Mitteilungsvorlage - 2024/0254
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetbericht zum 15.04.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmerei/Kasse
- Verfassend:
- Susanne Prodromidis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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20.06.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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27.06.2024
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Sachlage
Ab dem Jahr 2024 werden die Budgetberichte von der bisherigen quartalsweisen Erstellung auf die Termine April und August umgestellt. Die Reduzierung und Bündelung der bisherigen drei auf nunmehr zwei Termine erfolgt aus Gründen der Reduzierung des damit verbundenen relativ hohen Aufwands, der Aktualität und Verlässlichkeit der Prognosen (der bisherige Budgetbericht aus März war in der Regel noch wenig aussagekräftig) und der ggfls. daraus resultierenden Notwendigkeit, noch rechtzeitig steuernd in die Haushaltsausführung einzugreifen (zu diesem Zweck war der bisherige Budgetbericht aus September mit nachfolgender Auswertung zu spät).
Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 15.04.2024 termingerecht zum 30.04.2024 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.
Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten
Fehlbedarf im Haushalt 2024 von -14.722.581 €
voraussichtlich ein Fehlbetrag von -14.560.886 €
und somit eine Haushaltsverbesserung von + 161.695 €
Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2024 ist im Wesentlichen auf
- Verschlechterungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage),
- Verbesserungen im Bereich der Energieversorgung,
- Verschlechterungen im Bereich Rettungsdienst
- Verbesserungen im Bereich des Gebäudemanagements,
- Verschlechterungen im Bereich des Jugendamtes und Wirtschaftsförderung,
- Verbesserungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln
- darüber hinaus auf eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)
zurückzuführen.
- Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt
2024
1.1 Allgemeines
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2024 folgende Festsetzung vor:
10 |
Ordentliche Erträge |
892.586.152 € |
17 |
- Ordentliche Aufwendungen |
- 929.726.763 € |
18 |
= Ordentliches Ergebnis |
- 37.140.611 € |
19 |
+ Finanzerträge |
+24.648.002 € |
20 |
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-2.229.972 € |
22 |
= Ordentliches Jahresergebnis |
-14.722.581 € |
23 |
- Außerordentliche Erträge (Isolierung NKF-CUIG) |
0 € |
26 |
= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung |
-14.722.581 |
Mit Bericht vom 22.12.2023 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.02.2024.
1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt
1.3 Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage
Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2024 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf der Basis der Modellrechnung zum Finanzausgleich vom 27.10.2023 und somit in zutreffender Höhe eingeplant.
1.4 Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“ und „Stadt Aachen“
Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie- ergibt sich nach der Prognose zum 15.04.2024 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 3,644 Mio. €.
Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2024 der StädteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2024 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM).
Für die Stadt Aachen ergibt sich insbesondere aus den Verschlechterungen im Sozialbereich eine entsprechend höhere Umlage, die ebenfalls durch die Spitzabrechnung gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung zu einem Mehrertrag im Budget ADM von knapp 2 Mio. € führt.
1.5 Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2024 (vgl. Anlage) sind mit
-148.731.552 €
angesetzt worden.
Außen vor bleiben – gemäß Beschluss des Städteregionstages – bei der Betrachtung die Bereiche
Tageseinrichtung für Kinder 22.178.360 €
Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) 25.000.000 €
Versorgungsamt 2.141.172 €
= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2024) -99.412.020 €
Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 15.04.2024 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und Versorgungsamt) von
-101.358.450 €
prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.
Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen – unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. – bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2024 voraussichtlich
Verschlechterungen in Höhe von insgesamt -1.946.430 €.
Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen und Neueinstellungen um. Die derzeit hohe Verschlechterung ist darin begründet, dass unterjährige Vakanzen im Haushaltsansatz aufgrund von Erfahrungswerten einbezogen wurden. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht ausreichend sicher prognostiziert werden. Es besteht aber die Erwartung, dass sich diese Lücke im Laufe des Jahres deutlich verkleinern bzw. schließen wird.
1.6 Wirtschaftliche Beteiligungen und zentrales Controlling
Es ergeben sich im Produkt 15.02.01 „Wirtschaftliche Beteiligungen“ Verschlechterungen von rund 500 T€ (u.a. Ausleihungen) und im Produkt 11.01.01 „Energieversorgung“ Verbesserungen von rund 3,964 T€ (höhere Gewinnausschüttungen der Energieversorger).
1.7 Straßenverkehrsamt
1.8 Ausländeramt
Die Verschlechterungen begründen sich daraus, dass die Gebühreneinnahmen aufgrund von unbesetzten Stellen noch unterhalb der Erwartungen liegen.
1.9 Rettungsdienst
Die Vertreter der Krankenkassen verweigerten bisher ihr Einvernehmen zu den kalkulierten Gebühren 2024. Derzeit wird aufgrund der noch andauernden Verhandlungen von einem Einnahmedefizit ausgegangen.
1.10 Zentrale Dienste
1.11 Gesundheitsamt
Die Verbesserungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verbesserungen innerhalb der Produkte im Amt.
1.12 Sozialleistungen
Der Haushaltsplan sieht einen Anstieg der Regelsätze von 1 % vor. Tatsächlich stieg der Regelsatz um 12,15 %. Weitere Verschlechterungen ergeben sich u.a. aus steigenden Heimkosten und steigenden Fallzahlen.
1.13 Aufgaben des Schwerbehindertenrechts
Die Verbesserungen resultieren aus den prognostizierten Erstattungen aus der Beweiserhebungspauschale.
1.14 Immobilienmanagement
Aufgrund von Reduzierungen der Energiekosten ergibt sich eine Verbesserung. Weiter erfolgen Verschiebungen von Maßnahmen (BK Alsdorf, Astrid-Lindgren-Schule) in Folgejahre.
1.15 Katasteramt
Aufgrund der rückgängigen Konjunktur wird mit geringeren Einnahmen gerechnet.
1.16 Jugendamt
Die Verschlechterungen resultieren aus Fallzahlen- und Kostensteigerungen.
1.17 Schulverwaltungsamt
Die Verschlechterungen ergeben sich aufgrund einer Vielzahl von unwesentlichen Verschlechterungen innerhalb der Produkte im Amt.
1.18 Bildungsbüro
Die Verschlechterungen ergeben sich zu einem aus den erhöhten Personalaufwand. Zum anderen wurden im letzten Jahr vorrangig die Mittel aus dem Stärkungspakt im Bereich der Bildungszulage genutzt. Die eingesparten Mittel werden dieses Jahr zusätzlich für außerschulische Bildungsangebote genutzt.
- Wirtschaftsförderung
Die Schlussabrechnung des Projekts „weiße Flecken“ und damit die Nachforderung aus dem Sicherungseinbehalt des Projektträgers kann frühestens im Jahr 2025 erfolgen.
2. Allgemeine wirtschaftliche Lage
Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024 steht weiter im Zeichen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und dem damit verbundenen konjunkturellen Einbruch. Die Auswirkungen werden u.a. über Steuerrückgänge, steigende Zinsen und niedrigere Zuweisungen sichtbar.
Fazit
Das Gesamtergebnis des I. Budgetberichts 2024 gibt derzeit keinen Anlass, steuernd in die Ausführung des Haushalts 2024 einzugreifen, da sich die Verbesserungen und Verschlechterungen weitestgehend ausgleichen. Dennoch ist bei der nur knappen Verbesserung gegenüber dem geplanten Defizit die weitere Entwicklung genau zu beobachten.
Rechtslage
Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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