Dringlichkeitsentscheidung - 2024/0134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A) Beschlussvorschlag für eine Dringlichkeitsentscheidung:

Die unterzeichnenden Personen beschließen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung NRW i.V.m. § 5 Abs. 6 Satz 2 Eigenbetriebsverordnung NRW, die Festsetzung neuer Vergütungssätze für den stationären Bereich des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler für den Zeitraum 01.05.2024 bis zum 30.04.2025.

 

Aachen, den 16.04.2024

 

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier                                       gez.: Tietz-Latza

(Städteregionsrat)                                          (Vorsitzender des 

                                                                      Verwaltungsausschusses)

 

 

gez.: Markus                                                   gez. : Göbbels

(Mitglied des                                                   (Mitglied des 

 Verwaltungsausschusses)                                 Verwaltungsausschusses)

 

 

gez.: Körlings                                                  gez.: Siller

(Mitglied des                                                   (Mitglied des 

 Verwaltungsausschusses                                   Verwaltungsausschusses)

 

 

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag

Der Städteregionstag genehmigt die am 16.04.2024 getroffene Dringlichkeitsentscheidung, betreffend die Erhöhung der Vergütungssätze für vollstationäre Pflege  für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2025:

 

 

1. Vergütung für stationäre Pflegeleistungen einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und den Aufwendungen für Betreuung

 

Pflegegrad 1                                                                                       54,18 €

Pflegegrad 2                                                                                       69,45 €

Pflegegrad 3                                                                                       85,63 €

Pflegegrad 4                                                                                     102,49 €

Pflegegrad 5                                                                                     110,05 €

 

2. Ausgleichsbetrag zur Refinanzierung der generalisierten

Ausbildung zur Pflegefachkraft, zusätzlich für alle Pflegegrade                  5,40 €

 

3. Vergütung für die Unterkunft in allen Pflegegraden                             25,19 €

 

4. Vergütung für die Verpflegung in allen Pflegegraden                           19,39 €

 

5. Vergütung für die Verpflegung in allen Pflegegraden bei

ausschließlicher Sondennahrung                                                          12,93 €

 

6. Vergütung für die zusätzlich Betreuung und Aktivierung 

monatlich                                                                                       240,42 €   

 

7. Vergütung für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung 

bei Kurzzeitpflege kalendertäglich                                                         7,90 €

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Sachlage

Das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler betreibt seit einigen Jahren eine unabdingbare Qualitätsstrategie hinsichtlich der Vielfalt und Qualität der Hilfestellungen für Senioren. Die Einrichtung soll so positioniert werden, dass sie eine Vorbildfunktion in der Region einnimmt. Damit aber auch das große Angebot an sozialer Betreuung und eine gute personelle Ausstattung bezahlt werden können, müssen Kostensteigerungen über neue Pflegesätze refinanziert werden, damit keine Einschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler vorgenommen werden müssen. Deshalb hat die Verwaltung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen die Vertretung der Pflegekassen und den Landschaftsverband dazu aufgefordert, Pflegesatzverhandlungen zu führen, um die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und die Kostensteigerungen bei den Sachkosten ausgleichen zu können. Die jetzt abgeschlossene Pflegesatzvereinbarung gilt für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen für die Zeit vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2025. Sollte es vor Ablauf dieser Frist nicht zu einer erneuten Pflegesatzvereinbarung kommen, gelten die zuvor ausgehandelten Sätze unbefristet weiter.

 

Für die nach § 82 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen wird innerhalb der Pflegesatzverhandlungen eine leistungsgerechte Vergütung der Pflegeleistungen und der sozialen Betreuung sowie bei stationärer Pflege ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Daneben können den Pflegebedürftigen als gesondert berechenbare betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen die Nutzungsentgelte für abschreibungsfähige Anlagegüter, Zinsen auf Eigen- und Fremdkapital, Bürgschaftsprovisionen sowie Aufwendungen für Abnutzung auf Anlagegüter nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen einschließlich der Instandhaltung und Güterbeschaffung in Rechnung gestellt werden. Die dafür veranschlagten Sätze werden auf Antrag den Einrichtungen vom Landschaftsverband entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelungen ermittelt und festgelegt. Die aktuellen Sätze für Investitionsaufwendungen gelten seit dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2025.

 

Die Vergütung für Pflegeleistungen erfolgt gestaffelt nach fünf Pflegegraden. Die Vergütung eines Pflegegrades multipliziert sich mit der durchschnittlichen Anzahl Tage je Monat von 30,42, dies ergibt die monatliche Vergütung für Pflege und Betreuung je Monat. Davon werden die Leistungspauschalen je Pflegegrad, die von den Pflegekassen dazugezahlt werden, abgezogen. Es verbleibt dann der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Dieses ist von den Pflegegraden unabhängig und in allen Graden gleich.

 

Dadurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Restkosten für die Versicherten in Pflegeheimen führt. Gleichzeitig schafft dies auch Planungssicherheit für alle Versicherten. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler beträgt nun monatlich für die Pflegegrade 2 bis 5 1.342,73 € und 44,14 € pro Berechnungstag.

 

Zusätzlich zu den unter Ziff. 1 ausgewiesenen Pflegesätzen ist ein Ausgleichsbetrag für die Refinanzierung der generalisierten Ausbildung zur Pflegefachkraft abrechnungsfähig. Die aktuelle Höhe wird kalendertäglich durch den Grundsatzausschuss für die Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege in NRW neu bewertet. Dieser Betrag ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Pflegeleistungen gem. § 82 a Abs. 3 SGB XI und wird zusammen mit den Pflegesätzen gem. Ziff. 1 erhoben.

 

Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Dies besagt § 83 b SGB XI. Auf der Basis der §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI und den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen können dazu zusätzliche Vereinbarungen geschlossen werden. Diese Vereinbarung sieht vor, dass im Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler für diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung ständig 11,75 Vollzeitkräfte vorgehalten werden. Die Umlage der so zusätzlich entstehenden Personalkosten erfolgt auf die unter Pos. 6 und 7. monatlich bzw. täglich zu entrichtenden Vergütungszuschläge. Diese Vergütungszuschläge sind von der Pflegekasse zu tragen und von den privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten. Pflegebedürftige dürfen mit den Versicherungszuschlägen weder ganz noch teilweise belastet werden.

 

Die Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen stellt sich ab dem 01.05.2024 wie folgt dar, wenn nicht finanzielle Hilfen durch Dritte in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

Pflegegrade

1

2

3

4

5

 

Pflegesatz

54,18

69,45

85,63

102,49

110,05

Ausbildungsumlage

5,40

5,40

5,40

5,40

5,40

Unterkunft

25,19

25,19

25,19

25,19

25,19

Verpflegung

19,39

19,39

19,39

19,39

19,39

Investitionskosten

Gebäudeteile A + B

 

16,52

 

16,52

 

16,52

 

16,52

 

16,52

Investitionskosten

Wohnheime 1 + 2

 

7,53

 

7,53

 

7,53

 

7,53

 

7,53

Gesamtentgelt pro Tag

Gebäudeteile A + B

 

120,68

 

135,95

 

152,13

 

168,99

 

176,55

Gesamtentgelt pro Tag

Wohnheime 1 + 2

 

111,69

 

126,96

 

143,14

 

160,00

 

167,56

Maximales Gesamtentgelt pro Monat  (bei durchschnittlich 30,42 Tagen/ Monat)

Gebäudeteile A + B

 

 

3.671,09

 

 

4.135,60

 

 

4.627,79

 

 

5.140,67

 

 

5.370,65

Anteil Pflegekasse

Gebäudeteile A + B

 

0

 

770,00

 

1.262,00

 

1.775,00

 

2.005,00

Eigenanteil Bewohner

Gebäudeteile A + B

 

3.671,09

 

3.365,60

 

3.365,79

 

3.365,67

 

3.365,65

Maximales Gesamtentgelt pro Monat (bei durchschnittlich 30,42 Tagen/ Monat)

Wohnheime 1 + 2

 

 

3.397,61

 

 

3.862,12

 

 

4.354,32

 

 

4.867,20

 

 

5.097,18

Anteil Pflegekasse

Wohnheime 1 + 2

 

0

 

770,00

 

1.262,00

 

1.775,00

 

2.005,00

Eigenanteil Bewohner

Wohnheime 1 + 2

 

 

3.397,61

 

3.092,12

 

3.092,32

 

3.092,20

 

3.092,18

 

Der Einzelzimmerzuschlag beträgt zusätzlich 2,30 € pro Kalendertag.

Für den reinen Selbstzahler erhöht sich die finanzielle Belastung durch die neuen Pflegesätze um monatlich ca. 604,00 €.

 

Unter dem Internet-Link

https://www.aok.de/pk/cl/uni/pflege/pflegenavigator/pflegeheim

kann man zur Abfrage der Eigenanteile in Pflegeheimen in der Region den Ort und den Radius der Suche eingeben. Die Ergebnisse zeigen, dass das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen auch nach der neuen Pflegesatzvereinbarung, mittlerweile zu den günstigeren Anbietern von stationären Pflegeleistungen in der Region gehört.

 

In 2023 wurde die Einrichtung mit extrem hohen Inflationsraten von zum Teil über 10% konfrontiert. Bei den Lebensmitteln, der Wäscherei und den Energiekosten fielen die Kostensteigerungen sogar noch wesentlich höher aus. Im Personalbereich machte sich die großzügige Tariferhöhung im öffentlichen Dienst bemerkbar. Jeder Vollzeitkraft wurden 3.000 € Inflationsausgleichsgeld zugestanden. Die Summe dieser Personal- und Sachkostensteigerungen machte in 2023 dann mehr aus, als über das damals ausgehandelte Budget vergütet wurde.

 

In 2024 kommen nun weitere Personal- und Sachkostensteigerungen hinzu. Bei den Sachkosten pendelte sich zwar die Inflationsrate auf ein tragbares Niveau von 3 Prozent ein, die Energiekosten steigen aber voraussichtlich noch stärker in diesem Jahr an. Im Personalkostenbereich greift die zweite Stufe der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst. Den Mitarbeitenden unserer Einrichtung wird zunächst das Tabellenentgelt um monatlich 200 € erhöht. Dann erfolgt noch einmal ein Zuschlag in Höhe von 5,5% auf dieses neue Tabellenentgelt. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben ausgerechnet, dass diese Tariferhöhung im Durchschnitt eine Entgelterhöhung von 11,5% ausmacht. Dabei sind die Entgelterhöhungen in den niedrigen Lohngruppen prozentual erheblich höher, als in den hohen Lohngruppen. Dies greift im Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler. Insbesondere in den Versorgungseinrichtungen, aber auch in der Pflegehilfe, Alltagsbegleitung und Technik werden die tariflichen Entgelte zum Teil bis zu 15% erhöht. Diese Kostensteigerungen müssen durch die Erhöhung der Vergütungssätze angepasst werden, um weiterhin Leistungen auf dem bestehenden Niveau anbieten und ausgeglichen wirtschaften zu können.

 

Zu den Pflegesatzverhandlungen hatte die Verwaltung des Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler schon Ende Januar 2024 aufgefordert. Letztendlich wurde das Budget zum 01.05.2024 um 14,02% erhöht. Diese Budgeterhöhung deckt die Steigerung der Löhne und Gehälter aufgrund von Tariferhöhungen und die Kostensteigerungen im Sachkostenbereich ab, so dass insgesamt in 2024 wieder mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet werden kann.

 

 

Rechtslage

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe h) der Kreisordnung hat der Städteregionstag Leistungsentgelte festzusetzen.

 

 

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die ab dem 01.05.2024 vorgesehenen Erhöhungen im Leistungsentgelt sollen die Kostensteigerungen kompensieren, so dass voraussichtlich in 2024 und 2025 wieder ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt werden kann. 

 

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Im Auftrag:

gez.: Müller

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