Beschlussvorlage - 2024/0128
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste der Städteregion Aachen zur Berufung der ehrenamtlichen Richter/innen beim Landessozialgericht NRW (Amtszeit 01.01.2025 bis 31.12.2029)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Verfassend:
- Christina Jansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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27.06.2024
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Sach- und Rechtslage
Der Städteregionstag hatte zuletzt am 04.07.2019 über die Vorschläge für die Berufung der ehrenamtlichen Richter/innen beim Landessozialgericht NRW (Amtszeit 01.01.2020 bis 31.12.22024) entschieden (Sitzungsvorlage 2019/0230). Berufener ehrenamtlicher Richter aus der StädteRegion Aachen ist für die aktuelle Amtszeit Herr Norbert Buhl, Eschweiler.
Nunmehr bittet der Präsident des Landessozialgerichtes NRW mit Verfügung vom 08.03.2024, bis zum 31.07.2024 für die zum 01.01.2025 zu berufenden ehrenamtlichen Richter/innen in der StädteRegion Aachen (d.h. für das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen und der Stadt Aachen) 2 Vorschläge einzureichen.
Aus diesen 2 Vorschlägen wird ein/e ehrenamtliche/r Richter/in berufen werden.
Für die Aufnahme in die Liste ist – in entsprechender Anwendung von § 28 VwGO – die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft erforderlich.
Gemäß § 35 Abs. 1 SGG müssen die ehrenamtlichen Richter beim Landessozialgericht das 30. Lebensjahr vollendet haben; sie sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein (Personen, die noch nicht mindestens fünf Jahre als ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht oder dem Landessozialgericht tätig waren, sollen nur in Ausnahmefällen benannt werden).
Wegen des im sozialgerichtlichen Verfahren für ehrenamtliche Richterinnen und Richter geltenden Prinzips der Sachkunde sollen nach Möglichkeit nur solche Personen vorgeschlagen werden, die im Bereich der Sozialhilfe oder der Leistungen für Asylbewerber über besondere Sachkunde verfügen.