Beschlussvorlage - 2024/0099-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, eine Plattform zur Abstimmung der Wärmeplanungen der Kommunen der StädteRegion und der Stadt Aachen einzurichten. Die Plattform soll folgende Aufgaben erfüllen:

 

  • Austausch und Abstimmung der kommunalen Wärmeplanungen
  • Einbringen des jeweiligen Know-hows der Kommunen
  • Einbindung wichtiger Akteure wie Energieversorger
  • Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft, Handwerk
  • Koordination von Straßenbauarbeiten für die Leitungsverlegung

 

B Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, die Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen des bestehenden Kommunalen Klimaschutz-Netzwerks zu unterstützen und diese Aktivitäten - zum gegenseitigen Austausch, Einbindung und Vernetzung wichtiger Akteure, Wissenstransfer etc. – weiter zu intensivieren, sofern eine Klimaschutzkoordinationsstelle im Sinne des Beschlusses des Städteregionstages vom 14.03.2024 (s. SV-Nr.: 2024/0025-E1) besetzt werden kann.

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Sachlage

Mit Schreiben vom 08.02.2024 beantragt die FDP-Städteregionstagsfraktion den oben genannten Beschlussvorschlag. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Erstellung einer Wärmeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 umsetzen müssen.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW hat jüngst einen ersten Entwurf eines Umsetzungsgesetzes in NRW vorgelegt, einhergehend mit einer Darstellung zum Thema Konnexität im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Vorgesehen ist, dass die Aufgabe ausschließlich auf der gemeindlichen Ebene verortet werden soll. Das schließt aus hiesiger Sicht Unterstützungsleistungen und kooperative Zusammenarbeiten zwischen Kreis- und Gemeindeebene nicht aus. Adressat der gesetzlichen Regelungen und etwaiger Kostenfolgeausgleiche sowie Förderungen wird aber voraussichtlich nur die gemeindliche Ebene sein. Regelungsbedarfe werden sich nach dem o.g. Entwurf insbesondere zur Berechtigung von Datenerhebungen, Vorhaltung, Schutz und Auskünfte über Daten, Informationspflichten der Gemeinden an das LANUV etc. ergeben. Auch beabsichtige das Ministerium bzw. das LANUV diesbezüglich künftig eine Datenplattform einzurichten, detailliertere Informationen liegen dazu allerdings bislang nicht vor.

 

Eine Abstimmung der Wärmeplanungen der städteregionalen Kommunen ist ein wichtiger Aspekt zur Erreichung der Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen. Folgerichtig wurde daher bereits u.a. bei der Erstellung der Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“ mit dem Leitprojekt E1 „Konzeptionelle Grundlagen zum EE-Ausbau mit begleitenden Dialogprozessen auf kommunaler Ebene“ und dem dazugehörigen Arbeitspaket 4 „ Gesamtstrategie zur regionalen Wärmewende“ (siehe Vorlage 2023/0442) erarbeitet sowie das Themenfeld der Wärmeplanung bereits im städteregionalen Klimaschutznetzwerk diskutiert.

Darüber hinaus hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 14.03.2024 bereits beschlossen (siehe Vorlage 2024/0025-E1), das Themenfeld noch stärker in den Fokus zu nehmen und hierfür eine Förderung der städteregionalen Netzwerkarbeit anzustreben. Die Installation der Klimaschutzkoordination trägt zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zwischen den regionsangehörigen Kommunen und weiteren relevanten Akteuren bei, unterstützt somit die kommunale Wärmeplanung und dient als Plattform des regelmäßigen gemeinsamen Austauschs. Der regionale Austausch und der damit einhergehende Wissenstransfer stellen nicht nur bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wärmeplanung, sondern bei der Bewältigung des Klimawandels und der Förderung des Klimaschutzes einen wesentlichen Baustein der zielgerichteten Zusammenarbeit in der StädteRegion Aachen dar.

Darauf einzahlend wird den regionsangehörigen Kommunen durch die StädteRegion Aachen, mit finanzieller Unterstützung der NRW.Energy4climate GmbH, ermöglicht die Plattform GovShare für ein Jahr kostenlos zu nutzen. GovShare ist eine Lösungsplattform für den kommunalen Klimaschutz, welche die Arbeit in den Kommunen, wie auch der StädteRegion Aachen, durch die Kernelemente „sortier- und filterbare Maßnahmentabellen“, „Umsetzungshilfen“ sowie „Praxisbeispiele“ unterstützen kann. Die Plattform beinhaltet in erster Linie Themen der Bereiche Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – als auch das Fachgebiet der kommunalen Wärmeplanung.

 

Neben den Aktivitäten aus der Region für die Region auf kommunaler Ebene engagieren sich auch die regionalen Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Wärmeplanung. So hat Beispielsweise die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH am 15. März 2024 zu der Veranstaltung „Austausch zur kommunalen Wärmeplanung“ eingeladen und damit zur Vernetzung und Wissenstransfer beigetragen. Die Veranstaltung wurde von den Kommunen des Versorgunggebietes stark nachgefragt.

 

Darüber hinaus wird beispielsweise seitens der NRW.Energy4Climate GmbH vielfältiges Informationsmaterial online zur Verfügung gestellt und damit neben dem wichtigen regionalen Austausch ein wichtiger Beitrag zum voneinander Lernen auch über die eigenen Grenzen hinweg geleistet.

 

Vor dem Hintergrund der bereits initiierten Strukturen und der erwarteten Stärkung der regionalen Netzwerkarbeit sowie den bereits etablierten Informationsplattformen empfiehlt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Plattform zu entwickeln und zunächst die regionale Netzwerkarbeit zu stärken, das voneinander Lernen zu fördern und zielgerichtet weitere Informations- und Fachveranstaltungen unter Einbeziehung externer Experten anzubieten. Sollte sich im Rahmen der dargestellten Aktivitäten der Bedarf einer ergänzenden, eigenen Plattform als sinnvoll darstellen, so kann diese auch zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht entwickelt und ergänzt werden. Zudem sollten die weiteren geplanten Ausgestaltungen seitens des Ministeriums und LANUV abgewartet werden, die konkrete Anforderungen an die gemeindliche Ebene erwarten lassen.  Sollte der Förderantrag zur Klimaschutzkoordination nicht bewilligt werden, wird die „Einrichtung einer Plattform für die Wärmeplanung“ entsprechend dem Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität erneut zur Beratung vorgelegt werden.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei der Förderung der regionalen Klimaschutzarbeit handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe.

Die kommunale Wärmeplanung wird künftig eine Pflichtaufgabe werden.

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Personelle Auswirkungen

Siehe SV-Nr.: 2024/0025-E1.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Siehe SV-Nr.: 2024/0025-E1.

 

Ökologische Auswirkungen

Die neue Stelle der Klimaschutzkoordination trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen bei. Sie zahlt auf das Ziel der CO2-Neutralität bis 2030 ein.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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