständig.