Beschlussvorlage - 2024/0161
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten
- Verfassend:
- Babnik-Samodol, Alexandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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27.06.2024
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Sachlage
Für die Aufnahme und Unterbringung bzw. Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren sowie von beschlagnahmten Tieren aus Gründen der Gefahrenabwehr sind die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig. Da die regionsangehörigen Kommunen (mit Ausnahme der Stadt Aachen, die für ihren Zuständigkeitsbereich einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat) nicht über eigene geeignete Unterbringungsmöglichkeiten verfügen, erfolgt bis zum 31.12.2024 die Versorgung der Tiere gegen Zahlung eines vertraglich vereinbarten jährlichen Pauschalzuschusses durch den Tierschutzverein.
In den vergangenen Jahren hat die StädteRegion Aachen als Koordinatorin, in ihrer Eigenschaft als ordnungsbehördliche Fachaufsichtsbehörde und im Auftrag der städteregionsangehörigen Kommunen, gemeinsam mit dem A 39/Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen (Amt 39) fortlaufend Verträge mit dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V. zum Zwecke der Unterbringung der o.a. Tiere abgeschlossen, um Einzelverträge durch die jeweiligen Kommunen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 04.07.2019 (Sitzungsvorlagen-Nr.: 2019/0178) einerseits den derzeit bis zum 31.12.2024 gültigen Vertrag mit dem Tierschutzverein und andererseits die Höhe des jährlichen Zuschussbetrages an den Bewirtschaftungskosten des durch den Tierschutzverein betriebenen Tierheims beschlossen. Der pauschale Jahreszuschuss betrug 290.000,00 EUR für die Jahre 2020-2022 bzw. 300.000,00 EUR für 2023-2024 und bezog sich - neben der Unterbringung und Versorgung der in kommunaler Zuständigkeit zugeführten Tiere - auch auf Tiere, die dem Tierheim aufgrund von Maßnahmen nach § 16 a Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie der Tiergesundheit (Zuständigkeit des Amtes 39) überbracht wurden. Der kommunale Anteil am jährlichen Pauschalzuschuss richtete sich nach dem prozentualen Mittelwert der tatsächlich zugeführten Tiere der jeweils letzten 3 Jahre; er wurde durch die regionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) erstattet.
Schon frühzeitig hat die Verwaltung anlässlich einer gemeinsamen Dienstbesprechung der Leiterinnen und Leiter der kommunalen Ordnungsbehörden, der Polizei und der StädteRegion Aachen am 20.10.2022 darüber informiert, dass der Vertrag zur Unterbringung der Tiere bis zum 31.12.2024 bestehe, aufgrund der gestiegenen Kosten jedoch mit einer fristgerechten Kündigung durch den Tierschutzverein zu rechnen sei.
Mit Schreiben vom 02.11.2022 kündigte sodann der Tierschutzverein den aktuell gültigen Vertrag unter Verweis auf die gestiegenen Energie-, Personal- und Tierarztkosten fristgerecht zum 31.12.2024.
Um die regionsangehörigen Kommunen (ohne die Stadt Aachen) aufgrund ihrer originären Zuständigkeit im Rahmen eines dialogischen Abstimmungsprozesses frühzeitig zu beteiligen, wurde ein Arbeitskreis mit Vertretern von zwei Kommunen (Eschweiler und Würselen), dem A 39 – Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen und dem A 32 – Amt für Ordnungsangelegenheiten gebildet. Auftrag des Arbeitskreises war es, die Gespräche mit dem Tierschutzverein vorzubereiten, zu führen und eine Empfehlung zur zukünftigen Vertragsgestaltung für die Ordnungsbehörden auszusprechen. Dieser Vorschlag wurde am 20.10.2022 von den anwesenden Behörden befürwortet. Der Arbeitskreis traf sich insgesamt zehnmal, davon siebenmal unter Beteiligung des Tierschutzvereins.
In der Sitzung des Arbeitskreises am 24.01.2024 teilte der Tierschutzverein mit, dass es zukünftig (ab 2025 ff.) keine vertragliche Regelung mit dem Tierschutzverein verbunden mit einer jährlichen Pauschalzuwendung mehr geben werde. Dies bedeutet, dass eine zukünftige Vertragsgestaltung konkrete Einzelabrechnungen nach Tagessätzen gegenüber den zuständigen und somit zahlungspflichtigen Kommunen vorsehen werde. Darüber hinaus könne das Tierheim aufgrund von Kapazitätsgrenzen zukünftig keine Abnahmegarantie für alle Tiere mehr übernehmen; vielmehr verpflichte es sich dazu, 75% seiner Kapazitäten je Tierart für Tiere aus der öffentlichen Hand (Stadt und StädteRegion Aachen) vorzuhalten. Die Abrechnung erfolge monatlich; Vermittlungsgebühren würden bei der Abrechnung je Tier in Abzug gebracht.
Der Städteregionsausschuss wurde in seiner Sitzung am 07.03.2024 (Sitzungsvorlagen-Nr. 2024/0108) umfassend über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen und die Modalitäten einer zukünftigen vertraglichen Regelung mit dem Tierschutzverein in Kenntnis gesetzt.
Aufgrund der o.a. durch den Tierschutzverein neu kommunizierten Rahmenbedingungen haben die Verwaltung der StädteRegion Aachen und der mandatierte Arbeitskreis gemeinsam einen von allen getragenen Konsensvorschlag erarbeitet, der die folgenden Kernelemente beinhaltet:
- die Dauer des neuen Rahmenvertrages zur Unterbringung und Versorgung der in kommunaler Zuständigkeit zugeführten Tiere beträgt 2,5 Jahre (01.01.2025 – 30.06.2027),
- die Abrechnung der zugeführten Tiere erfolgt nach Tagessätzen, getrennt nach Tierarten,
- die medizinische Eingangsuntersuchung ist in dem Tagessatz beinhaltet; darüber hinaus werden erforderliche tierärztliche Behandlungen, die durch die durch den Verein angestellte Tierärztin vorgenommen werden können, nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum einfachen Satz abgerechnet. Externe Tierarztkosten werden in der tatsächlich angefallenen Höhe in Rechnung gestellt,
- der Tierschutzverein hält insgesamt 55 % der Kapazitäten für die Tiere der Kommunen (ohne die Stadt Aachen) sowie das Amt 39 vor,
- die Tagessatzsteigerung beträgt maximal 10 % jährlich für das Folgejahr nach Vorlage der zur Nachvollziehung der höheren Forderung erforderlichen Unterlagen an die StädteRegion Aachen.
Diese neu avisierte Regelung einer „Testphase“ des Vertragswerkes birgt die Chance, sich den aufgrund der veränderten vertraglichen Rahmenbedingungen aufgeworfenen Fragen zu stellen und ggf. auch neue, andere Wege zu gehen. Ebenso können Erfahrungen aus dem neuen Vertrag, insbesondere bezüglich des Umgangs mit Tagessätzen, gewonnen und für neue Regelungen in der Zukunft angewandt werden. Aufgrund der vertraglich festgelegten Tagessätze werden die Kommunen zudem in die Lage versetzt, die Kosten der Unterbringung und Pflege der Tiere den Tierhaltern durch Kostenbescheide in Rechnung zu stellen.
Das o.a. Verhandlungsergebnis wurde allen regionsangehörigen Kommunen im Rahmen der Dienstbesprechung am 27.02.2024 ausführlich vorgestellt; im Anschluss wurde der Vertrag zur Abstimmung innerhalb ihrer jeweiligen Behörde zur Verfügung gestellt.
In der Dienstbesprechung mit den kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei am 11.04.2024 erklärten sich alle regionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) abschließend mit den o.a. Empfehlungen des Arbeitskreises einverstanden und stimmten dem vorgelegten Vertragsentwurf zu. Die Stadt Aachen hat sich – wie in den vergangenen Jahren auch – dahingehend erklärt, eigene Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein zu führen.
Zwecks Unterbringung und Versorgung von Tieren aufgrund von Maßnahmen nach § 16 a Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie der Tiergesundheit beabsichtigt die StädteRegion Aachen, Amt 39, einen eigenen Vertrag abzuschließen.
Rechtslage
Aufgrund der Bedeutung und der Auswirkungen auf die städteregionsangehörigen Kommunen (außer Stadt Aachen) ist der Städteregionstag für die Beschlussfassung zuständig.
Personelle Auswirkungen
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Die Aufwendungen für die durch das Tierheim erbrachten Leistungen werden ab dem Jahr 2025 ff. in den Haushalten der jeweiligen regionsangehörigen Kommunen veranschlagt. Die entsprechenden Leistungen werden den Kommunen direkt durch das Tierheim in Rechnung gestellt. Die Stadt Aachen wird im ordnungsbehördlichen Bereich eine eigenständige Regelung treffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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86,6 kB
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